AlexRE hat geschrieben:Schettino war im Februar 2015 in erster Instanz wegen fahrlässiger Tötung zu 16 Jahren und einem Monat Haft verurteilt worden. Dagegen hatten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung Berufung eingelegt. Die Staatsanwaltschaft hält die Strafe für zu milde.
Ich würde mich nicht wundern, wenn der EGMR den Italienern irgendwann das Recht abspricht, für fahrlässige Tötung so hohe Strafen auszusprechen wie für Mord.
bis jetzt war das noch so, womöglich klagt Scettino beim EGMR, dann bekommt er bestimmt recht.