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Raucher die Wohnung gekündigt
Verfasst: Fr 5. Jul 2013, 19:23
von Sonnenschein+8+
http://www.stern.de/panorama/nichtrauch ... 34294.html
Nichtraucherfreundliches Urteil
Starkem Raucher darf die Wohnung gekündigt werden
An immer mehr Orten wird das Rauchen verboten - bald auch in den eigenen vier Wänden? In Düsseldorf gibt ein Richter einer Vermieterin recht, die einen starken Raucher fristlos vor die Tür setzte.
Gut, das wir ja keine vollpfosten in unserem land haben
Hammer Hilfe gehts noch?
Re: Raucher die Wohnung gekündigt
Verfasst: Fr 5. Jul 2013, 19:29
von AlexRE
Komisch, der Richter sieht gar nicht wie ein Vollpfosten aus:
http://www.express.de/duesseldorf/richt ... 03620.html
So können Äußerlichkeiten täuschen ...

Re: Raucher die Wohnung gekündigt
Verfasst: Fr 5. Jul 2013, 23:23
von Staber
Na,na Alex!
Ist komisch, wenn ein Inhaber auf Selbstnutzung klagt (Eigentumsgarantie des GG) liegt die Latte ziemlich hoch.
Hat schon mal jemand gegen die netten KFZ-Besitzer auf Abschaffung Ihres SUV geklagt, stinkt zwar nicht so ist aber zum Brötchen holen völlig überflüssig und mindestens genauso schädlich.
Eigentlich ist es doch ganz einfach ... man verbietet die Produktion von Zigaretten ... wenn da nur nicht diese schönen Steuern wären ...
Ich kann das schon verstehen wenn Rauchschwaden von anderen Balkonen in meine Wohnung ziehen, dann finde ich das auch arg belästigend. Und wenn der ganze Hausflur nach kaltem Rauch stinkt, der unter der Wohnungstür rausquillt und von dort in alle anderen Wohnungen zieht, dann ist das schon schwer zu ertragen, geschweige denn dieser Mensch verlässt seine Wohnung. Das heisst er muss seine Tür öffnen und dann kommt der ganze Gestank raus, mal abgesehen davon, das der Mensch selber einen ebensolch lieblichen Duft verströmt. Ich hatte mal so einen Nachbarn, 100 Zigaretten am Tag waren da eher nichts. Das ganze Haus stank wie die Hölle, man konnte nicht einmal Wäsche in der eigenen Wohnung aufhängen. Die stank dann ebenfalls, weil sich der Geruch überall verteilt und schwer wegzubekommen ist, zumal lüften ja auch keine Lösung ist. Dann ziehts zum Fenster rein.

Ich bin für jede Anfeindung bereit!
gruß staber
Re: Raucher die Wohnung gekündigt
Verfasst: Fr 5. Jul 2013, 23:46
von AlexRE
Staber hat geschrieben:Ist komisch, wenn ein Inhaber auf Selbstnutzung klagt (Eigentumsgarantie des GG) liegt die Latte ziemlich hoch.
Bei Kündigungen von Mietern wegen Belästigung der Nachbarn durch übermäßiges Rauchen hängt die Latte normalerweise auch ziemlich hoch. Das hier ist der Grundtenor der bisherigen Rechtsprechung in dieser Frage:
Rauchen in der Wohnung: Qualmen in den „eigenen vier Wänden“ ist erlaubt. Es ist als Konsequenz freier Willensentscheidung, als Teil sozialadäquaten Verhaltens in der Wohnung, dem Zentrum der Lebensgestaltung, gestattet (Landgericht Köln, Az. 9 S 188/98, LG Paderborn, Az. 1 S 2/00).
(...)
http://www.focus.de/immobilien/mieten/t ... 32004.html
Deshalb finde ich es schon sehr befremdlich, wenn ein Richter von der herrschenden Meinung und der Rechtsprechung der Obergerichte abweicht (was er grundsätzlich darf) und der dadurch beschwerten Partei noch nicht einmal PKH gewährt. Damit erklärt er ja implizit die Rechtsprechung des BGHZ für "mutwillig".
Re: Raucher die Wohnung gekündigt
Verfasst: Sa 6. Jul 2013, 10:04
von maxikatze
40 Jahre wohnt er in seinem kleinen Apartment für 350 Euro Warmmiete. Zeit seines Lebens rauchte er auch dort – nicht mal eine Schachtel am Tag. Plötzlich flatterte ihm eine Räumungsklage ins Haus.
Mehr als seltsam, dass dem Vermieter erst jetzt auffällt und stört, dass der Mieter raucht. Da steckt was anders dahinter - garantiert.
Wer ist denn dieser "nette" Vermieter? - Ich benutze sonst keine oder kaum Anglizismen, aber dem wünsche ich einen "Shitstorm"
Re: Raucher die Wohnung gekündigt
Verfasst: Sa 6. Jul 2013, 12:46
von Staber
@Maxikatze
aber dem wünsche ich einen "Shitstorm"
...aber, aber Maxi warum so geladen.
MB900433821.JPG
Man kann doch auch als Vermieter mal seine Meinung wechseln. Ist doch auch gar nicht bekannt, was die beiden untereinander hatten.
Sonnenschein kann recht haben, das rauchen mußss nicht unbedingt der Grund sein.Evtl möchte der Eigentümer den Mietpreis ändern von dieser Wohnung und lässt nichts unversucht, den Mieter rauszuekeln. Wäre doch mal einen Grund!
gruß staber
Re: Raucher die Wohnung gekündigt
Verfasst: Sa 6. Jul 2013, 17:07
von GasGerd
Abweichend von der bisherigen Rechtsprechung den besonderen (grundgesetzlichen, Art. 13 GG) Schutz der Wohnung weitestgehend unter den Tisch fallen zu lassen, ist schon ziemlich grenzwertig, aber auch noch die Prozesskostenhilfe zu versagen ist der Hammer des Monats:
"Eine Klage dagegen habe kaum Erfolgschancen, befand der Richter des Amtsgerichts und lehnte Prozesskostenhilfe für den Raucher ab.
....
Die Kündigung hält der Amtsrichter angesichts "der veränderten Beurteilung der Gefahren des Passivrauchens" für berechtigt, teilte ein Gerichtssprecher mit. Die schutzwürdigen Interessen Dritter seien höher zu bewerten als die Gewohnheitsrechte des rauchenden Mieters. Am 24. Juli soll der Fall vor dem Amtsgericht Düsseldorf verhandelt werden (Az: 24 C 1355/13)."
Hier mal ein Link zu einer Auswahl der bisherigen Rechtsprechung zu diesem Konfliktstoff:
http://www.focus.de/immobilien/mieten/t ... 32004.html
Auszug:
"Mit seinem Urteil vom 5. März stellte der Bundesgerichtshof nun klar: Rauchen ist in der Wohnung erlaubt. Lässt sich der Nikotingeruch nicht mit Streichen oder Tapezieren beseitigen, wie es die Schönheitsreparaturenpflicht des Mieters vorsieht, muss der Mieter für die Instandsetzungskosten haften (Az. VIII ZR 37/07)."
Mit anderen Worten: Die Klage hat nur deshalb keine Aussicht auf Erfolg, weil dieser erstinstanzliche Richter die Zeit für eine Stärkung des Nichtraucherschutzes für gekommen hält und deshalb von der herrschenden Meinung und der Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofes abweichen möchte. Das darf ein unabhängiger Richter zwar grundsätzlich ( man nennt das Antesten einer neuen Rechtsprechung "Versuchsballon" ), aber einer Partei, die die Prozesskosten nicht aufbringen kann, darf er die Prozesskostenhilfe nur versagen, wenn deren Rechtsverfolgung "mutwillig" ist:
"Mutwillig ist in der Regel eine Rechtsverfolgung, wenn eine wirtschaftlich leistungsfähige, also nicht bedürftige Partei bei sachgerechter und vernünftiger Einschätzung der Prozesslage von ihr Abstand nehmen oder ihre Rechte nicht in gleicher Weise verfolgen würde, weil ihr ein kostengünstigerer Weg offensteht und dieser Weg genauso Erfolg versprechend ist.2"
http://www.rechtslupe.de/arbeitsrecht/p ... te_1_27573
Dass es ein Richter als unvernünftig und nicht sachgerecht bewertet, wenn eine Partei, die nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes im Recht ist, seinen Versuchsballon nicht toll findet, ist wohl eine Premiere. Sowas habe ich noch nie gehört oder gelesen ...
http://meinungen.gmx.net/forum-gmx/post ... =1015#jump
Re: Raucher die Wohnung gekündigt
Verfasst: Mo 8. Jul 2013, 18:10
von AlexRE
Zu diesem Thema habe ich (als seltener Gast) einen thread auf dem Heise - Forum eröffnet:
http://www.heise.de/tp/blogs/foren/S-Be ... 5144/read/
Re: Raucher die Wohnung gekündigt
Verfasst: Mi 10. Jul 2013, 20:11
von AlexRE
Sag`ich doch:
(...)
Angesichts dieser gefestigten Rechtsprechung könne die Erfolgsaussicht der Rechtsverteidigung nicht ohne Bewilligung von Prozesskostenhilfe verneint werden (Az.: 21 T 65/13).
Vermieterin waren Rauchgewohnheiten zudem bekannt
Hinzu komme, dass die Kündigung möglicherweise gegen Treu und Glauben verstoße, weil der Mieter seit etwa 40 Jahren in der Wohnung stark rauche und die Vermieterin in Kenntnis dieser Rauchgewohnheiten gleichwohl im Jahr 2008 mit ihm einen «neuen» Mietvertrag abgeschlossen habe.
(...)
http://beck-aktuell.beck.de/news/lg-d-s ... den-mieter
Da hat sich ein Amtsrichter mit gesundheitspolitischem Sendungsbewusstsein ganz grob vergaloppiert. In diesem Fall war der Schaden für den Rechtsstaat mittels einer sofortigen Beschwerde beim zuständigen Landgericht leicht zu beheben:
http://www.lexexakt.de/glossar/prozessk ... etails.php
... aber wenn ich daran denke, was ähnlich sendungsbewußte Strafrichter an Landgerichten gelegentlich anstellen, ohne dass sie durch eine zweite Tatsacheninstanz kontrolliert werden (der BGH als Revisionsinstanz prüft nur auf formalrechtliche Fehler), dann wird mir schlecht.
Ein ganz finsteres Beispiel für das, was ich meine:
http://www.heise.de/tp/artikel/31/31167/1.html
Re: Raucher die Wohnung gekündigt
Verfasst: Mi 31. Jul 2013, 19:16
von AlexRE
Das war klar:
Urteil
Vermieterin darf Raucher kündigen
(...)
Der Rechtsstreit des rauchenden Rentners hatte bereits im Vorfeld große Aufmerksamkeit erregt. Regionale Raucherinitiativen erhoben Adolfs zur Symbolfigur im Kampf gegen Einschränkungen für Raucher. Im Gespräch mit stern.de hatte Adolfs angekündigt, "notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht" zu gehen.
Das Amtsgericht entschied am Mittwoch zugunsten der Vermieterin. Die fristlose Kündigung wurde bestätigt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Az.: 24 C 1355/13).
(...)
http://www.stern.de/panorama/urteil-ver ... 45203.html
Der Amtsrichter hatte ja schon die Prozesskostenhilfe für den Beklagten abgelehnt, obwohl er gegen die BGH - Rechtsprechung urteilen wollte. Den PKH - Beschluss hat ihm das Landgericht um die Ohren gehauen und dem Urteil wird es ebenso ergehen. Ich glaube nicht, dass sich das BVerfG mit dieser Sache befassen muss. Dass die von dem Amtsrichter vorgenommene Rechtsgüterabwägung unvertretbar ist, wissen auch die Instanzgerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit.