von AlexRE » So 18. Mär 2018, 19:24
Die KFZ - Steuer ist nicht nutzungsunabhängig. Nichts außer der Einkommenssteuer ist mit der vollkommen nutzungsunabhängigen Rundfunkabgabe vergleichbar. So eine Abgabe muss aus zwingenden verfassungsrechtlichen Gründen nach Leistungsfähigkeit in unterschiedlicher Höhe erhoben werden. Gleiches muss gleich, Ungleiches dem Wesen der Ungleichheit nach ungleich behandelt werden. Das - und nur das - ist der Gleichheitsgrundsatz im verfassungsrechtlichen Sinne. Die Rundfunkabgabe ist dessen schamlose Verhöhnung und wenn das BVerfG diesen Dreck durchwinkt, schadet es sich selbst und der Integrität des Rechtsstaats mehr als mit dem Durchwinken der Rettungspakete trotz bail out - Verbot.
Der Stuttgarter OB Rommel:
Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.