AlexRE hat geschrieben:Livia hat geschrieben:mutige Bauern und Mithelfer
Kann man denn mit einer Volksinitiative viel Geld verlieren?
Mithelfer müssten sie eigentlich finden, es gibt ja Unternehmen und politische Organisationen, die an einer positiven Entwicklung der erneuerbaren Energien interessiert sind.
Das stimmt schon Alex, die Initianten müssen aber auch über eine gute Vernetzung verfügen, zum Beispiel Anwälte, die die Initiative auf Tauglichkeit überprüfen. Das kostet viel Geld und wenn dann die Initiative vom Volk abgelehnt wird, ist das Geld natürlich auch futsch. Die Menschen trinken Milch, essen Käse und Fleisch, aber für die Bauern hat man leider nur wenig Verständnis, weil sie ja auch vom Bund subventioniert werden und das steigt bei vielen Menschen sauer auf.
Vorprüfung: Vor Beginn der Unterschriftensammlung für eine eidgenössische Volksinitiative auf Teilrevision der Bundesverfassung ist der Bundeskanzlei zunächst der Initiativtext zur Vorprüfung zu unterbreiten. Diese überprüft, ob der Titel die gesetzlichen Anforderungen erfüllt (nicht irreführend, werbend oder verwechselbar), ist für die Übersetzung des Textes beziehungsweise den Abgleich der Sprachversionen zuständig und kontrolliert die Zusammensetzung des Initiativkomitees, welches aus 7–27 Stimmberechtigten bestehen muss. Zuletzt wird die Unterschriftenliste auf Vollständigkeit (unter anderem Titel und Wortlaut der Initiative, Hinweis auf strafrechtliche Bestimmungen, vorbehaltlose Rückzugsklausel, Datum der Veröffentlichung im Bundesblatt) verifiziert.
Unterschriftensammlung: Mit der Publikation im Bundesblatt beginnt die Sammelfrist von 18 Monaten zu laufen, in welcher 100'000 gültige Unterschriften gesammelt werden müssen. Während früher für diese Zwecke oft vor Urnenlokalen gesammelt wurde, ist diese Methode mit der Einführung der brieflichen Abstimmung in den Hintergrund getreten. Viele Komitees veranstalten heute deshalb regelmässige Sammelaktionen auf belebten Strassen und Plätzen oder verteilen die Unterschriftenliste per Postversand.
Stimmrechtsbescheinigung: Die Unterschriftenlisten sind innerhalb der Sammelfrist den entsprechenden Wohngemeinden zuzustellen, welche das Stimmrecht der Unterzeichnenden überprüfen und gegebenenfalls bescheinigen. Da beispielsweise Unterschriften von zwischenzeitlich Weggezogenen oder Verstorbenen nicht bescheinigt werden, werden die Stimmrechtsbescheinigungen zumeist fortlaufend eingeholt.
Einreichung und Zustandekommen: Die Unterschriftslisten müssen abschliessend rechtzeitig, gesamthaft und getrennt nach Kantonen bei der Bundeskanzlei im Bundeshaus eingereicht werden. Diese stellt sodann fest, ob die erforderliche Zahl von 100 000 gültigen Unterschriften erreicht und die Volksinitiative somit formell zustande gekommen ist.
http://de.wikipedia.org/wiki/Volksinitiative_(Schweiz)
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