Besondere Beachtung gilt an Kapitel 4 der Auseinandersetzung mit religiöser Intolerenz und Fanatismus. Spätestens hier sollten sich Kritiker/Aufklärer von der Illusion lösen, mit logisch-sachlichen Argumenten überzeugen zu können. "Contra principia negantem non est disputandum": Nicht ums Recht-Behalten kann es gehen, sondern höchstens um langfristige Wirkung. Wie begegnet man dem Fanatismus? Schwierig, aber nicht ganz hoffnungslos, möchte man nach den folgenden Kapiteln sagen. Gut lesbare und interessante historische Beispiele (Augustinus, Calvin/Servet, Voltaire u.a.) vermitteln, daß nur ein mühevoller Weg - wenn überhaupt - Wirkung ermöglicht: genaues Studium der gegnerischen Ideologie, Vermeidung eigener Ismen und direkter Überzeugungsversuche.
Glaube an baldigen Frühling offiziell als Religion anerkannt
Leipzig (dpo) - Das Bundesverwaltungsgericht hat heute den Glauben an einen baldigen Frühlingsbeginn offiziell als Religion anerkannt. In der Begründung heißt es, dass das Warten und Hoffen auf ein Ende des Winters eindeutige Parallelen zu dem Glauben an die irrationalen Heilsversprechen anderer Religionsgemeinschaften aufweist, und somit gemäß Artikel 140 des Grundgesetzes besonderen Schutz genießt.
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Muslime fordern eigene gesetzliche Feiertage
Der Zentralrat der Muslime in Deutschland setzt sich für zwei feste islamische Feiertage ein. Während CDU und CSU das mit Blick auf die "abendländische Tradition" ablehnen, zeigt sich die SPD offen.
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Feierverbote am Karfreitag
Alle müssen mitleiden
Der Karfreitag bleibt ein „stiller Feiertag“. Wer sich nicht an die Feierverbote hält und von den Kirchen angezeigt wird, riskiert Strafen bis zu 10.000 Euro.
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In Bayern und Thüringen gibt es ein allgemeines Musikverbot. Das hessische Feiertagsgesetz verbietet „öffentliche Veranstaltungen unter freiem Himmel sowie Aufzüge und Umzüge aller Art, wenn sie nicht den diesen Feiertagen entsprechenden ernsten Charakter tragen“. In allen Bundesländern gilt ein Tanzverbot.
Die Bestimmungen sind keineswegs in den Gesetzbüchern übrig gebliebene Relikte, um die sich niemand mehr kümmert. Wer sich nicht an die Verbote hält, muss je nach Bundesland eine Ordnungsstrafe bis zu 10.000 Euro zahlen, wenn er erwischt oder angezeigt wird.
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