Gewalt gegen Kinder und Frauen international

Hier können aktuelle Themen getrennt voneinander auf gesonderten threads erörtert werden.

Re: Gewalt gegen Kinder und Frauen international

Beitragvon Uel » Do 7. Jul 2016, 19:25

... was will´ste schon erwarten, Excu, wenn Parlamentarier sich schon von einem Fußballspiel von der Arbeit abbringen lassen .... ;) ... haben die schon Ersatzstunden festgelegt?
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Re: Gewalt gegen Kinder und Frauen international

Beitragvon Uel » Do 7. Jul 2016, 19:27

Es wird Zeit, religiöse Motive für Straftaten strafverschärfend zu gewichten und auf keinen Fall mehr als Ausrede gelten zu lassen.


Bravo!
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Re: Gewalt gegen Kinder und Frauen international

Beitragvon AlexRE » Fr 8. Jul 2016, 19:08

Auf Facebook gesehen und kommentiert:

Sexualstrafrecht

Das Schlafzimmer als gefährlicher Ort

Was leidenschaftliche Liebesnacht und was Vergewaltigung war, definiert die Frau künftig am Tag danach: Noch vor der Sommerpause soll eine unnötige und verhängnisvolle Verschärfung des Sexualstrafrechts durchgepeitscht werden

Von S. Rückert

(...)

Am 20. April 2016 verurteilte das Amtsgericht München den früheren Präsidenten der dortigen Musikhochschule, Siegfried Mauser, wegen sexueller Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung. "Was da gerade passiert, ist der totale Untergang meiner Existenz", hatte der Angeklagte noch kurz vor dem Schuldspruch geklagt.

(...)

Seine Verurteilung erfolgte allein aufgrund der Angaben einer 57-jährigen Professorin der Musikhochschule. Diese hatte Mauser angezeigt, sie vor sieben Jahren, im April 2009, bei einem Gesprächstermin in seinem Büro sexuell genötigt zu haben.

(...)


http://www.zeit.de/2016/28/sexualstrafr ... ung-kritik


Die am Anfang des Artikels ausgebreitete Geschichte des bedauernswerten falsch verdächtigten Pianisten belegt vor allen Dingen eines: das Gegenteil dessen, was Frau Rückert damit belegen will.

Das Risiko, Opfer einer falschen Verdächtigung zu werden, bestand schon vor der Gesetzesnovelle und wird durch sie mitnichten erhöht. Das neue Gesetz besagt nur, dass ein NEIN künftig ausreicht, den gesetzlichen Schutz des sexuellen Selbstbestimmungsrechts gegen (pseudo-) juristische Sophistereien abzusichern.
Vergewaltigungsopfern lebensgefährliche Verteidigungsaktionen abzuverlangen, die die deutsche Rechtsordnung von niemandem sonst verlangt (siehe "Zumutbarkeit" bei der unterlassenen Hilfeleistung), war zu keiner Zeit auch nur verfassungsrechtlich vertretbar.

Schon deshalb wäre es gerade bei diesem Thema angezeigt gewesen, dass die eitlen Selbstdarsteller in der Szene rechtspolitischer Diskutanten von Frau Rückert bis zum großen fantastischen T. Fischer ausnahmsweise mal den Ball flach halten.

Das können sie aber zum Verrecken nicht, egal worum es geht.
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Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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Re: Gewalt gegen Kinder und Frauen international

Beitragvon Sonnenschein+8+ » Fr 8. Jul 2016, 20:23

Das Thema ist heikel, weil nicht jede, die schreit vergewaltigt geworden zu sein, das auch ist. Umgekehrt genauso.Den Rest spar ich mir.
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Die Selbstbeweihräucherung der Polit-Versager

Beitragvon Excubitor » Fr 8. Jul 2016, 23:07

Bei den gestrigen Nachrichten zur Verabscheidung des neuen Sexualstrafrechts überkam mich wieder einmal verschärfter Brechreiz. Es fand eine ekelhafte Selbstbeweihräucherung derer statt, die es erstens versäumt hatten eine vernünftige Regelung zu schaffen, zweitens der Zeit lange hinterhergelaufen sind eine Verbesserung durchzuführen, welche drittens ohne entsprechenden äußeren Druck aufgrund zahhloser Geschädigter gar nicht zustandegekommen wäre...
Für eine Beweihräucherung, was für ein tolles Gesetz man geschaffen habe, ist aber auch nicht der geringste Anlass gegeben. Im Gegenteil dürfte es wohl eher angebracht sein, wegen der velen Opfer durch politisches Versagen und aufgrund diesbezüglicher zeitlicher und sachlicher Versäumnisse seitens der zumindest indirekt Mitverantwortlichen sehr, sehr "kleine Brötchen zu backen" und äußerste Zurückhaltung zu üben...
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Re: Gewalt gegen Kinder und Frauen international

Beitragvon Uel » Sa 9. Jul 2016, 14:20


Ich bin ja gern beim harten Kritisieren von unfähigen Journalisten dabei, aber vor besonders Guten habe ich auch meinen Respekt ....
Laut Wiki: Mit ihren Reportagen und Porträts gewann Sabine Rückert mehrere Journalistenpreise, unter anderem den Theoder-W olff-Preis und einen Joseph-Roth-Preis, weitere Auszeichnungen 2009: „Beste Reportage“ beim Deutschen Reporterpreis; 2008: Henri-Nannen-Preis für ihre Reportage im ZEIT Magazin Leben Wie das Böse nach Tessin kam; 2007: Max-Alsberg-Preis der Vereinigung Deutsche Strafverteidiger e. V.; 2004: Deutscher Jugendhilfepreis


... und man kann solche Persönlichkeiten nicht mit einem Halbsatz ins generelle Abseits stellen:
Die am Anfang des Artikels ausgebreitete Geschichte des bedauernswerten falsch verdächtigten Pianisten belegt vor allen Dingen eines: das Gegenteil dessen, was Frau Rückert damit belegen will.

Das Risiko, Opfer einer falschen Verdächtigung zu werden, bestand schon vor der Gesetzesnovelle und wird durch sie mitnichten erhöht.


Es wird sich insofern erhöhen, als dass der gewisse jubelnde Politiker(in)-Typ eine totale Zeitenwende freudig erwart. Dies dann im Zusammenhang mit der sexuellen Berührungsproblematik (von harmlos bis bösartig) wird einiges in dynamische Bewegung bringen. Wenn man wenigstens für Erwachsene eine Mindestzeitspanne von 1 Monat oder Ähnlichem festgesetzt hätte, bis wann eine Anzeige gestellt sein muss. Und bei den Berührungen sollte zumindest eine kriminelle, erniedrigende oder verächtliche Absicht dazu gehören.

Ich möchte jedenfalls keine schwedischen Verhältnisse, wo Frauen sich im Nachhinein überlegen können, ob sie Sex " nun tatsächlich wollten", und wenn er nicht das in der Nachschau bewirkte, was man erwartete, so ist das "Nicht Gewollt" nicht mehr weit. Passt aber in die neue, schöne, rundum sorglos Welt: Garantieversprechen zum Konsum einmalig grandiosem Sex. - Ist aber nicht mehr mein Problem :lol: , Mitleid nur mit der Jugend, die das ihnen Unbekannte noch erkunden muß.
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Re: Gewalt gegen Kinder und Frauen international

Beitragvon AlexRE » Sa 9. Jul 2016, 16:39

Uel hat geschrieben:Und bei den Berührungen sollte zumindest eine kriminelle, erniedrigende oder verächtliche Absicht dazu gehören.


Es geht um Berührungen sexueller Art GEGEN DEN ERKENNBAREN WILLEN der angegrabschten Person. Mir fällt wirklich keine andere mögliche Absicht als Erniedrigung und Verächtlichmachung ein, wenn jemand andere Menschen zum reinen Objekt seiner eigenen Triebe degradiert.

Von Journalisten - Preisen halte ich übrigens ungefähr so viel wie von Oscar - Verleihungen. Da beweihräuchtert sich das Establishment machtvoller Berufsgruppen gegenseitig.
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Re: Gewalt gegen Kinder und Frauen international

Beitragvon Excubitor » Sa 9. Jul 2016, 18:33

AlexRE hat geschrieben:
Uel hat geschrieben:Und bei den Berührungen sollte zumindest eine kriminelle, erniedrigende oder verächtliche Absicht dazu gehören.


Es geht um Berührungen sexueller Art GEGEN DEN ERKENNBAREN WILLEN der angegrabschten Person. Mir fällt wirklich keine andere mögliche Absicht als Erniedrigung und Verächtlichmachung ein, wenn jemand andere Menschen zum reinen Objekt seiner eigenen Triebe degradiert.

Von Journalisten - Preisen halte ich übrigens ungefähr so viel wie von Oscar - Verleihungen. Da beweihräuchtert sich das Establishment machtvoller Berufsgruppen gegenseitig.


Ich bin nicht gerade als Täter freundlich bekannt, aber hier ist anzumerken, dass das in vielen Fällen wieder in Unterstellungen enden würde. Gerade wenn es um die Feststellung von Absichten geht werden diese, auch bei anderen Straftaten, schlicht aus dem sichtbaren Verhalten abgeleitet ohne wirklich nachgewiesen worden zu sein. Das führt nicht selten zu Irrtümern. Um beim Thema zu bleiben, nur weil man jemanden angefasst hat muss das noch keine Erniedrigungsabsicht beinhalten, insbesondere dann nicht, wenn ein soclher täter es ausschließlich auf die eigene Befriedigung abgesehen hat und gar nicht über die Befindlichkeit seines Opfers nachgedacht hat. Dann muss die dennoch erforderliche Strafe aber anders begründet werden. Sonst ist es wieder schlampige Arbeit.
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Re: Gewalt gegen Kinder und Frauen international

Beitragvon AlexRE » Sa 9. Jul 2016, 19:45

Excubitor hat geschrieben:Um beim Thema zu bleiben, nur weil man jemanden angefasst hat muss das noch keine Erniedrigungsabsicht beinhalten, insbesondere dann nicht, wenn ein soclher täter es ausschließlich auf die eigene Befriedigung abgesehen hat und gar nicht über die Befindlichkeit seines Opfers nachgedacht hat. Dann muss die dennoch erforderliche Strafe aber anders begründet werden. Sonst ist es wieder schlampige Arbeit.


Eben, es geht um die eigene Sexualität des Grabschers. Damit wird die angegrabschte Person zum reinen Objekt degradiert, was bereits den erforderlichen subjektiven Tatbestand voll und ganz ausfüllt. Zu beweisen ist hier nur der entgegenstehende Wille, und selbst die damit verbundenen Beweisprobleme werden immer noch eine sehr niedrige Zahl von Verurteilungen im Vergleich zu den Anzeigen mit sich bringen. Vielleicht ändert sich praktisch sogar gar nichts, aber die Strafrechtslage wird endlich der Verfassungsrechtslage angepasst. Wenn es überhaupt nicht rechtswidrig ist, andere Leute gegen deren Willen anzugrabschen, macht sich die angegrabschte Person mit einer Ohrfeige oder einer handfesten Abwehrhandlung strafbar. Die Wahrnehmung des sexuellen Selbstbestimmungsrechts wird so von Staats wegen unmöglich gemacht und den Angegrabschten eine faktische Duldungspflicht auferlegt. Das ist in verfassungsrechtlicher Hinsicht ein ganz schlechter Witz.
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Re: Gewalt gegen Kinder und Frauen international

Beitragvon Excubitor » Sa 9. Jul 2016, 19:57

AlexRE hat geschrieben:
Excubitor hat geschrieben:Um beim Thema zu bleiben, nur weil man jemanden angefasst hat muss das noch keine Erniedrigungsabsicht beinhalten, insbesondere dann nicht, wenn ein soclher täter es ausschließlich auf die eigene Befriedigung abgesehen hat und gar nicht über die Befindlichkeit seines Opfers nachgedacht hat. Dann muss die dennoch erforderliche Strafe aber anders begründet werden. Sonst ist es wieder schlampige Arbeit.


Eben, es geht um die eigene Sexualität des Grabschers. Damit wird die angegrabschte Person zum reinen Objekt degradiert, was bereits den erforderlichen subjektiven Tatbestand voll und ganz ausfüllt. Zu beweisen ist hier nur der entgegenstehende Wille, und selbst die damit verbundenen Beweisprobleme werden immer noch eine sehr niedrige Zahl von Verurteilungen im Vergleich zu den Anzeigen mit sich bringen. Vielleicht ändert sich praktisch sogar gar nichts, aber die Strafrechtslage wird endlich der Verfassungsrechtslage angepasst. Wenn es überhaupt nicht rechtswidrig ist, andere Leute gegen deren Willen anzugrabschen, macht sich die angegrabschte Person mit einer Ohrfeige oder einer handfesten Abwehrhandlung strafbar. Die Wahrnehmung des sexuellen Selbstbestimmungsrechts wird so von Staats wegen unmöglich gemacht und den Angegrabschten eine faktische Duldungspflicht auferlegt. Das ist in verfassungsrechtlicher Hinsicht ein ganz schlechter Witz.


Faktisch kommt das einer Erniedrigung gleich, völlig klar. Um aber genau diese Absicht als Strafgrund erfült zu haben muss der Täter sich dessen vollkommen bewusst gewesen sein und genau dies beabsichtigt haben. Genau an dem Punkt wird' s ungenau und ist eine Unterstellung. Wenn der Täter überhaupt nicht über das Opfer nachdenkt kann er die erforderliche Absicht definitiv nicht gehabt haben, sondern er kan das bestenfalls in Kauf genommen haben. Dann muss der Text der Strafvorschrift, sollte da Absicht als terminus technicus drin stehen, noch einmal nachgebessert werden. Denn eine solche Absicht ist genau wie bei anderen Straftaten kaum wirklich nachweisbar, sondern wird fast immer unterstellt. Das Heranziehen von Fakten zum Beleg des inneren Willens ist letztlich eigentlich nur ein "Indizenbeweis" mehr nicht.
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