"Kopftuch und Schleier am Arbeitsplatz beschäftigen den EuGH
LUXEMBURG (dpa-AFX) - Der Europäische Gerichtshof befasst sich mit religiösen Symbolen am Arbeitsplatz. Die Luxemburger EuGH-Richter verhandelten am Dienstag über zwei ähnliche Fälle aus Belgien und Frankreich. Eine Rezeptionistin, die ein Kopftuch trägt, hat ihren belgischen Arbeitgeber verklagt. Dieser verbot seinen Angestellten, am Arbeitsplatz Zeichen politischer, philosophischer oder religiöser Überzeugungen zu tragen. Im französischen Fall wehrt sich eine Softwaredesignerin, die den islamischen Schleier trägt, gegen ihre Kündigung. Sie wurde entlassen, nachdem ein Kunde sich beschwert hatte.[...]
Quelle:
http://www.boersennews.de/nachrichten/a ... ive_150316
Anm.: Da bin ich mal sehr gespannt was da wohl herauskommt. Ein klares Signal zugunsten der eigenen Werte(ordnung) oder die Kapitulation auch der europäischen Justiz vor dem Islam...