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Folter in US-Lagern: Gysi erstattet Strafanzeige gegen CIA-Mitarbeiter
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Der Generalbundesanwalt ist, so das Bundesjustizministerium, über das Völkerstrafgesetzbuch auch für vergleichbare Sachverhalte zuständig. Der Generalbundesanwalt hatte in seiner Pressekonferenz in der vergangenen Woche bereits die Prüfung des CIA-Folterberichtes angekündigt. "Diese Prüfung dauert an", so ein Sprecher des Bundesjustizministers. Auf die Frage, ob Heiko Maas es begrüßen würde, wenn Range Ermittlungen einleite, sagte der Sprecher: "Es ist Aufgabe des Generalbundesanwalts, diesen Bericht jetzt zunächst einmal auszuwerten. Dann sehen wir weiter."
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http://www.spiegel.de/politik/ausland/f ... 08723.html
>> Bezüglich völkerstrafrechtlicher Taten (Genozid, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen) erlaubt § 1 des Völkerstrafgesetzbuches die Begründung nationaler Strafgewalt nach dem Weltrechtsprinzip. Diese Vorschrift wird jedoch auf prozessualer Ebene durch § 153f StPO flankiert. Während für den Fall der Anwesenheit bzw. der zu erwartenden Anwesenheit des Tatverdächtigen auf deutschem Staatsgebiet das Legalitätsprinzip niedergelegt ist, hat der deutsche Gesetzgeber für den Fall der Abwesenheit lediglich das Opportunitätsprinzip statuiert. <<
http://de.wikipedia.org/wiki/Weltrechtsprinzip
Was die deutschen weisungsabhängigen Staatsanwälte in diesem Fall als opportun ansehen werden, kann sich jeder Depp an den Fingern einer Hand abzählen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Opportunit%C3%A4tsprinzip