Wie weit muss es eigentlich noch kommen?

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Re: Wie weit muss es eigentlich noch kommen?

Beitragvon Santo » Mi 7. Dez 2011, 12:11

AlexRE hat geschrieben:
Santo hat geschrieben:Ich meine auch, dass es derartige Versicherungen bereits gibt, doch wahrscheinlich zu exorbitant hohen Konditionen. Letztere sollten übrigens zum Ausgleich der absolut schiefen Rechtslage voll auf die Miete umlegbar sein.


Dann würde die Gemeinschaft der ehrlichen Mieter die von den unehrlichen verursachten Kosten tragen und nicht mehr die Gemeinschaft der Vermieter. Eine Schieflage würde durch eine andere ausgewechselt, St. Florian - Prinzip also.


Nun, zunächst stellt sich hier ausnahmsweise einmal die Frage nach der Verantwortung zuerst. Die Verantwortlichen sind, von den Politikern mal abgesehen hier auf seiten der Mieter, nicht auf seiten der Vermieter, weshalb die Vermieter aus Gerechtigkeitserwägungen grds. auf keinen Fall damit belastet werden können. Für eine Lösung des Problems wäre also auf jeden Fall bei der Seite der Verantwortlichen anzusetzen. Man könnte das in der Art regeln, dass Mieter, die sich ordentlich und pflichtgemäß Verhalten haben am Ende ihrer Mietzeit, ähnlich wie bei der Kaution eine Rückzahlung erhalten. Dann bliebe zwar zunächst immer noch dieser Teil des Versicherungsbeitrages an den Vermietern hängen, aber wir nähern uns schon einer gerechteren Lösung. Momentan sieht es nämlich so aus, dass die direkten Verursacher allen Übels für gar nichts aufkommen und die an der Gesamtsituation Unschuldigen den sSchaden tragen...
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Re: Wie weit muss es eigentlich noch kommen?

Beitragvon AlexRE » Mi 7. Dez 2011, 12:26

Santo hat geschrieben:
AlexRE hat geschrieben:
Santo hat geschrieben:Ich meine auch, dass es derartige Versicherungen bereits gibt, doch wahrscheinlich zu exorbitant hohen Konditionen. Letztere sollten übrigens zum Ausgleich der absolut schiefen Rechtslage voll auf die Miete umlegbar sein.


Dann würde die Gemeinschaft der ehrlichen Mieter die von den unehrlichen verursachten Kosten tragen und nicht mehr die Gemeinschaft der Vermieter. Eine Schieflage würde durch eine andere ausgewechselt, St. Florian - Prinzip also.


Nun, zunächst stellt sich hier ausnahmsweise einmal die Frage nach der Verantwortung zuerst. Die Verantwortlichen sind, von den Politikern mal abgesehen hier auf seiten der Mieter, nicht auf seiten der Vermieter, weshalb die Vermieter aus Gerechtigkeitserwägungen grds. auf keinen Fall damit belastet werden können. Für eine Lösung des Problems wäre also auf jeden Fall bei der Seite der Verantwortlichen anzusetzen. Man könnte das in der Art regeln, dass Mieter, die sich ordentlich und pflichtgemäß Verhalten haben am Ende ihrer Mietzeit, ähnlich wie bei der Kaution eine Rückzahlung erhalten. Dann bliebe zwar zunächst immer noch dieser Teil des Versicherungsbeitrages an den Vermietern hängen, aber wir nähern uns schon einer gerechteren Lösung. Momentan sieht es nämlich so aus, dass die direkten Verursacher allen Übels für gar nichts aufkommen und die an der Gesamtsituation Unschuldigen den sSchaden tragen...



So funktionieren Versicherungen nicht. Eine vollständige Rückerstattung der gesamten gezahlten Prämien als nachträglicher "Schadensfreiheitsrabatt" läuft dem Prinzip zuwider, Risiken Einzelner auf eine große Gemeinschaft zu verteilen.

Deine Sphärentheorie, nach der die unehrlichen Mieter "auf der Seite" der ehrlichen anzusiedeln seien, ist auch nicht evident. Das kann man zwar vertreten, aber ebensogut könnte ein ehrlicher Mieter sagen, dass Mietausfälle wegen der unehrlichen Mieter ein Betriebsrisiko des Vermieters seien. Der ehrliche Mieter verdient schließlich kein Geld mit dem Vermieten von Wohnungen.

Ein einigermaßen gerechter Kompromiss könnte vielleicht sein, die Kosten so einer Versicherung drei Beteiligten aufzuerlegen: der Gemeinschaft aller Mieter, weil auch grundsätzlich ehrliche Mieter im Falle einer unverschuldeten finanziellen Notlage den Schutz des Gesetzes genießen, den die unehrlichen missbrauchen, die Gemeinschaft der Vermieter aus dem Gesichtspunkt des Betriebsrisikos und - last but not least - ein Rechtsstaat, der die Grund- und Menschenrechte auch von Kriminellen schützt und deshalb für die Kosten einzustehen hat, die den durch Kriminelle geschädigten Menschen entstehen.
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Re: Wie weit muss es eigentlich noch kommen?

Beitragvon Excubitor » Do 8. Dez 2011, 12:20

Nun hat auch der BGH seine Realitätsferne unter beweis gestellt. Deutschlands sozialer Weg führt steiler bergab als je zuvor:
http://www.mopo.de/nachrichten/-20-cent ... 70944.html
Man darf in Deutschland unter Absegnung der höchsten deutschen Richter in Strafsachen mittlerweile schon Menschen töten, ohne dafür bestraft zu werden. Zur Erinnerung: Eine Bewährungsstrafe ist faktisch gar keine Strafe, da die Täter völlig unbehelligt ihrer Wege ziehen können. Wie wahrscheinlich ist es wohl, dfass jemand sich "sofort" wieder bei einer Straftat erwischen lässt, die ihn dann evtl. doch in den Knast bringen könnte?
Deutsche Richter scheinen einfach nicht begreifen zu wollen oder begreifen zu können, dass sich die meisten Gewalttäter über sog. Sozialtrainings bestenfalls amüsieren.
Ich hatte es nicht anders erwartet. Damit haben sich die hohen Herrschaften in Strafsachen endgültig für die von Ihnen ausgeübte Tätigkeit disqualifiziert. Offensichtlich haben diese Richter keinen Bezug mehr zur Realität. Man könnte es etwas überspitzt so formulieren, dass in Deutschland erst dann ein Umdenkungsprozess bezüglich der Gewaltkriminalität in Gang kommen wird, wenn Richter selbst "den Baseballschläger am eigenen Knie gespürt" haben.
Siehe dazu auch die interessanten Diskussionsbeiträge auf dem Strang "Das Böse", eingeleitet auf dessen Seite drei am Ende:

viewtopic.php?f=7&t=476&start=20
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Wieder ein unfassbares Skandal-Urteil

Beitragvon Excubitor » Do 9. Feb 2017, 19:21

Akte 20.17 - Skandal-Urteil für Todes-Raser - Keine Gerechtigkeit für Jenny
http://www.sat1.de/tv/akte/video/2017-s ... jenny-clip

Kommentar
Ein zehnfach Vorbestrafter, selbst mit einschlägigen Delikten erhält wieder Bewährung. Ein unfassbarer Skandal vor dem Landgericht Verden.
Und nochmal für alle Richter mit einem Realitätsproblem: Ein formal Erwachsener, der ein Fahrzeug mit einer Geschwindigkeit bewegt, die es ihm unmöglich macht das Fahrzeug bei plötzlich eintretenden Ereignissen, wie Hindernissen auf der Fahrbahn, insbesondere Mensch oder Tier, sicher zu beherrschen, muss völlig unzweifelhaft den Tod eines Menschen bei einem solchen Vorfall bei total überhöhter Geschwindigkeit in Kauf nehmen, (denn nahezu jeder weiß, dass schon geringe Geschwindigkeiten schwerste Verletzungen hervorrufen können), es sei denn er wäre Schuld befreiend geisteskrank. Das bedeutet in der Konsequenz auf jeden Fall mindestens Totschlag. Fahrlässige Tötung ist damit von vornherein ausgeschlossen.
Der Fall wirft weitere Fragen auf: Der Täter ist extrem gewaltbereit und angesichts der Bedrohungen seitens mehrerer Clan Mitglieder gegen das recherchierende Reporter-Team könnte man sich sogar die Frage stellen, ob nicht sogar Richter oder deren Angehörige bedroht wurden...
Raser-Urteile in Deutschland sind generell ein Zeichen für eine verharmlosende Justiz, die ihrer Aufgabe nicht mehr gewachsen zu sein scheint. Nahezu jeder dieser Fälle ist eine Verhöhnung der primären und sekundären Opfer solcher Taten. Der mangelnde Respekt solcher asozialen Kriminellen vor Nichts und Niemandem darf da keinen mehr wundern. Das Problem ist im Täterschutz-Staat Deutschland, insbesondere bei Tätern von der übelsten Sorte mit Migrationshintergrund eindeutig hausgemacht und dürfte zu einer weiteren Zunahme an Selbstjustiz führen. Da dürfen sich die Verantwortlichen aber auch nicht ansatzweise über die drastische Aufrüstung bei deutschen Bürgern und deren gewandeltes Sicherheitsverständnis wundern und sich dann auch noch unverschämter Weise darüber beklagen.
Zuletzt geändert von Excubitor am Do 9. Feb 2017, 21:47, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Wieder ein unfassbares Skandal-Urteil

Beitragvon AlexRE » Do 9. Feb 2017, 21:28

Excubitor hat geschrieben: Akte 20.17 - Skandal-Urteil für Todes-Raser - Keine Gerechtigkeit für Jenny
http://www.sat1.de/tv/akte/video/2017-s ... jenny-clip

Kommentar
Ein zehnfach Vorbestrafter, selbst mit einschlägigen Delikten erhält wieder Bewährung. Ein unfassbarer Skandal vor dem Landgericht Verden.
Und nochmal für alle Richter mit einem Realitätsproblem: Ein formal Erwachsener, der ein Fahrzeug mit einer Geschwindigkeit bewegt, die es ihm unmöglich macht das Fahrzeug bei plötzlich eintretenden Ereignissen, wie Hindernissen auf der Fahrbahn, insbesondere Mensch oder Tier, sicher zu beherrschen, muss völlig unzweifelhaft den Tod eines Menschen bei einem solchen Vorfall bei total überhöhter Geschwindigkeit in Kauf nehmen, (denn nahezu jeder weiß, dass schon geringe Geschwindigkeiten schwere Verletzungen hervorrufen können), es sei denn er wäre Schuld befreiend geisteskrank. Das bedeutet in der Konsequenz auf jeden Fall mindestens Totschlag. Fahrlässige Tötung ist damit von vornherein ausgeschlossen.
Der Fall wirft weitere Fragen auf: Der Täter ist extrem gewaltbereit und angesichts der Bedrohungen seitens mehrerer Clan Mitglieder gegen das ermittelnde Reporter-Team könnte man sich sogar die Frage stellen, ob nicht sogar Richter oder deren Angehörige bedroht wurden...
Raser-Urteile in Deutschland sind generell ein Zeichen für eine verharmlosende Justiz, die ihrer Aufgabe nicht mehr gewachsen zu sein scheint. Nahezu jeder dieser Fälle ist eine Verhöhnung der primären und sekundären Opfer solcher Taten. Der mangelnde Respekt solcher asozialen Kriminellen vor Nichts und Niemandem darf da keinen mehr wundern. Das Problem ist in Täterschutz -Staat Deutschland, insbesondere bei Tätern von der übelsten Sorte mit Migrationshintergrund eindeutig hausgemacht und dürfte zu einer weiteren Zunahme an Selbstjustiz führen. Da dürfen sich die Verantwortlichen aber auch nicht ansatzweise über die drastische Aufrüstung bei deutschen Bürgern und deren gewandeltes Sicherheitsverständnis wundern und sich dann auch noch unverschämter Weise darüber beklagen.


Wenn in diesem Fall ein Nebenkläger so einen Aufwand getrieben hätte wie Frau Nelz:

Grundgesetz Aktiv > Gerechtigkeit für mein Kind

... und einen Privatdetektiv engagiert hätte, dann wäre der Raser zwischen Anklageerhebung und Hauptverhandlung wahrscheinlich noch bei weiteren Straftaten erwischt worden und die Richterin hätte sich dann wahrscheinlich nicht getraut, so ein die Tote und ihre Familie beleidigendes Unrechtsurteil in die Welt zu setzen.
Der Stuttgarter OB Rommel:

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Justiz-Versagen größeren Ausmaßes?

Beitragvon Excubitor » Fr 10. Feb 2017, 20:13

RP Online - "Flüchtlingsunterkunft in Nauen - NPD-Politiker muss nach Brandanschlag acht Jahre in Haft
http://www.rp-online.de/politik/deutsch ... -1.6595347

Akte 20.17 - Skandal-Urteil für Todes-Raser - Keine Gerechtigkeit für Jenny
http://www.sat1.de/tv/akte/video/2017-s ... jenny-clip


Kommentar
Vergleicht man diese beiden Urteile so lässt sich ein krasses Missverhältnis der deutschen Justiz zur tatsächlichen Wertigkeit der Rechtsgüter erkennen. Selbst wenn der Anschlag auf eine geplante Asylbewerber-Unterkunft fremdenfeindliche Motive gehabt haben sollte, so wurde dort nicht einmal jemand verletzt, da es sich, wie die Beschreibung schon zu erkennen gibt, um ein geplante aber noch nicht ausgeführte Einrichtung handelt. Hier wurde also weder ein Leben bedroht noch vernichtet. Dafür gibt es also 8 Jahre Freiheitsstrafe, währenddessen, wenn ein Mensch aus purer Vergnügungssucht eines anderen getötet und sein Tod vom Täter in Kauf genommen wird, der Täter trotz zahlreicher Vorstrafen noch Bewährung erhält, also de facto gar nicht bestraft wird, sondern den Gerichtssaal als freier Mann verlässt. Da kriege ich nicht nur als Bürger, sondern sogar als Volljurist das große Breitwand-Kot... . Selbstverständlich ist mir als Jurist klar, dass das erste Urteil eine Warnung für weitere potentielle Täter setzen soll, doch ist diese in einem so krassen Missverhältnis zum völlig missratenen, bzw. sogar seitens des Gerichts unterlassenen Rechtsgüterschutz des zweiten Urteils mit dessen Verhöhnung der Opfer, dass das absolut unerträglich erscheint. Das Leben als das faktisch höchste Rechtsgut von allen, scheint vor deutschen Gerichten kaum noch irgendeinen Wert zu besitzen, was sich insbesondere an den mittlerweile zahlreichen "Weichzeichner-Raser-Urteilen", aber auch an anderen, sehr gut nachvollziehen lässt.
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Und gleich noch ein Nachschlag ...

Beitragvon Excubitor » Fr 10. Feb 2017, 21:36

EXPRESS - "Betrunken am Steuer: Nur Bewährung! Er fuhr Fußball-Talent Niklas tot"
http://www.msn.com/de-de/sport/fussball ... li=BBqg6Q9

Kommentar
Auch dieses Urteil bezeichne ich ganz offen als Skandal. Es stützt eindeutig meine These des vorhergehenden Beitrags. Jeder Erwachsene und Halberwachsene kennt die Wirkung von Alkohol. Für jemanden der sich Betrunken hinter das Steuer eines Fahrzeugs setzt, (1,1 Promille ist noch nicht so viel, dass die diesbezügliche Einsichtsfähigkeit ausgeschlossen wäre), kann sachlich nichts anderes gelten als für jemanden der sich klaren Kopfes für eine völlig überhöhte Geschwindigkeit entscheidet. Das Fahrzeug ist definitiv nicht ausreichend kontrollierbar und der Täter weiß das. Der Tod eines Unfallopfers wird daher in Kauf genommen. Ansonsten könnte sich jeder und immer mit der seitens des Gerichts verwendeten Argumentation aus einer solchen Sache straflos herauslarvieren. Und das kann und vor allem darf es nicht sein, denn so gäbe es überhaupt keine vorsätzliche Tötung im Straßenverkehr, sondern es bliebe immer bei der Täter freundlichen "Weichzeichner-Variante", mit der nicht Recht und vor allem Gerechtigkeit (so weit das überhaupt möglich ist) geschaffen, sondern lediglich primäre und sekundäre Opfer ( z. B. Angehörige) verhöhnt werden.
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Ein lange überfälliges Urteil

Beitragvon Excubitor » Mo 27. Feb 2017, 19:46

Wegen des direkten Themenbezugs teilweise hierher übertragen aus "Deutschland, quo vadis".

Excubitor hat geschrieben:FOCUS Online Politik - "Gastbeitrag von FOCUS-Online-Experte Ernst Fricke - Raser des Mordes schuldig gesprochen: Warum das Gericht nicht anders urteilen konnte"
http://www.focus.de/politik/experten/fr ... 13363.html

Kommentar
Ein Urteil, dass schon in ähnlichen Fällen längst hätte gefällt werden müssen. Doch hätte das Gericht eine Ausweichmöglichkeit gehabt, man weiß nicht, ob die nicht genutzt worden wäre... Schon zu viele dieser Fälle sind zu nachsichtig wenn nicht sogar nachlässig abgeurteilt worden. Die Begründung ist allerdings nicht neu, sondern findet bestenfalls jetzt erst in die Rechtsprechung Eingang, welche sich einer realistischen Sicht der Dinge bedient. Die hatte ich in ähnlicher Form hier schon vorgetragen:
Siehe unter anderem oben in diesem Unter-Forum
viewtopic.php?f=66&t=719&start=20#p87723 und
viewtopic.php?f=66&t=719&start=20#p87756
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Re: Wie weit muss es eigentlich noch kommen?

Beitragvon maxikatze » Sa 3. Feb 2018, 09:07

Alex schrieb auf Facebook:
...Einen eigenen schweren Unfall nimmt ein Teilnehmer eines illegalen Autorennens ganz sicher nicht BILLIGEND in Kauf. Damit wäre er nämlich der Verlierer des Rennens und das ist das letzte, was solche Macho - Typen wollen.


Da bin ich anderer Meinung. Diese Typen sind bereit, Grenzen zu überschreiten - ohne Rücksicht auf Verluste. Es sei denn, sie haben den Verstand eines 3-jährigen Kindes. Mir kann keiner erzählen, dass sie nicht wissen was sie tun und vor dem Autorennen nicht vorausschauend denken.
"Die größte Errungenschaft unserer freiheitlichen Kultur ist die Überwindung von Denkverboten." (Vince Ebert)
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Re: Wie weit muss es eigentlich noch kommen?

Beitragvon maxikatze » Fr 23. Feb 2018, 07:59

Mahnende Worte:

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"Die größte Errungenschaft unserer freiheitlichen Kultur ist die Überwindung von Denkverboten." (Vince Ebert)
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