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Re: Russland
Verfasst: 04.05.2023, 08:31
von maxikatze
Es reicht nicht, allein nur Putin verhaften zu wollen, sollte er sich in einem Land aufhalten, wo der Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs gilt. Putin wird das tunlichst vermeiden.
Dass dieser Despot und Konsorten sich nirgendwo sicher fühlen dürfen, auch nicht in seinem eigenen Land, könnte möglich sein. Falls es sich wirklich um einen Angriff auf den Kreml gehandelt hat und um keine gefälschten Aufnahmen, damit Russland den Krieg gegen die Ukraine rechtfertigen werden kann.
"Dieses Land wird verschwinden"
Medwedew droht Polen mit Vernichtung
https://www.n-tv.de/politik/Medwedew-dr ... 55431.html
Übersetzt:
https://www.zdf.de/nachrichten/zdfheute ... o-100.html
Re: Russland
Verfasst: 04.05.2023, 09:08
von AlexRE
Wie auch immer, Putin ist der Oberbefehlshaber der russischen Streitkräfte, also Kombattant, und damit ein kriegsvölkerrechtlich absolut legitimes Ziel für ukrainische Angriffe. Bei den von russischen Raketen ständig angegriffenen zivilen Einrichtungen in der Ukraine sieht das ganz anders aus. Das sind Verbrechen nach dem Kriegsvölkerrecht. Der Terrorismus ist damit ganz auf der russischen Seite.
Re: Russland
Verfasst: 08.05.2023, 17:12
von AlexRE
Die Russen werben Söldner in Zentralasien an, von bis zu 400.000 ist die Rede:
https://web.de/magazine/politik/russlan ... d-38188594
Wenn das so zutrifft, werden bestimmt viele desertieren, sobald ihnen die schlechten Überlebenschancen an der Front klar werden. Über ein ukrainisches Gefangenenlager kann man bestimmt als Asylbewerber in die EU gelangen.
Re: Russland
Verfasst: 09.05.2023, 11:01
von Uel
... ständig angegriffenen zivilen Einrichtungen in der Ukraine sieht das ganz anders aus. Das sind Verbrechen nach dem Kriegsvölkerrecht.
Das ehrenwerte utopische Ziel der UN des Verbotes von Kriegsverbrechen wird immer wieder gebrochen werden, wenn es hart auf hart geht. Bestraft werden später höchstens die aus dem Lager der Verlierer. Denn ich vermute mal, Flächenbombardements gelten stets nicht nur militärischen Zielen wie Dresden, Hiroschima, Vietnam ect.. So zynisch es klingt, ein Gutes haben Kriegsverbrechen: sie halten Kriege weiterhin für verabscheuungswürdig, generell verbrecherisch und, besonders wichtig, für unberechenbar.
Dass das Ganze oft nur für die kleinen Spieler auf der Weltbühne gilt, beweist die Weigerung vieler Großmächte den Internationale Strafgerichtshof überhaupt anzuerkennen. Was die Ukraine betrifft, ist es nebulös, weil sie in der Wiki-Grafik zu den Stataten gehört, die unterschrieben haben aber noch nicht ratifiziert haben, aber ihn dennoch anerkennen?
Re: Russland
Verfasst: 09.05.2023, 14:08
von Staber
So zynisch es klingt, ein Gutes haben Kriegsverbrechen: sie halten Kriege weiterhin für verabscheuungswürdig, generell verbrecherisch und, besonders wichtig, für unberechenbar.
Moin!
Und jetzt klingt es noch zynischer......und es hält die Überbevölkerung der Menschen in Schach. Früher waren es Seuchen, die Weltweit einigermaßen im Griff gekommen sind. Tut mir leid, das noch an Uel's Hinweis anzuzufügen.

!
Re: Russland
Verfasst: 09.05.2023, 16:15
von maxikatze
Staber hat geschrieben:So zynisch es klingt, ein Gutes haben Kriegsverbrechen: sie halten Kriege weiterhin für verabscheuungswürdig, generell verbrecherisch und, besonders wichtig, für unberechenbar.
Moin!
Und jetzt klingt es noch zynischer......und
es hält die Überbevölkerung der Menschen in Schach Früher waren es Seuchen, die Weltweit einigermaßen im Griff gekommen sind. Tut mir leid, das noch an Uel's Hinweis anzuzufügen.

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Geburtenkontrolle dieser Art lehne ich ab. Das Problem der schnell wachsenden Erdbevölkerung ließe sich auch anders regeln. Der Schlüssel dazu ist Bildung.
Re: Russland
Verfasst: 09.05.2023, 17:29
von AlexRE
Uel hat geschrieben:Was die Ukraine betrifft, ist es nebulös, weil sie in der Wiki-Grafik zu den Stataten gehört, die unterschrieben haben aber noch nicht ratifiziert haben, aber ihn dennoch anerkennen?
Die Statuten des IStGH ermöglichen eine beschränkte Zuständigkeit im Wege der sogenannten "ad hoc" - Anerkennung:
>> Warum kann der IStGH ermitteln, obwohl Russland und die Ukraine keine Vertragsstaaten sind?
Russland und die Ukraine sind dem IStGH nicht beigetreten. Der Gerichtshof kann aber aus Sicht des Anklägers trotzdem mögliche Verbrechen auf dem Gebiet der Ukraine untersuchen, weil die Ukraine in zwei Erklärungen 2014 und 2015 nach der Annexion der Krim eine sogenannte ad-hoc-Anerkennung ausgesprochen hat. Damit habe sie bis heute Ermittlungen auf ihrem Staatsgebiet zugestimmt. Nur Ermittlungen wegen des Delikts "Aggression" sind über diesen Weg rechtlich nicht möglich und deshalb ausgenommen. <<
https://www.tagesschau.de/ausland/europ ... e-103.html
Re: Russland
Verfasst: 10.05.2023, 14:29
von Uel
... sobald sich Juristen eines Problems annehmen, wird jeder klare Sachverhalt verkompliziert
, wir haben ja sonst keine Probleme auf der Welt.
Es ist doch so einfach, auch für die Ukraine: anerkennen, unterschreiben und ratifizieren, - und gut ist es 
Aggression? - Also, aggressiv wollen sie ohne Strafe sein können, ---- sehr interessant.
Re: Russland
Verfasst: 10.05.2023, 16:34
von AlexRE
Uel hat geschrieben:
... sobald sich Juristen eines Problems annehmen, wird jeder klare Sachverhalt verkompliziert
, wir haben ja sonst keine Probleme auf der Welt.
Es ist doch so einfach, auch für die Ukraine: anerkennen, unterschreiben und ratifizieren, - und gut ist es 
Aggression? - Also, aggressiv wollen sie ohne Strafe sein können, ---- sehr interessant.
"Ad hoc" bedeutet, dass man quasi aus dem Stand auf eine bestimmte Situation reagiert:
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Ad_hoc
Eine umfassende Zuständigkeit des IStGH würde bedeuten, dass auch die Schuldfrage an dem Krieg selbst geklärt werden müsste. Das soll eben nur für Unterzeichnerstaaten gelten. Schwere Menschenrechtsverletzungen dagegen sollen auch im Rahmen einer gesonderten Einverständniserklärung eines Nichtunterzeichners verhandelt werden können.
Re: Russland
Verfasst: 10.05.2023, 21:33
von AlexRE
Bei den Feierlichkeiten zum Kriegsende waren in Berlin russische Flaggen verboten und ukrainische erlaubt:
https://www.berliner-zeitung.de/news/ur ... -li.346195
Das hat das OVG entgegen der ablehnenden Haltung des VG bestätigt.