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Re: So holen Sie sich zuviel gezahlte Rundfunkgebühren zurück
Verfasst: 09.10.2018, 19:07
von Excubitor
AlexRE hat geschrieben:
Der Artikel ist fast ein Jahr alt. Ich bin mir nicht so sicher, dass man zeitlich unbefristet überzahlte Beiträge zurückfordern kann.
Dem Artikel zufolge gilt das nun 3 Jahre rückwirkend. "Bisher galt die Befreiung vom Rundfunkbeitrag nur für zwei Monate rückwirkend. Wer tatsächlich volle drei Jahre zu viel gezahlt hat, könnte so 630 Euro zurückbekommen." Quelle s.o. .
Die Marken hinter No-Name-Produkten
Verfasst: 12.10.2018, 17:59
von Excubitor
Hamburger Morgenpost - "Aldi, Lidl, Penny: Diese bekannten Marken stecken hinter No-Name-Produkten"
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top- ... li=BBqg6Q9
Verbot von Wegwerfplastik - Das müssen Sie dazu wissen
Verfasst: 25.10.2018, 17:13
von Excubitor
FOCUS ONLINE Gesundheit - "Strohhalme, Verpackungen, Geschirr - Verbot für Wegwerf-Plastik: Was Verbraucher jetzt wissen müssen"
https://www.focus.de/gesundheit/news/ve ... GESUNDHEIT
SERVICE: Juristische Tipps für Autofahrer
Verfasst: 27.10.2018, 16:54
von Excubitor
FOCUS MONEY ONLINE Finanzen - "Kein Scherz! Warum Sie in der Verkehrskontrolle auf gar keinen Fall pusten sollten"
https://www.focus.de/finanzen/recht/kei ... r_FINANZEN
FOCUS MONEY ONLINE Finanzen - "Kein verspäteter Aprilscherz - Checkliste für die Verkehrskontrolle"
https://www.focus.de/finanzen/recht/kei ... 35780.html
FOCUS MONEY ONLINE Finanzen - "Kniff für Verkehrskontrollen - Warum Sie ohne Führerschein im Auto besser fahren"
https://www.focus.de/finanzen/recht/tid ... 45058.html
Re: SERVICE: Juristische Tipps für Autofahrer
Verfasst: 28.10.2018, 11:29
von maxikatze
Ich bezweifle, dass man mit diesen o.g. Tipps weit kommt. Wer nicht pusten will, macht sich sowieso verdächtig. Hat der Autofahrer eine Alkohoholfahne oder bestehen Anzeichen von Drogenkonsum, ist der Polizist sogar verpflichtet, alles zu unternehmen, um die Weiterfahrt zu stoppen. Notfalls muss der Fahrer mit aufs Revier und es wird eben dort weiter ermittelt.
Außerdem, soweit mir bekannt, ist jeder Fahrer gesetzlich dazu verpflichtet, Führerschein und Fahrzeugschein mit sich zu führen.
Re: SERVICE: Juristische Tipps für Autofahrer
Verfasst: 28.10.2018, 18:10
von Excubitor
maxikatze hat geschrieben:
Ich bezweifle, dass man mit diesen o.g. Tipps weit kommt. Wer nicht pusten will, macht sich sowieso verdächtig. Hat der Autofahrer eine Alkohoholfahne oder bestehen Anzeichen von Drogenkonsum, ist der Polizist sogar verpflichtet, alles zu unternehmen, um die Weiterfahrt zu stoppen. Notfalls muss der Fahrer mit aufs Revier und es wird eben dort weiter ermittelt.
Außerdem, soweit mir bekannt, ist jeder Fahrer gesetzlich dazu verpflichtet, Führerschein und Fahrzeugschein mit sich zu führen.
Du solltest die Artikel schon ganz lesen. Dann ergibt sich von selbst, was das nützt. Im Übrigen sind die Tipps ja grundsätzlich nicht für Besoffene, oder solche die unbedingt saufen und fahren wollen, sondern für die normalen Bürger die unbescholten von der Ordnungsmacht behelligt und oft diskriminiert werden. Die müssen sich angemessen wehren können. Die Verantwortungslosen werden so oder so erwischt. Da kann bestenfalls die legal in die Länge gezogene Blutprobe etwas helfen.
Was bleibt wirklich von der Rentenerhöhung?
Verfasst: 06.11.2018, 17:59
von Excubitor
FOCUS MONEY ONLINE Finanzen - "Rentenerhöhung beschlossen - Steuern steigen - Wie viel Ihnen von der Rentenerhöhung bleibt: FOCUS Online rechnet vor"
https://www.focus.de/finanzen/altersvor ... r_FINANZEN
Re: Was bleibt wirklich von der Rentenerhöhung?
Verfasst: 07.11.2018, 11:00
von maxikatze
Das ist unverschämt dass jemand, der im Westen eine Rente von bisher 740 Euro bekommt und ab Juli 2019 mit 764 Euro über dem Freibetrag liegt, bei der geringen Rente Steuern bezahlen muss.
Re: Was bleibt wirklich von der Rentenerhöhung?
Verfasst: 07.11.2018, 20:17
von AlexRE
maxikatze hat geschrieben:
Das ist unverschämt dass jemand, der im Westen eine Rente von bisher 740 Euro bekommt und ab Juli 2019 mit 764 Euro über dem Freibetrag liegt, bei der geringen Rente Steuern bezahlen muss.
Das gilt aber nur für den Teil der Rente, für den man von der Steuer absetzbare Beiträge gezahlt hatte. Und wenn man nicht sehr weit über dem Renten - Freibetrag liegt, wird noch keine Einkommenssteuer fällig, der überschießende Betrag wird nur mit allen anderen Einkünften zusammengerechnet (z. B. Mieteinnahmen), für die man irgendwann Einkommenssteuer bezahlen muss, sobald sie den steuerrechtlichen Grundfreibetrag überschreiten.
SERVICE: Das ändert sich ab 01.12.2018
Verfasst: 30.11.2018, 20:24
von Excubitor
FOCUS ONLINE Video Finanzen - "Ab 1. Dezember - Neue Gesetze für Ihr Geld: Das ändert sich ab morgen"
https://www.focus.de/finanzen/recht/neu ... r_FINANZEN