maxikatze hat geschrieben:Ist es wirklich eine so gute Idee, in diesem Fall Revision einzulegen?
Der Schuss kann auch nach hinten losgehen, wenn ein anderes Gericht wieder alles neu aufrollen muss. Immerhin hätten dann Steuerbeamte die Möglichkeit, sich intensiver damit zu befassen, um die wahre Summe der Hinterziehung herauszufinden. Dann wird es noch enger für U.H. weil man inzwischen davon ausgeht, dass die Summe des hinterzogenen Geldes doppelt so hoch ausfällt.
Gerade auf Facebook geschrieben:
>> Aber, die Anwälte von Hoeneß gehen in Berufung und wahrscheinlich wird ihm die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Ist nicht gerecht. <<
Das gesetzliche Prinzip der Straffreiheit bei Selbstanzeige ist nicht gerecht, noch weniger die Leichtigkeit, mit der milliardenschwere Konzerne Steuern (pseudo-) legal verküzen können.
Von diesen echten und für das System konstitutiven Ungerechtigkeiten kann man aber wunderbar ablenken, wenn man dem Publikum entgegen der eigenen in ungerechte Gesetze gegossenen Spielregeln ab und zu einen Promi aufopfert.
Siehe auch meinen gestrigen Beitrag:
viewtopic.php?f=66&t=1599&start=130#p58361Ob der Bundesgerichtshof und äußerstenfalls das BVerfG und der EGHMR dieses Spielchen mitmachen, ist noch nicht klar. Insbesondere der EGHMR hat ja bekanntlich im Zusammenhang mit der Sicherungsverwahrung sehr ungehalten auf den freihändigen Umgang der deutschen Justiz mit dem besonderen Bestimmtheitsgebot / Rückwirkungsverbot reagiert.