Die Todesstrafe sei unter bestimmten Umständen gerechtfertigt, sagte Obama...
Eine aktuelle Studie kommt zudem zum Ergebnis, dass vier Prozent der zum Tode Verurteilten unschuldig sind.
Staber hat geschrieben:Welche der vielen Hinrichtungspraktiken will Obama denn "prüfen" lassen ??
Seine eigenen Hinrichtungsurteile die er TÄGLICH in Personalunion als Ankläger, Richter und HENKER mit Drohnen völkerrechtswidrig und menschenrechtswidrig über Territorium fremder Länder vollstrecken lässt? Gut...das ist eine andere Sache!
Wenn ich richtig informiert bin, war Lockett ein Mensch, der eine Frau erst vergewaltigte und dann ermordete. Wie lange die Qual dieses Opfer andauerte ist nicht bekannt, und fragen kann man es auch nicht. Ein weltweiter Aufschrei beim Tode des Opfers war auch nicht zu vernehmen. Selbstverständlich kann man einen Mörder auch nur hinter Gitter lassen und auf die Todesstrafe verzichten.Etwa so wie in D, nach 7 oder 8 oder ähnlichem Zeitraum wieder frei?
Oder dann etwa doch so wie in den arabischen Ländern die Todesstrafe vollstreckt wird.
Übrigens fällt mir auf, das da der weltweite Aufschrei fehlt.
MfG
Schon allein deshalb ist die Todesstrafe kriminell.
Zwei Tage nach der misslungenen Hinrichtung von Clayton Lockett in Oklahoma hat ein Untersuchungsbericht neue Details über die letzten Stunden des verurteilten Mörders enthüllt. 51 Minuten lang hätten Vollzugsbeamte Arme und Füsse des Todeskandidaten nach einer Vene abgesucht, jedoch keine geeignete Stelle gefunden, schrieb der Direktor der Strafvollzugsbehörde des US-Staats, Robert Patton, in einem Report an Gouverneurin Mary Fallin. Schliesslich sei eine intravenöse Kanüle in Locketts Leistengegend gesteckt worden, doch platzte die Vene. Was folgte, war ein 43-minütiger Todeskampf.
Dass die Vene in dessen Leistengegend nach dem Spritzen des ersten Wirkstoffs platzte, sei erst 21 Minuten nach Beginn der Exekution bemerkt worden, hiess es in dem Bericht Pattons. Zu diesem Zeitpunkt sei bereits der ganze Giftcocktail injiziert worden. «Die Medikamente wurden entweder vom Gewebe absorbiert, tropften heraus oder beides», schrieb er. «Der Direktor stellte die folgende Frage: «Wurden genügend Medikamente verabreicht, um den Tod herbeizuführen?» Der Arzt antwortete mit Nein.»
Als dieser trotz Verabreichung aller Spritzen noch einen schwachen Herzschlag bei Lockett feststellte, ordnete Patton den Stopp der Exekution an. Zehn Minuten später war Lockett dennoch tot. Laut dem Protokoll bei Hinrichtungen in Oklahoma muss ein medizinisches Team unmittelbar nach einer angeordneten Unterbrechung Nothilfemassnahmen ergreifen, doch ist nicht klar, ob dies auch passierte.
ich will keinesfalls mein posting missverstanden wissen.
AlexRE hat geschrieben:Eigentlich ist die Diskussion um das (staatliche) Recht, Mörder zu töten, sehr theoretisch. Praktisch ist die Todesstrafe schon allein deshalb unvertretbar, weil es auch in Rechtsstaaten immer wieder zu Fehlurteilen kommt.
Ich erlaube mir trotzdem die Anmerkung, dass die Todesstrafe keine Verfügung gegen das Recht auf Leben ist, die mit der des Mörders vergleichbar ist. Wenn im Gesetz steht, dass Mord mit dem Tod bestraft wird, und jemand sich trotzdem gegen dieses Gesetz als Herr über Leben und Tod anderer Menschen aufspielt, begeht er mit der Tat eben gleichzeitig einen Mord und einen Selbstmord. Er alleine verfügt.
Richter und Henker in einem Land mit Todesstrafe als "Mörder" zu bezeichnen, ist demnach ein "Äpfel und Birnen - Vergleich".
Zurück zu Verfassungsrecht international
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 7 Gäste