Abgrenzung des Staatlichen vom Religiösen laut GG
Problematik der (Miss-)Deutung der Glaubensfreiheit vom passiven Recht zum aktiven Handlungsanspruch
Vortrag von Prof. Schachtschneider
https://www.youtube.com/watch?v=ymuKOah3acs
...Realistische Prognosen der Markttauglichkeit und Willigkeit der Flüchtlinge, sehen nicht sehr rosig aus. Es bahnt sich eine Dauerbelastung an, die umso bedeutsamer wird, wenn Flüchtlinge, die jetzt an höchstes Anspruchdenken gewöhnt werden, unzufrieden werden, wenn sie spüren, dass sie für den attraktiven Teil des Arbeitsmarkts mehrheitlich untauglich sind.
..Auch die kulturelle Verwurzelung der Flüchtlinge würde nicht aufgebrochen, wenn sie in der Region blieben oder bald dorthin zurückkehrten. Eine Ankommenwollens-Kultur der Flüchtlinge hier ist bis jetzt nicht erkennbar.
Das Ankommen-Wollen in einem westlichen Verfassungsgemeinwesen ist bis jetzt auch deshalb kaum vorhanden, weil die Ankommenden gar nicht wissen, worauf sie sich einlassen. Die Erwartung von Sozialhilfe ist keine Ankommenwollens-Kultur. Wer immer die Flüchtlinge mit den berühmten Smartphones und den berühmten Top-Sportklamotten ausgerüstet und in Gang gesetzt hat, es bleibt ein hartes Faktum, dass die syrischen Flüchtlinge mit einer gänzlich anderen Kulturvorstellung im Kopf aus einem ölreichen Dritte-Welt-Land mit niedrigem Know how, niedrigem Produktivitätsniveau und niedrigem Bildungsstand kommen...
Uel hat geschrieben:Abgrenzung des Staatlichen vom Religiösen laut GG
Problematik der (Miss-)Deutung der Glaubensfreiheit vom passiven Recht zum aktiven Handlungsanspruch
Vortrag von Prof. Schachtschneider
Link
halte ich für das Topthema überhaupt bei der Flüchtlingsproblematik. Wieviel Enttäuschungen ist ein Mensch bereit in seinen Leben hinzunehmen, bevor er hasserfüllt wütend wird. Dies halte ich schon bei den Neo-Nazis für den hauptsächlichen Grund ihres Handels, was offenbar gesellschaftlich Relevante nicht erkennen wollen. Oder aber es ist bekannt, aber man braucht ihre Existenz politisch.Es bahnt sich eine Dauerbelastung an, die umso bedeutsamer wird, wenn Flüchtlinge, die jetzt an höchstes Anspruchdenken gewöhnt werden, unzufrieden werden, wenn sie spüren, dass sie für den attraktiven Teil des Arbeitsmarkts mehrheitlich untauglich sind.
Nächstenliebe
Religion macht Kinder unsozial und intolerant
An über 1.000 Kindern aus verschiedenen Kulturkreisen haben Forscher nun nachgewiesen, dass religiös erzogene Kinder unsozialer sind als atheistisch erzogene Kinder. So teilen christlich und muslimisch erzogene Kinder seltener mit Altersgenossen, wollen im Gegenzug aber unsoziales Verhalten härter bestrafen. Je religiöser die Familien waren, desto ausgeprägter war dieses Verhalten zu beobachten.
(...)
-Freiheit,
-Gleichheit,
-Brüderlichkeit,
-Menschenwürde,
-Menschenrechte
-Rechtsstaatlichkeit,
-Sozialstaatlichkeit,
-Religionsfreiheit,
-Recht auf Leben und
-körperliche Unversehrtheit usw.,
All diese Werte wurden im Wesentlichen – unter großen Opfern – gegen das Christentum ringend durchgesetzt (und das in Deutschland auch nur unvollkommen, wie die mangelhafte Laizität unseres Landes bestens belegt).
1. Juli 2016 | 14.23 Uhr
FDP-Vize
Kubicki hält katholische Kirche für verfassungsfeindlich
(...)
Unter Verweis auf die im Grundgesetz verbriefte Gleichberechtigung von Mann und Frau betonte Kubicki, er kenne keine katholische Priesterin. "Die katholische Kirche ist verfassungsfeindlich in ihrer Lehre", sagte er dem Magazin "Cicero". Das Grundgesetz gebe allerdings den Menschen die Möglichkeit zu glauben, "was immer sie wollen. Sie dürfen sogar verfassungsfeindlich glauben."
(...)
Weiter sagte der FDP-Vize: "Die katholische Kirche hält in Teilen Homosexualität für eine Krankheit. Solange daraus keine Taten folgen, die von unserem Rechtssystem verurteilt werden, müssen wir das akzeptieren." Das sei die große Freiheit des Grundgesetzes. Kubicki äußerte sich in einem Streitgespräch mit dem AfD-Politiker Alexander Gauland.
(...)
Verfassungsgericht
Katholische Kirche darf Geschiedenen bei Wiederheirat kündigen
Ein katholisches Krankenhaus darf einen Chefarzt entlassen, weil er nach seiner Scheidung erneut heiratete. Das entschied das Bundesverfassungsgericht. Der Rechtsstreit könnte aber weitergehen.
(...)
Der Arzt klagte gegen seine Kündigung und bekam in den Vorinstanzen bis hin zum Bundesarbeitsgericht recht. Die Bundesrichter erklärten 2011 die Kündigung nach einer Abwägung der Rechte der Kirche und denen des Arbeitnehmers für unwirksam. Das Krankenhaus legte daraufhin Verfassungsbeschwerde ein.
(...)
Mal abgesehen davon, dass dieses Ergebnis einer Abwägung des KERNSCHUTZBEREICHES individueller Grundrechte mit irgendwelchen obszönen Sonderrechten (Reichskonkordat 1933) kaum nachvollziehbar ist, muss auch noch jeder Atheist und Andersgläubige diesen Sektendreck mit seinen KK - Beiträgen und Steuern zwangsfinanzieren.
Dieses Urteil dokumentiert mal wieder, dass nach Parteibuchproporz ausgewählte Verfassungsrichter mit ideologischen Brettern vor dem Kopf außerstande sind, den Auflösungserscheinungen der freiheitlich demokratischen Grundordnung effizient entgegenzuwirken.
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 4 Gäste