von AlexRE » Do 15. Aug 2013, 12:43
In dem nun bekannt gewordenen Stuttgarter Verfahren hatte die Familie erschreckende Zustände in der Behandlung von Asylsuchenden in Italien beschrieben. Man habe sie in eine Unterkunft eingewiesen, wo sie weder Bett noch Decken erhalten hätten. Sie seien zusammen mit einer weiteren Familie in einem kleinen Zimmer untergebracht gewesen. Es habe auch nur einmal am Tag eine Mahlzeit gegeben.
Das ist allerdings keine politische Verfolgung. Wer ausschließliche solche desolaten Lebensumstände in seinem Heimatland als Grund für seine Flucht angibt, wird in Deutschland gar nicht als politischer Flüchtling anerkannt und bekommt kein Asyl. Aber für eine Aberkennung des Status`als sicheres Drittland reicht es aus, wenn in Italien die Unterbringung mangelhaft ist?
Außerdem stehen Flüchtlingen in Italien weite Rechtswege bis nach Straßburg offen. Der italienische Staat müsste jedem einzelnen dort in seinen Rechten verletzten Flüchtling Schadensersatz zahlen.
Es ist also zumindest zweifelhaft, ob die Situation der Flüchtlinge in Italien wirklich aus Verfassungs- oder Menschenrechtsgründen erfordert, dass Richter sich mal wieder an die Stelle des Gesetzgebers setzen und die Drittstaatenregelung aushebeln.
Der Stuttgarter OB Rommel:
Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.