von AlexRE » Mo 28. Jul 2014, 14:54
Dieses Urteil aus dem Jahre 2008 besagt letztendlich, dass das Recht auf Waffenbesitz noch nicht einmal durch eine Verfassungsänderung abgeschafft werden könne ( = "naturrechtlich" ):
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Die historische Verbindung zwischen der englischen Bill of Rights und dem Zweiten Zusatzartikel wurde 1876 durch den Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten anerkannt. 2008 stellte der Oberste Gerichtshof in District of Columbia v. Heller fest, dass bereits das englische Recht ein individuelles Recht war, das unabhängig vom Dienst in einer Miliz war. Gemeinsam sei ihm und dem zweiten Zusatzartikel, dass beide Normen ein naturrechtlich bestehendes Recht juristisch verankerten und kein neues Recht einführten.[4]
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http://de.wikipedia.org/wiki/2._Zusatzartikel_zur_Verfassung_der_Vereinigten_Staaten"Naturrecht" heißt auch noch, dass Verfassungen ohne dieses Freiheitsrecht unvollständig bzw. defekt seien. Das finde ich ganz schön dreist gegenüber dem Rest der demokratisch und rechtsstaatlich verfassten Staaten der Welt, zumal diese Richter sich so eine Art von Macht anmaßen, die die Autorität jedes denkbaren demokratischen Mehrheitsbeschlusses des eigenen Volkes verdrängt. Was von Natur aus zwingend Recht sein muss, kann ja nur durch eine kollektive (Verfassungs-) Rechtsbeugung verleugnet, nicht aber abgeändert werden.
Der Stuttgarter OB Rommel:
Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.