Re: Versagen freie Foren?
Verfasst: 27.10.2012, 21:05
Warum darf Kachelmann CSD eine Falschbeschuldigerin nennen?
Höcker schreibt:
So hat das Gericht eben einer sehr negativen Meinungsäußerung eines pöbelnden Schmierfinks stattgegeben.
Und dies auch erst nach 2 turbulenten Stunden, da das Gericht die Verfügung zunächst nicht aufheben wollte, aber dann doch den entsprechenden Anwälten, die sich in meinen Augen für nichts zu schade sind, nachgegeben hatte.
Das ist sozusagen ein Recht oder eine Einladung, die sich eigentlich zukünftig jedes Charakterschwein zu nutze machen kann.
Lügen ist strafrechtlich ja nicht verboten.
Höcker schreibt:
Und kriminell ist sie nun mal nicht, weil das nicht rechtskräftig ist. Daher verbietet sich das also.Meinungsfreiheit
Irrtum:
Wenn ein Gericht eine bestimmte Äußerung für zulässig erklärt, dann ist sie richtig.
Richtig ist:
Man darf vieles äußern, auch wenn es nicht stimmt.
Wer einer bestimmten Äußerung zu besonderer Glaubwürdigkeit verhelfen will, verweist manchmal darauf, dass irgendein Gericht genau diese Aussage für zulässig erklärt habe. Man kann dann zum Beispiel lesen: Nach einem Urteil des Landgerichts XY darf der Finanzminister als Abzocker bezeichnet werden, der die Bürger belügt und betrügt. "Na, dann wird es wohl stimmen", denkt sich der Leser und hält den Finanzminister fortan für einen Abzocker, Lügner und Betrüger. Schliesslich sieht es das Gericht ja genauso, denkt er.
Tatsache ist jedoch: Wer damit argumentiert, dass ein Gericht irgendeine Aussage für zulässig erklärt hat, verkauft sein Gegenüber in vielen Fällen für dumm. Denn dass eine Aussage rechtlich zulässig ist, heisst noch lange nicht, dass ein Gericht sie auf ihre inhaltliche Richtigkeit überprüft hat.
Wenn der Finanzminister tatsächlich gegen die oben zitierte Äusserung geklagt und vor Gericht verloren hat, dann hat sich der Richter keine Sekunde Gedanken darüber gemacht, ob der klagende Minister wirklich ein Abzocker, Lügner und Betrüger ist. Denn diese Frage spielt für die Beurteilung des Rechtsstreits überhaupt keine Rolle.
Ob man eine Äusserung verbieten lassen kann oder nicht, hängt zunächst einmal davon ab, ob sie ein Werturteil oder eine Tatsachenbehauptung ist. Werturteile , die noch keine beleidigende, sogenannte "Schmähkritik" darstellen, fallen unter den Schutz der Meinungfreiheit. Sie können also auf keinen Fall verboten werden, selbst wenn sie sehr negativ sind.
Dass man den Finanzminister möglicherweise mit gerichtlicher Billigung als Abzocker bezeichnen darf, heisst also nicht, dass er tatsächlich einer ist oder das Gericht ihn auch nur dafür hält.
http://grundgesetzaktiv.de/phpBB3/viewt ... ter#p41743
So hat das Gericht eben einer sehr negativen Meinungsäußerung eines pöbelnden Schmierfinks stattgegeben.
Und dies auch erst nach 2 turbulenten Stunden, da das Gericht die Verfügung zunächst nicht aufheben wollte, aber dann doch den entsprechenden Anwälten, die sich in meinen Augen für nichts zu schade sind, nachgegeben hatte.
Das ist sozusagen ein Recht oder eine Einladung, die sich eigentlich zukünftig jedes Charakterschwein zu nutze machen kann.
Lügen ist strafrechtlich ja nicht verboten.
