Das letzte Wort hat hier wieder einmal der EGHMR:
Italien beruft sich auf das Verfassungsgerichtsurteil, das die Berechnungsmethode geschützt hat, und erachtet die Frage als definitiv geklärt. Derzeit ist in Italien zwar ein Vorschlag zur Änderung dieser Regelung beim Gesetzgeber hängig. Ausserdem wurde auch Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erhoben. Der Ausgang dieser Verfahren ist noch offen. Die schweizerischen Behörden werden ihren Druck entsprechend aufrechterhalten.
Die Statistik der Verurteilungen europäischer Staaten in den Jahren zwischen 1999 und 2006 weist Italien vor der Türkei als Spitzenreiter aus:
http://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A ... chenrechte
Trotz des im Eingangsbeitrag dieses threads beschriebenen erfolgreichen Befreiungsschlages der Italiener gegen die mafiaverseuchten Altparteien wirkt das mentale Gift, dass diese Verbrecher in der ganzen Gesellschaft hinterlassen haben, offenbar immer noch nach.
Wenn die Sitten erst einmal verlottert sind, ist es ein langer Weg zu einem neuen Selbstverständnis aller Verantwortungsträger, das ein gedeihliches und friedliches Zusammenleben der Menschen fördert statt es zu konterkarieren. Die Deutschen haben derzeit auch alle Veranlassung, sich diesen Erfahrungswert vor Augen zu halten.