Re: Wunschkind staatlich unerwünscht
Verfasst: Sa 26. Sep 2009, 15:38
Bei politik.de ist nach anfänglichem Desinteresse an dem Thema jetzt doch noch Bewegung in den thread gekommen:
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Dazu kommt noch, dass es sich hier um Samen- und Eizellen im sog. "Vorkernstadium" handelt, in dem Zustand werden sie im Rahmen der Behandlung eingefroren. Der erste Schritt zur Befruchtung hat in solchen Fällen bereits stattgefunden, die Befruchtung würde nach dem Auftauen von selbst vollendet.
Ob das ohnehin schon verfassungsrechtlich fragwürdige Verbot der künstlichen Befruchtung nach dem Tod des Vaters überhaupt auf diesen speziellen Fall anwendbar ist, ist eine gar nicht so ohne weiteres zu beantwortende juristische Frage.
Wir sind hier also nicht nur mit Rechtspolitikern "gesegnet", die die grundgesetzliche Realität in Deutschland in ein schiefes Licht rücken, sondern auch noch mit den dazu passenden Richtern.
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Nach dem deutschen Embryonenschutzgesetz ist es eine Straftat, künstliche Befruchtungen mit dem Samen von Verstorbenen vorzunehmen. Das ist schon eine verfassungsrechtlich fragwürdige Einmischung des Staates in den höchstpersönlichen Bereich der Bürger, geradezu eine Machtanmaßung im existientiellen Bereich des Selbstbestimmungsrechtes der Menschen.Krämer;8635950 hat geschrieben:Die arme Frau kann einem Leid tun! Zuerst der Schicksalsschlag mit Ihrem Mann und jetzt das! Da komme ich nicht ganz mit. Die besagten Eizellen sind also das Eigentum der Frau. Daraus folgt für mich, dass sie jederzeit das Recht hat, erneut einen Versuch zu unternehmen Schwanger zu werden. Natürlich ist es schade, dass das Kind seinen Vater nicht kennenlernen wird! Aber so außergewöhnlich ist das heute nun auch nicht mehr. Mich würde mal interessieren, welche geistigen Leuchten sich das wieder haben einfallen lassen!
Man kann hier nur hoffen, dass über den Weg des EU-Rechtes etwas geschieht.
Das ist mal wieder typisch Bundestag! Der weltweit höchsten Instanz in Sachen Moral. Einfach nur erbärmlich. Es wird allerhöchste Zeit, dass diese emotional befangenen und selbstgerechten Besserwisser ausgetauscht werden. Hätte ich die Möglichkeit dazu, ich würde meine ganze Kraft dem Kampf gegen das Adolf Hitler-Syndrom widmen! Darauf läuft doch am Ende alles hinaus bei diesen elenden Heuchlern.
mfg
Krämer
Dazu kommt noch, dass es sich hier um Samen- und Eizellen im sog. "Vorkernstadium" handelt, in dem Zustand werden sie im Rahmen der Behandlung eingefroren. Der erste Schritt zur Befruchtung hat in solchen Fällen bereits stattgefunden, die Befruchtung würde nach dem Auftauen von selbst vollendet.
Ob das ohnehin schon verfassungsrechtlich fragwürdige Verbot der künstlichen Befruchtung nach dem Tod des Vaters überhaupt auf diesen speziellen Fall anwendbar ist, ist eine gar nicht so ohne weiteres zu beantwortende juristische Frage.
Wir sind hier also nicht nur mit Rechtspolitikern "gesegnet", die die grundgesetzliche Realität in Deutschland in ein schiefes Licht rücken, sondern auch noch mit den dazu passenden Richtern.