
http://flemming.zdf.de/ZDF/zdfportal/pr ... a/20063234
DieLara hat geschrieben:http://www.facebook.com/emma.magazin?ref=ts&fref=ts
Da scheinen aber einige gute Kenner der Materie zu schreiben.![]()
Und hier verdreht ein K. mal wieder nach allen Regeln seiner Kunst:
@J_Kachelmann:
@reempowerment @EMMA_Magazin 5 Frauen haben sich mit einer Luegnerin und Falschbeschuldigerin solidarisiert auf dem Ruecken echter Opfer.
https://twitter.com/J_Kachelmann/status ... 6170561536
Nichts begriffen, der Typ. Uneinsichtig wie eh und jeh. Wird ihm aber auch nichts nutzen.
Hier mal interessanterer Twitter:
„Angesichts des Umstandes widersprechender Angaben des Angeklagten und der Nebenklägerin sowie angesichts der Feststellungen, dass BEIDE IN TEILBEREICHEN NACHWEISBAR DIE UNWAHRHEIT GESAGT HABEN, stellt sich die Frage, ob durch außerhalb der Aussagen liegende Beweise begründete Anhaltspunkte für die Richtigkeit der einen oder anderen Schilderung der Ereignisse nach dem Ende des Trennungsgesprächs gefunden werden können.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass keiner der außerhalb der Aussagen liegenden Beweise für sich gesehen geeignet ist, die Schuld oder gar die Unschuld des Angeklagten zu belegen.
Es ist vielmehr festzuhalten, dass die objektive Beweiskette in die eine wie in die andere Richtung immer wieder abreißt.
http://www.landgericht-mannheim.de/serv ... index.html
http://www.facebook.com/photo.php?fbid= ... omments=49Heute ist ein guter Tag, sich bei Twitter anzumelden und der Handpuppe sukzessive das Zählen von fünf aufwärts beizubringen.
re-empowerment Gäbe es noch Papier-Enzyklopädien würde in der nächsten Auflage das Konterfei eines kinnlosen Wetterfuzzis den Eintrag "Selbstüberschätzung" zieren: http://re-empowerment.de/content/images/sockpuppet.png (der Original-Twitterlink zeigt selbiges Konterfei in Mehrfach-Ausfertigung, daher aus Rücksicht auf sensible Mägen ersetzt)
DieLara hat geschrieben:http://www.facebook.com/emma.magazin?ref=ts&fref=ts
Da scheinen aber einige gute Kenner der Materie zu schreiben.![]()
Und hier verdreht ein K. mal wieder nach allen Regeln seiner Kunst:
@J_Kachelmann:
@reempowerment @EMMA_Magazin 5 Frauen haben sich mit einer Luegnerin und Falschbeschuldigerin solidarisiert auf dem Ruecken echter Opfer.
https://twitter.com/J_Kachelmann/status ... 6170561536
Nichts begriffen, der Typ. Uneinsichtig wie eh und jeh. Wird ihm aber auch nichts nutzen.
Das kann und will ich nicht beurteilen und dafür reichen seine bisherigen mm. "Vergehen" wohl auch nicht aus. Aber wenn ich so in meine "Glaskugel" schaue... sehe ich ein sehr sehr böses Erwachen dieses Herrn. Ein Erwachen, dass er weder den Medien, noch einem Gericht geschweige denn dem ehemaligen Verteidiger und dessen Frau anlasten kann... sondern nur in seinem Verhalten zu suchen sein wird.Arbeitslos hat geschrieben:Der hat ja nun wirklich nicht mehr alle Tassen im Schrank. Aufgrund einer erfundenen Erfinderin einer Falschbeschuldigung versucht er seine angeblichen Verluste auf den Rücken aller Opfer durchzudrücken. Der gehört mMn in die geschlossene!
Arbeitslos hat geschrieben:Und was ich immer wieder vergesse, er muss ja beweisen, dass die Auslagen für diese Gutachter von Nöten gewesen sind. Sprich er muss beweisen, dass er ohne diese Gutachten verurteilt worden wäre, und das dürfte ihm schwer fallen. Was für ein kleiner Wicht.
Darauf hofft er diesmal auch.Die - wenn auch hart geführte - Auseinandersetzung in der Sache setzt immer auch den respektvollen Umgang miteinander voraus. Diesen hat der Verteidiger des Angeklagten häufig vermissen lassen.
http://www.landgericht-mannheim.de/serv ... index.html
Das geht nicht, das ist in Deutschland verboten:Ali hat geschrieben:Wenn Schwenn sich diesmal nicht benimmt, würde ich ihn hochkant aus dem Gerichtsaal schmeissen.
http://de.wikipedia.org/wiki/ZwergenwerfenIn Deutschland entschied das Verwaltungsgericht Neustadt 1993, dass „Zwergenweitwurf“ sittenwidrig und daher nach § 33a Abs. 2 S. 2 GewO nicht genehmigungsfähig ist. Auch sei es nicht nach § 33a Abs. 1 S. 2 GewO genehmigungsfrei, denn das sportliche oder akrobatische Element stehe nicht im Vordergrund. [3]
AlexRE hat geschrieben:Das geht nicht, das ist in Deutschland verboten:Ali hat geschrieben:Wenn Schwenn sich diesmal nicht benimmt, würde ich ihn hochkant aus dem Gerichtsaal schmeissen.
http://de.wikipedia.org/wiki/ZwergenwerfenIn Deutschland entschied das Verwaltungsgericht Neustadt 1993, dass „Zwergenweitwurf“ sittenwidrig und daher nach § 33a Abs. 2 S. 2 GewO nicht genehmigungsfähig ist. Auch sei es nicht nach § 33a Abs. 1 S. 2 GewO genehmigungsfrei, denn das sportliche oder akrobatische Element stehe nicht im Vordergrund. [3]

Ich finde es auch sehr bezeichnend, dass er sich von gerade mal 5 Mädels die ein paar Schilder hochhalten so bedroht fühlt, dass er gleich wieder die Falschbeschuldigerinnen-Solidarisierungskeule rausholt. Wer ihm widerspricht, ist für ihn eine geradezu existenzielle Gefahr. (Das erinnert mich gerade an jemanden *grübel*!)Ali hat geschrieben:Arbeitslos hat geschrieben:Und was ich immer wieder vergesse, er muss ja beweisen, dass die Auslagen für diese Gutachter von Nöten gewesen sind. Sprich er muss beweisen, dass er ohne diese Gutachten verurteilt worden wäre, und das dürfte ihm schwer fallen. Was für ein kleiner Wicht.
Ja, er muss beweisen und anstatt beweisen zu können macht er auf Show.
Darauf hofft er diesmal auch.Die - wenn auch hart geführte - Auseinandersetzung in der Sache setzt immer auch den respektvollen Umgang miteinander voraus. Diesen hat der Verteidiger des Angeklagten häufig vermissen lassen.
http://www.landgericht-mannheim.de/serv ... index.html
Was meinst du warum er sich vorsichtshalber noch ganz schnell Schwenn an seine Seite geholt hat?
Dieser Richter wird sich allerdings von ihm nicht aus der Reserve locken lassen.
Wenn Schwenn sich diesmal nicht benimmt, würde ich ihn hochkant aus dem Gerichtsaal schmeissen.