BSW
Verfasst: 12.01.2026, 15:30
Die Hintergründe, die letztendlich zur jetzigen Situation geführt haben, kenne ich nicht genügend. Aber es hat schon ein Geschmäckle, dass ein BSW-Politiker zur SPD wechselt und seinen Finanzministerposten behält.AlexRE hat geschrieben: 12.01.2026, 16:18 Na ja, die Wähler hatten sich das wohl eher nicht so gedacht:
https://www.tagesschau.de/inland/innenp ... d-102.html
Wenn die Wähler sich zu sehr ärgern, könnte das bei den nächsten Wahlen insbesondere der AfD nutzen. Die wird nämlich vornehmlich von Leuten gewählt, die stinksauer auf die politische Klasse insgesamt sind.
Aber es hat schon ein Geschmäckle, dass ein BSW-Politiker zur SPD wechselt und seinen Finanzministerposten behält.
Du hast recht. Der ganze Vorgang stinkt zum Himmel.Uel hat geschrieben: 12.01.2026, 21:08Aber es hat schon ein Geschmäckle, dass ein BSW-Politiker zur SPD wechselt und seinen Finanzministerposten behält.
Geschmäckle ist aber eine niedliche Bezeichnung für eine große stinkende Sache. Wenn ein Opportunist einmal die Gipfelluft geschnuppert hat(Finanzminister ist ja nicht gerade der nachrangiste Posten), dann will er seinen Status und Entlohnung wohl gern dauerhaft sichern.
Schade nur für die unzähligen Helfer, die diesen gigantischen politischen Start möglich machten und mit dem höchsten von der Partei zu vergebende Amt derartig enttäuscht wurden.
Moin Uel!Uel hat geschrieben: 12.01.2026, 21:08Aber es hat schon ein Geschmäckle, dass ein BSW-Politiker zur SPD wechselt und seinen Finanzministerposten behält.
Geschmäckle ist aber eine niedliche Bezeichnung für eine große stinkende Sache. Wenn ein Opportunist einmal die Gipfelluft geschnuppert hat(Finanzminister ist ja nicht gerade der nachrangiste Posten), dann will er seinen Status und Entlohnung wohl gern dauerhaft sichern.
Schade nur für die unzähligen Helfer, die diesen gigantischen politischen Start möglich machten und mit dem höchsten von der Partei zu vergebende Amt derartig enttäuscht wurden.
Artikel 20 Abs. 4 GG formuliert ein Widerstandsrecht, über das man evtl. gegen regierende Verfassungsfeinde vorgehen könnte. Fragt sich nur, ob sich dann Polizisten und Soldaten finden, die sich auf die Seite der Widerständler schlagen. Es wäre wohl klüger gewesen, diese Vorschrift nicht nur als Jedermannsrecht, sondern als Pflicht für alle staatlichen Waffenträger auszugestalten.Uel hat geschrieben: 14.01.2026, 19:05 Lieber Staber,
ich glaube, selbst AfD-Mehrheiten wären kein Problem für die Etablierten.
Ich denke, wo ein Wille ist, ist auch ein Notstands-§ im Grundgesetz, der wird umgedeutelt werden bis er passt, wenn ausreichend Willige sich als die besseren Menschen vorkommen.
Es ist schon erschreckend, wieviele sich für beste Demokraten halten, wenn sie Undemokratisches herumfaseln.
AlexRE hat geschrieben: 14.01.2026, 22:27Artikel 20 Abs. 4 GG formuliert ein Widerstandsrecht, über das man evtl. gegen regierende Verfassungsfeinde vorgehen könnte. Fragt sich nur, ob sich dann Polizisten und Soldaten finden, die sich auf die Seite der Widerständler schlagen. Es wäre wohl klüger gewesen, diese Vorschrift nicht nur als Jedermannsrecht, sondern als Pflicht für alle staatlichen Waffenträger auszugestalten.Uel hat geschrieben: 14.01.2026, 19:05 Lieber Staber,
ich glaube, selbst AfD-Mehrheiten wären kein Problem für die Etablierten.
Ich denke, wo ein Wille ist, ist auch ein Notstands-§ im Grundgesetz, der wird umgedeutelt werden bis er passt, wenn ausreichend Willige sich als die besseren Menschen vorkommen.
Es ist schon erschreckend, wieviele sich für beste Demokraten halten, wenn sie Undemokratisches herumfaseln.
Ein rechtzeitiges Parteiverbotsverfahren wäre sicher praktikabler. Ich glaube im Gegensatz zu vielen Juristen und Journalisten, dass die von Politikern ausgesuchten Verfassungsrichter da durchaus aufgeschlossen wären.