Re: Seehofer will Guttenberg in Spitzenposition heben
Verfasst: 20.10.2012, 14:29
Noch ist das Gras über den Vorfall Guttenberg nicht so hoch gewachsen, dass man es rauchen könnte, ich denke er bleibt noch ein wenig in Deckung.
Ausgerechnet "Vordenker" - das sind die Leute, die es am wenigsten nötig haben, bei wissenschaftlichen Arbeiten abzukupfern ...Staber hat geschrieben:Auch wenn er derzeit eine Art Vordenker-Dasein in den USA fristet, vergisst ihn seine Heimat nicht.
Vielleicht als Stoiber-Nachfolger (= "ehrenamtlicher Leiter einer EU-Arbeitsgruppe zum Bürokratieabbau")?AlexRE hat geschrieben:Ausgerechnet "Vordenker" - das sind die Leute, die es am wenigsten nötig haben, bei wissenschaftlichen Arbeiten abzukupfern ...Staber hat geschrieben:Auch wenn er derzeit eine Art Vordenker-Dasein in den USA fristet, vergisst ihn seine Heimat nicht.
http://meinungen.gmx.net/forum-gmx/post ... p=588#jumpGraupenMitBohnen
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Berichtigung
Solange wie Typen vom Richter Hans-Werner Riehe in Deutschland Urteile fällen, solange wird sich nichts ändern.
http://666kb.com/i/c89hybnlfnq046a1y.jpg
http://www.welt.de/wams_print/article20 ... _frei.html
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Auszug aus dem Welt - Artikel:
"Waldemar W. war genau so ein vermeintlich minderwertiges Opfer. An dem Tag, als er in Ostheim Erdinc S. begegnete, hatte er eine Fahne, war ziemlich redselig und nicht ganz nüchtern. Das Gericht kürte diese verfassungsfernen Vorstellungen von minderwertigen Menschen nun offenbar zum mildernden Umstand. Laut Gerichtssprecher Jürgen Mannebeck sei die "Gewaltanwendung des Angeklagten" angesichts der "subkulturellen Parallelwelt", in der er lebte, "adäquat" gewesen - und gerade kein Beleg einer schweren Schuld."
Der Salafist, der gestern 6 Jahre Knast kassiert hat, wollte im Gegensatz zu diesem Erdinc ganz sicher nicht töten (Stich ins Bein) und hat weitaus weniger Schaden angerichtet. Trotzdem haben sie dem ganz offensichtlich die Besonderheiten seiner "subkulturellen Parallelwelt" massiv strafverschärfend angerechnet. So eine hohe Strafe für eine gefährliche Körperverletzung ohne besondere Lebensgefahr ist nämlich sehr ungewöhnlich, wenn nicht einzigartig.
Es ist mithin ein reines Glücksspiel für Straftäter in einem ganz speziellen sozialen Umfeld, ob ihnen diese Besonderheit massiv strafmildernd oder massiv strafverschärfend angerechnet wird. Angesichts der Rechtsprechung des BVerfG, nach der auch die Strafandrohung dem besonderen Bestimmtheitsgebot (Art 103 Abs. 2 GG) unterliegt, muss man diese totale Beliebigkeit in der Rechtspraxis schlicht und ergreifend als verfassungswidrig ansehen
Sicher werden sie das sagen, aber in dem Fall hat zumindest derjenige, der geschossen hat, keine Chance, an einer Verurteilung wegen Mordes vorbeizukommen. Der andere Täter wahrscheinlich auch nicht, das wird vermutlich als gemeinsamer Tatplan angesehen werden, dann ist auch der Mord gemeinsam begangen worden und beide werden wegen Mordes verurteilt.Arbeitslos hat geschrieben:Ja, aber ... die Frau ist tot und die MEnschentöter wird es wenig kümmernOb das Urteil auf Mord lauten wird möchte ich - bei dem was ich hier grad gelesen habe - bezweifeln, die Anwälte werden sagen, dass das Opfer *dumm dargestanden habe und aus Versehen getötet wurde*, ich verstehe das nicht.