Re: Nach 30 Jahren: Fluss spuckt «Ente» aus
Verfasst: 20.11.2012, 15:40
Seltsam, dass es so eine Meldung in die ausländische Presse schafft. Dass jemand ein altes Auto o. ä. illegal entsorgt, dürfte wirklich nicht so selten sein.
Es wurde im TV aber auch gesagt, dass nur ein ganz kleiner Prozensatz der Falschfahrer absichtlich (Mutproben und Selbstmörder) die Gefahr verursacht. Die weitaus meisten nutzen einfach irrtümlich die Abfahrt als Auffahrt, oft Betrunkene. Die könnte man alle mit den Krallen stoppen.Arbeitslos hat geschrieben:Ich habe gestern einen Bericht im TV gesehen, da geht es um diese Schilder
http://www.n24.de/news/newsitem_8389120.html
Angeblich würden die was bringen. Ich weiß nicht, die Krallen scheinen mir effektiver. Allerdings würde weder das eine, noch das andere Selbstmörder davon abhalten andere mit in den Tod zu reißen.
Nein eine Seltenheit ist das nicht, ich denke jedoch weil es eine Ente ist welche man praktisch im Strassenverkehr nicht mehr sieht. Ich habe auch so eine Ente gefahren, ist gar nicht so leicht mit der Schaltung.AlexRE hat geschrieben:Seltsam, dass es so eine Meldung in die ausländische Presse schafft. Dass jemand ein altes Auto o. ä. illegal entsorgt, dürfte wirklich nicht so selten sein.
Wer die Abfahrt in der richtigen Richtung befährt, drückt die Krallen herunter, ohne dass seine Reifen beschädigt werden. Nur wer ungeachtet des Verbotsschilds falsch auffährt, schlitzt sich die Reifen auf und hat dann ganz sicher keine Schadensersatzansprüche. Im Gegenteil, der darf die Abschleppkosten, den Polizeieinsatz und ein hohes Bußgeld bezahlen - und hoffentlich den Lappen abgeben.maxikatze hat geschrieben:Kämen "Krallen" zum Einsatz werden Schadensansprüche fällig - oder?
AlexRE hat geschrieben:Wer die Abfahrt in der richtigen Richtung befährt, drückt die Krallen herunter, ohne dass seine Reifen beschädigt werden. Nur wer ungeachtet des Verbotsschilds falsch auffährt, schlitzt sich die Reifen auf und hat dann ganz sicher keine Schadensersatzansprüche. Im Gegenteil, der darf die Abschleppkosten, den Polizeieinsatz und ein hohes Bußgeld bezahlen - und hoffentlich den Lappen abgeben.maxikatze hat geschrieben:Kämen "Krallen" zum Einsatz werden Schadensansprüche fällig - oder?
Das ist ja auch verbotene Selbsthilfe eines privatwirtschaftlichen Unternehmers. Wer auf seinem eigenen Grundstück scharfe Hunde frei herumlaufen lässt und nicht darauf achtet, dass ein von den Hunden gestellter Einbrecher Fluchtmöglichkeiten hat, haftet auch straf- und zivilrechtlich für die Verletzungen der Kriminellen. Das ist in Deutschland nun mal so.maxikatze hat geschrieben:Da habe ich eine andere Auskunft bekommen. Es ging damals um die sogenannten Wegfahrer an Tankstellen. Da machte ich auch den Vorschlag mit den Krallen. - Fakt: Es kämen Schadensersatzansprüche auf den Pächter der Tankstelle zu.
Bin ich froh!Klar, in diesem Fall mit 6 Toten war es einmal anders