AlexRE hat geschrieben:
Dann kennt sie uns aber noch nicht.
AlexRE hat geschrieben:
borus hat geschrieben:die gesamte bundesregierung ist schuld an den bildern da es ein dehngesetz ist .bilder nach 1-10
Staber hat geschrieben:Das sorgt leider keineswegs für Klarheit.
Eins ist doch sonnenklar. Der Fall Edathy ist längst nicht mehr nur ein Drama der Indiskretionen und Durchstechereien. Und es geht hier auch nicht mehr nur um Parteiengeklüngel mit oder ohne rechtliche Relevanz. Auch nicht um die Frage, wie viel kindliche Nacktheit gerade noch legal ist – und schon gar nicht um all die Opfer perverser pädophiler Gewalt.
Der Fall Edathy, wenn man ihn denn so nennen darf, offenbart vielmehr eine Maßlosigkeit im Umgang mit Recht und Gesetz, die fassungslos macht, nicht nur aufseiten der Koalition. In der Ermittlungsakte, die der „Süddeutschen“ vorliegt, steht neben der Tatsache, dass Edathy nichts Illegales besessen habe, dass „aufgrund kriminalistischer Erfahrung“ davon auszugehen sei, dass er auch strafbares Material besitze. Wird damit nicht die Unschuldsvermutung mit Füßen getreten? Ich meine ja! Sie ist ein eherner Grundsatz unseres Rechts.
Eine weitere Säule demokratischer Rechtsprechung ist, dass eine strafrechtliche Bewertung nichts mit einer moralischen zu tun haben darf. Die andere Seite ist aber auch , nicht alles, was wir ekelhaft oder empörend finden, ist illegal. Und ein Rechtsstaat muss gewährleisten, dass die Justiz nicht Partei nimmt. Im Fall Edathy sind fundamentale Grundsätze verletzt worden. Wir kennen das aus dem Wulff-Prozess . Denn auch dort gilt: Es geht nicht um Moral oder Ethos – es geht um strafrechtliche Relevanz.
MfG
Towanda2 hat geschrieben:Linke vergleicht Friedrich mit Berlusconi
Ex-Verfassungsminister Hans-Peter Friedrich......
HANDELSBLATT
„Es war meine Pflicht das zu machen – ich kann das gar nicht verstehen, wie man das anders sehen soll, es sei denn, man ist Winkeladvokat oder Rechtspositivist“. Er habe mit seinem Handeln das Ansehen Deutschlands wahren wollen: „Wenn dies ein Gesetz verbiete, gehöre es abgeschafft.“
§ 353b Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht
(1) Wer ein Geheimnis, das ihm als
1.
Amtsträger,
2.
für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten oder
3.
Person, die Aufgaben oder Befugnisse nach dem Personalvertretungsrecht wahrnimmt,
anvertraut worden oder sonst bekanntgeworden ist, unbefugt offenbart und dadurch wichtige öffentliche Interessen gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Hat der Täter durch die Tat fahrlässig wichtige öffentliche Interessen gefährdet, so wird er mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(...)
Wer mit einer normalerweise verbotenen Weitergabe von Informationen Schaden von wichtigen öffentlichen Interessen abwendet, kann m. M. n. das rot markierte Tatbestandsmerkmal des Geheimnisverrats nicht erfüllen. Friedrichs Intention, die Führung der SPD davor zu bewahren, dass sie im Unwissen um die laufenden Ermittlungen Edathy zum Staatssekretär oder gar Minister macht und damit eine maximale Peinlichkeit für die gesamte politische Führung der Bundesrepublik und für das Parlament verursacht, war so eindeutig an der Wahrung wichtiger öffentlicher Interessen orientiert, dass eine Verletzung des § 353b StGB kaum in Betracht kommt.
Dass für ihn nicht das öffentliche Interesse, sondern politische Kumpanei mit den Sozis im Vordergrund stand, glaube ich eher nicht.
grouchomax hat geschrieben:Die Frage müsste lauten,
Wer bestimmt, was ein Amts/Dienstgeheimnis ist, und wer bestimmt, an wen unter welchen Umständen ein solches weitergegeben wird?
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