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Re: Nur für Hunde

Verfasst: 18.10.2017, 10:46
von AlexRE
Noch`n Grundgesetz ;)

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Re: Nur für Hunde

Verfasst: 18.10.2017, 17:19
von Livia
AlexRE hat geschrieben:Noch`n Grundgesetz ;)

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Ob das ein Gesetz bei uns ist, weiss ich nicht, ich verabschiede mich aber immer bei meinem Hund und sage ihm dass ich bald wieder komme. Er wartet geduldig, aber er muss nie lange warten, höchstens 1/2 Stunde und das auch nur ein Mal die Woche. ;)

Re: Nur für Hunde

Verfasst: 18.10.2017, 19:52
von Staber
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Re: Nur für Hunde

Verfasst: 21.10.2017, 14:43
von AlexRE
Livia hat geschrieben:Ob das ein Gesetz bei uns ist, weiss ich nicht,
Das ist auch in Deutschland kein Gesetz, der Hund glaubt das aber. ;)

Re: Nur für Hunde

Verfasst: 21.10.2017, 15:13
von AlexRE
Single, verheiratet, geschieden ...
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So geht's bergab, wenn man immer nur an bitches gerät. :?

Re: Nur für Hunde

Verfasst: 21.10.2017, 16:06
von Livia
AlexRE hat geschrieben:
Livia hat geschrieben:Ob das ein Gesetz bei uns ist, weiss ich nicht,
Das ist auch in Deutschland kein Gesetz, der Hund glaubt das aber. ;)
:lol: Bei uns gibt es aber in jedem Kanton ein Hundegesetz. Ich füge dir das Beispiel vom Kanton Bern bei, alle anderen 25 Kantone haben mehr oder weniger ähnliche Gesetze für die Hundehaltung. ;)
Hunde dürfen im öffentlichen Raum nicht unbeaufsichtigt laufen gelassen werden und sind jederzeit wirksam unter Kontrolle zu halten;
Hunde müssen an folgenden Orten an der Leine gehalten werden: auf Schulanlagen und öffentlichen Spiel- und Sportplätzen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Bahnhöfen und Haltestellen sowie beim Betreten von Weiden, auf denen sich Nutztiere befinden;
Mehr als drei Hunde dürfen nicht gleichzeitig ausgeführt werden. Ausgenommen von diesem Verbot sind insbesondere anerkannte Ausbildnerinnen und Ausbildner im Bereich der Hundehaltung, Absolventinnen und Absolventen einer anerkannten fachspezifischen und berufsunabhängigen Ausbildung für die gewerbliche Zucht und Haltung von Hunden oder Jägerinnen und Jäger, die auf Gehorsam geprüfte Hunde ausführen;
Hundekot ist von sämtlichen Grundstücken im Dritteigentum zu entfernen;
Eine Haftpflichtversicherung für die Risiken der Hundehaltung mit einer Mindestdeckungssumme von drei Millionen Franken ist obligatorisch.
https://www.be.ch/portal/de/index/medie ... januar2013

Re: Nur für Hunde

Verfasst: 21.10.2017, 17:54
von Staber
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Re: Nur für Hunde

Verfasst: 22.10.2017, 09:11
von AlexRE
Türken lieben eben Tiere mehr als Menschen.
Das trifft wohl eher auf Deutsche zu. Das erste moderne Tierschutzgesetz der Welt hat die NS - Regierung gleich zu Anfang ihrer 12 Jahre in Kraft gesetzt.

Re: Nur für Hunde

Verfasst: 22.10.2017, 11:39
von AlexRE
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Re: Nur für Hunde

Verfasst: 22.10.2017, 13:28
von Staber
AlexRE hat geschrieben:
Türken lieben eben Tiere mehr als Menschen.
Das trifft wohl eher auf Deutsche zu. Das erste moderne Tierschutzgesetz der Welt hat die NS - Regierung gleich zu Anfang ihrer 12 Jahre in Kraft gesetzt.
Moin Alex!
Ich wollte mit dem Hinweis die heutige Menschenrechtslage in der Türkei ansprechen. Na ja, dann hat die NS ja doch was richtiges gemacht.
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