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Steuern und Finanzen
Wohlstand von morgen: Warum (auch eine reformierte) Erbschaftsteuer keine gute Idee ist
Im vergangenen Jahr erklärte das Bundesverfassungsgericht die seit dem Jahr 2009 geltende Erbschaftsteuerregelung für verfassungswidrig. Stein des Anstoßes war die (partielle) Steuerverschonung von Betriebsvermögen. Eine solche Verschonung kann zwar verfassungskonform sein, wenn es aber um nennenswerte Beträge geht, dann ist die Verschonung nur gerechtfertigt, wenn es gar nicht anders geht, sprich: wenn die Besteuerung alsbald die Pleite zur Folge hätte.
Das Bundesverfassungsgericht drückt diesen Sachverhalt natürlich sehr viel schöner aus. Das ändert aber nichts daran, dass sich die politische Klasse schon die Hände reibt und auf eine Neuregelung hofft, die noch ein bisschen mehr Geld aus den Taschen derjenigen nimmt, die es erwirtschaftet haben, um es in die Hände jener zu legen, die es gerne ausgeben möchten.
Um diesen Vorgang nicht ganz so unverschämt aussehen zu lassen und ihn überdies mit der Aura des Angemessenen, Unparteiischen oder sogar Gerechten zu versehen, werden in der Debatte zwei argumentative Kunststücke aufgeführt.
(...)
http://www.insm-oekonomenblog.de/12839- ... -idee-ist/
So so, das BVerfG ist unverschämt - das würde wohl in die Rubrik "Frechheit siegt" fallen, wenn es reiche Erben noch nötig hätten, zu kämpfen.
Die Kommentare:
>> Solange aber 5% der Gesellschaft von der Arbeit der anderen profitieren, während die 95% in die Röhre gucken, ist eine Umverteilung nunmal notwendig.
Zumindest dann wenn man wert auf das Sozialstaatsprinzip und Demokratie legt... <<
Wer keinen Wert darauf legt, ist des grundgesetzlichen Schutzes seines Eigentumsrechts auch nicht würdig. Art. 18 GG deutet da auch so etwas an. Bei der gegenwärtigen Vermögensverdichtung braucht man aber keinen GG - Text, um das Ende vorauszusehen.
Zu viel Geld in zu wenigen Händen führt zu demokratiefeindlichen gesellschaftlichen Machtverhältnissen bzw. zum Neofeudalismus. Und dieser neue Feudalismus wird ebenso an dekadenter Maßlosigkeit leiden wie der alte und genauso zugrunde gehen.
>> Es bleibt jedem Arbeitnehmer unbelassen, sich aus seinen persönlichen Verhältnissen ins Risiko der Selbständigkeit zu begeben <<
Bleibt es nicht. Wenn der Vorsprung der reichen Erben immer größer wird, werden die sich jedwede Konkurrenz von unten schon vom Hals halten. Abgesehen davon dokumentiert gerade der Verweis auf die Möglichkeit einer Unternehmensgründung die Lächerlichkeit des "Arguments", dass die Erbschaftssteuer die Existenz von Unternehmen und damit Arbeitsplätze gefährde.
Den Erben sind 10 oder 15 % mehr Fremdkapital in der Bilanz zur Finanzierung der Erbschaftssteuer nicht zumutbar, den Gründern aus nicht reichen Familien aber 80 oder 90 % Fremdkapital? Wer trotz seines Vorsprungs als reicher Erbe der Konkurrenz viel höher verschuldeter Aufsteiger nicht erfolgreich begegnen kann, soll seine Marktanteile an die besseren Leute abgeben.
Das ist freie Marktwirtschaft -.und nur das! Das Gejammer und die unverschämten Forderungen der reichen Erben laufen auf einen neuen Feudalismus weitab jedes Leistungswettbewerbs hinaus.