
Wie seht ihr das Bild?
Sagt es aus, dass die vier Köpfe im Banner Sinnbild für Antifaschismus ausdrücken?
Oder drückt es aus, dass die Geschwister Scholl, Liebknecht und Luxemburg in die Ecke des Faschismus gedrückt werden?


Natürlich sollen alle vier als Antifaschisten dargestellt werden. Ich bin mir aber nicht so sicher, dass den Geschwistern Scholl dieser "Schulterschluss" gefallen würde. Vermutlich hätten sie den real existierenden Sozialismus für roten Faschismus gehalten. Leider kann man sie nicht mehr fragen.Sagt es aus, dass die vier Köpfe im Banner Sinnbild für Antifaschismus ausdrücken?
Oder drückt es aus, dass die Geschwister Scholl, Liebknecht und Luxemburg in die Ecke des Faschismus gedrückt werden?

Möglichweise war schon die bloße Abbildung des Papstes für Saudi-Arabiens Sittenwächter eine Provokation, schließlich sind Bibeln und Kruzifixe verboten und die etwas mehr als eine Million christlichen Gastarbeiter dürfen ihren Glauben nur im Verborgenen leben.


Mir ist das ganz recht, dokumentiert es doch das Wesen von Nationen, die sich gleichzeitig als christlich und als Verbündete von Saudi - Arabien ausweisen.maxikatze hat geschrieben:Saudi-Arabien hat die jüngste Ausgabe des "National Geographic" verboten.
http://www.spiegel.de/kultur/gesellscha ... ref=plistaMöglichweise war schon die bloße Abbildung des Papstes für Saudi-Arabiens Sittenwächter eine Provokation, schließlich sind Bibeln und Kruzifixe verboten und die etwas mehr als eine Million christlichen Gastarbeiter dürfen ihren Glauben nur im Verborgenen leben.
http://www.fr-online.de/wissenschaft/ur ... 41218.htmlURTEIL ZU "HEXENJAGD"
Zwölfjährige gewinnt gegen Sarrazin
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Im Buch, das dann im Herbst 2012 mit einer Erstauflage von 30 000 Exemplaren erschien und breit rezensiert wurde, zeichnete die Autorin auch diese Auseinandersetzung nach. Dort nennt sie die Schülerin unter vollem Namen eine „Möchtegernüberspringerin“, schreibt von unzureichenden Schreib-, Lese- und Rechenfähigkeiten“ des Kindes, von „Maulereien, Beleidigtsein, Weinen“, wenn etwas nicht gelingt.
Das Kind klagte vertreten durch die Mutter, verlor den Prozess aber vor dem Oberlandesgericht (OLG) Köln. Die Meinungsfreiheit überwiege. Die Revision wurde nicht zugelassen, wogegen die klagende Schülerin aber Beschwerde beim BGH einlegte. Der BGH ließ, was selten ist, dann selbst die Revision zu und hob das Urteil des OLG Köln in allen wesentlichen Punkten auf.
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Eigentlich kaum vorstellbar, dass die Autorin sich so aufs Glatteis begeben konnte.Dort nennt sie die Schülerin unter vollem Namen eine „Möchtegernüberspringerin“, schreibt von unzureichenden Schreib-, Lese- und Rechenfähigkeiten“ des Kindes, von „Maulereien, Beleidigtsein, Weinen“, wenn etwas nicht gelingt.

Das kommt davon, wenn Leute in unkündbaren Positionen über Jahrzehnte hinweg immer nur von oben herab dozieren und es nicht für nötig halten, über die Argumente anderer Menschen auch nur nachzudenken. Wenn sie dann irgendwann auf beharrlichen Widerspruch stoßen, fühlen sie sich gemobbt oder sonstwie heimtückisch angegriffen und handeln sich mit ihrer Reaktion eine rote Karte vor Gericht ein.maxikatze hat geschrieben:Eigentlich kaum vorstellbar, dass die Autorin sich so aufs Glatteis begeben konnte.Dort nennt sie die Schülerin unter vollem Namen eine „Möchtegernüberspringerin“, schreibt von unzureichenden Schreib-, Lese- und Rechenfähigkeiten“ des Kindes, von „Maulereien, Beleidigtsein, Weinen“, wenn etwas nicht gelingt.
http://www.spiegelfechter.com/wordpress ... en-kindern(...)
Was bleibt, ist ein fader Beigeschmack. Und der Eindruck, dass Ursula Sarrazin das Wort Kindeswohl gern in den Mund nimmt, im wirklichen Leben aber nichts davon hält. Gelungen auf den Punkt bringt es ein ehemals zuständiger Schulrat, der über Sarrazin sagte: „Die Selbstwahrnehmung von Ursula Sarrazin und die Fremdwahrnehmung von allen Leuten, die dienstlich mit ihr zu tun hatten, liegen weiter auseinander als die Erde und der Mond.“
Oder, anders ausgedrückt: Alle doof, außer Ulla.
...Die Eltern haben also die öffentliche Schlammschlacht angezettelt, nicht die Beklagte, was immer man von ihr halten mag. Erst auf Grund dieser Tatsache kam es zur Nennung des vollen Namens in dem Buch als Reaktion und Verteidigung auf die erhobenen Vorwürfe, wie das ansonsten extrem persöhnlichkeitsfreundliche OLG Köln zutreffend festgestellt hat, welches die Berufung abgewiesen hatte. Ein Fehlurteil erster Güte. Chancen für eine erfolgreiche Verfassungsbeschwerde ca. 85 %. Wer selbst an die Öffentlichkeit geht und mit Steinen wirft sollte sich über die Reaktion nicht wundern.

Der Leserschreiber hat so wenig Ahnung von Verfassungsrecht wie das OLG Köln. Eine 12-jährige Schülerin mit vollem Namen zu nennen und in die Pfanne zu hauen, ist völlig indiskutabel, ganz egal, was die Eltern zuvor angestellt haben. Das darf man noch nicht einmal mit jugendlichen Schwerverbrechern machen.Chancen für eine erfolgreiche Verfassungsbeschwerde ca. 85 %.