hier der erste aus dem alten Forum herüberkopierte Text zu dem Thema:
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kopiert aus 12max am 13.6.08
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Mahlzeit @ all:
Alex und ich haben eines schönen lauen Winterabends mal etwas Brainstorming gemacht zum Thema „Sollzustand der gesetzlichen Rente“.
Bisher ergibt sich – erst mal nur zwischen uns beiden – folgender Zwischenstand:
1. Die gesetzliche Rente sollte Verfassungsrang bekommen, mit einer Position ähnlich der der alten Bundesbank.
2. Dies würde die Unabhängigkeit von Weisungen der Politik und eine weitestgehende bis absolute Haushaltsautonomie beinhalten.
3. Eine weitestgehende Transparenz sollte ebenfalls ausdrücklich in der Verfassung festgeschrieben werden.
4. Unbedingt aufzunehmen in die Verfassung ist die demokratische Verfasstheit des ganzen Systems und die Kontrolle durch die Eigentümer (Einzahler / Rentner). Das würde dann ähnlich ablaufen wie auf der HV einer großen AG – mit Stimmrechten, die a) an die Einzahlungsdauer und b) an Lebensalter und statistische Lebenserwartung gekoppelt sind. Das würde verhindern, dass die Alten die Zukunft der Jungen verbraten (ganz stark übertrieben gesagt!!!!)
5. § 1 SGB I sollte mit ausdrücklichem Bezug auf die Rente mindestens als Staatsziel in der neuen Verfassung zu finden sein. Er lautet:
"§ 1 Aufgaben des Sozialgesetzbuchs
(1) Das Recht des Sozialgesetzbuchs soll zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit Sozialleistungen einschließlich sozialer und erzieherischer Hilfen gestalten. Es soll dazu beitragen,
- ein menschenwürdiges Dasein zu sichern,
- gleiche Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit, insbesondere auch für junge Menschen, zu schaffen,
- die Familie zu schützen und zu fördern,
- den Erwerb des Lebensunterhalts durch eine frei gewählte Tätigkeit zu ermöglichen und besondere Belastungen des Lebens, auch durch Hilfe zur Selbsthilfe, abzuwenden oder
auszugleichen.
(2) Das Recht des Sozialgesetzbuchs soll auch dazu beitragen, dass die zur Erfüllung
der in Absatz 1 genannten Aufgaben erforderlichen sozialen Dienste und Einrichtungen
rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen."
Das war der Teil, der unserer Ansicht nach unbedingt in der Verfassung geregelt werden muss.
An Umsetzungsvorschlägen ist uns bisher eingefallen:
- Diese Renteninstitution führt die Kundenkonten und vergibt Aufträge zur Anlage der Gelder an private Banken / Versicherungen. Diese bekommen dafür Erstattung für nachgewiesene Kosten, evtl. einige Prozente Aufschlag dazu, stehen aber unter Kontrolle und bekommen die möglichen Anlageformen vorgeschrieben.
- Die Verpflichtung, diese Geschäfte durchzuführen, könnte ein Bestandteil der Banklizenz werden.
- Ein Grundstock hierfür könnte über eine zweckgebundene Einmalabgabe (Alex‘ Idee vom 2. Lastenausgleichsgesetz) aufgebaut werden.
- Das Wichtigste dabei ist, dass da keinerlei Spielraum für Zocker sein darf, die Renditen dürfen immer nur da erzielt werden, wo auch bei Wirtschaftskrisen keine schweren Verluste drohen. Ein großer Vorteil eines solchen Modells wäre übrigens auch, dass nationale oder europäische Flauten im Gegensatz zum rein umlagefinanzierten Rentensystem nicht automatisch zu einer Stagnation der Renten bei Stagnation oder Schwund der Arbeitseinkommen führen müssen. Man kann mit dem Kapital ja dahin ausweichen, wo gerade Aufschwung herrscht, weltweit.
Für die Übergangszeit kommt auch noch was – erst mal bitte dazu Äußerungen, Kritik, Verbesserungsvorschläge, Verpflichtungen