Beitragvon AlexRE » Di 23. Jun 2015, 15:33
Pflichtverteidigern kann der Mandant nicht so einfach kündigen:
Dann wird Zschäpe wohl weiterhin schweigen. Das Gericht lehnte es ab, ihre Pflichtverteidigerin abzulösen.
http://web.de/magazine/politik/zschaepe ... t-30731902Unter anderem schrieb die Angeklagte, ihre Anwälte hätten mit dem Ende des Mandats gedroht, falls Zschäpe ihre Strategie ändern und eine Aussage zu einzelnen Vorwürfen machen wolle. Dabei ergänzte Zschäpe erstmals, dass sie sich "durchaus mit dem Gedanken beschäftige, etwas auszusagen".
Das ist eine knallharte Drohung und Einschüchterungsversuch seitens ihrer Anwälte. Darf ein Anwalt das?
Vllt wurde jetzt die Chance verpasst, Zschäpe zu einer Aussage zu bewegen. Ich frage mich nur, warum sie nichts aussagen mag, wenn ihre Pflichtverteidigerin ihr Mandat behält. Was steckt dahinter?
Wenn das Vertrauensverhältnis zwischen einem Angeklagten und dem Pflichtverteidiger nicht mehr besteht; kann ein Pflichtverteidiger nicht selbst das Mandat niederlegen?