Fast 70.000 Euro Abfindung nach 4,4 Beschäftigungsjahren, weil im Falle einer grob sozialwidrigen Kündigung auch 2 Gehälter statt der üblichen 0,5 Gehälter pro Beschäftigungsjahr als Abfindung festgelegt werden können:
https://www.lto.de/recht/hintergruende/ ... -abfindung
Das Urteil des LAG Köln ist ungewöhnlich, aber m. M. n. nicht unangemessen. Wer Frauen wie Prostituierte behandeln will, soll welche im Milieu anheuern. Im normalen Berufsleben hat das nichts zu suchen. Deshalb war hier nicht zuletzt auch ein Warnschuss für andere Arbeitgeber angezeigt.