Die Todesstrafe für echte Mörder, die sich im Vollbesitz ihrer geistigen Gesundeit und völlig frei im Handeln über das Lebensrecht anderer Menschen hinwegsetzen, ist zumindest theoretisch eine ganz andere Baustelle. Nur das habe ich geschrieben. Praktisch begeben sich diese Richter und Henker erst durch die vielen Fehlurteile auf die Stufe von Mördern herab.
Übrigens ist die TS auch in Deutschland nicht einstimmig abgeschafft worden (Art. 102 GG). U. a. waren fast alle FDP - Abgeordneten gegen die Abschaffung:
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Die Abgeordneten der Union stimmen zur Hälfte, geschlossen die Abgeordneten von SPD, Zentrum, Deutsche Partei und KPD für die Abschaffung der Todesstrafe, von der FDP nur Thomas Dehler. Präsident Adenauer verkündet: "Der Artikel 103 ist angenommen."
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http://www.berliner-zeitung.de/archiv/ueber-manchen-artikel-im-grundgesetz-hat-der-parlamentarische-rat-heftig-gestritten--auch-ueber-den-zur-abschaffung-der-todesstrafe-es-ist--was-es-war--eine-barbarei,10810590,10641308.html
Die größten Bedenken hatten also ausgerechnet diejenigen (liberalen) Politiker, die Grundsatzfragen in Sachen Demokratie und Rechtsstaatlichkeit normalerweise die größte Aufmerksamkeit widmen. Denen war es einfach suspekt, dass demokratische Rechtsstaaten sich selbst ein Recht bzw. Machtmittel versagen sollten, das ihre Todfeinde sich selbstverständlich als eines ihrer wichtigsten Werkzeuge einfach herausnehmen.