Abgesehen davon, dass ich das wie du sehe ... das Urteil ist doch schon ein paar Wochen alt und der Mann in die Berufung gegangen.AlexRE hat geschrieben:
http://www.stern.de/panorama/urteil-ver ... 45203.html
Der Amtsrichter hatte ja schon die Prozesskostenhilfe für den Beklagten abgelehnt, obwohl er gegen die BGH - Rechtsprechung urteilen wollte. Den PKH - Beschluss hat ihm das Landgericht um die Ohren gehauen und dem Urteil wird es ebenso ergehen. Ich glaube nicht, dass sich das BVerfG mit dieser Sache befassen muss. Dass die von dem Amtsrichter vorgenommene Rechtsgüterabwägung unvertretbar ist, wissen auch die Instanzgerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit.
Raucher die Wohnung gekündigt
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Arbeitslos
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Re: Raucher die Wohnung gekündigt
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Re: Raucher die Wohnung gekündigt
hoffentlich gewinnt erArbeitslos hat geschrieben:
Abgesehen davon, dass ich das wie du sehe ... das Urteil ist doch schon ein paar Wochen alt und der Mann in die Berufung gegangen.
Bin ich zu bunt für euch, seid ihr zu braun.
Re: Raucher die Wohnung gekündigt
Nein, das Urteil ist neu. Der die Prozesskostenhilfe ablehnende Beschluss war vor ein paar Wochen, den hat das LG mittlerweile geknickt, so wie es auch das Urteil in der Sache selbst knicken wird.Arbeitslos hat geschrieben:Abgesehen davon, dass ich das wie du sehe ... das Urteil ist doch schon ein paar Wochen alt und der Mann in die Berufung gegangen.AlexRE hat geschrieben:
http://www.stern.de/panorama/urteil-ver ... 45203.html
Der Amtsrichter hatte ja schon die Prozesskostenhilfe für den Beklagten abgelehnt, obwohl er gegen die BGH - Rechtsprechung urteilen wollte. Den PKH - Beschluss hat ihm das Landgericht um die Ohren gehauen und dem Urteil wird es ebenso ergehen. Ich glaube nicht, dass sich das BVerfG mit dieser Sache befassen muss. Dass die von dem Amtsrichter vorgenommene Rechtsgüterabwägung unvertretbar ist, wissen auch die Instanzgerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit.
Der Stuttgarter OB Rommel:
Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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Re: Raucher die Wohnung gekündigt
Ahso, ich meinte vor Wochen dieses Urteil schon mal gelesen zu haben, bzw im TV über die Sache gehört zu haben, da hieß es allerdings, der Rentner wäre in Berufung gegangen
Re: Raucher die Wohnung gekündigt
Das war kein Urteil, sondern ein die Prozesskostenhilfe des Rentners ablehnender Beschluss des Amtsgerichts, den das Landgericht dann aufgehoben hat. Das hat aber auch schon einen Medienwirbel gegeben, als wenn der BGH das Rauchen in Mietwohnungen verboten hätte ...Arbeitslos hat geschrieben:Ahso, ich meinte vor Wochen dieses Urteil schon mal gelesen zu haben, bzw im TV über die Sache gehört zu haben, da hieß es allerdings, der Rentner wäre in Berufung gegangen
Der Stuttgarter OB Rommel:
Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
Re: Raucher die Wohnung gekündigt
Hier die wichtigsten Urteile für Raucher.
http://www.focus.de/immobilien/mieten/t ... 32004.html
gruß staber
http://www.focus.de/immobilien/mieten/t ... 32004.html
gruß staber
Eine Träne zu trocknen ist ehrenvoller als Ströme von Blut zu vergießen.
Lord George Gordon Noel Byron
Gesund bleiben !
Gruß Staber
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Re: Raucher die Wohnung gekündigt
Hi Alex!AlexRE hat geschrieben:Das war klar:
http://www.stern.de/panorama/urteil-ver ... 45203.htmlUrteil
Vermieterin darf Raucher kündigen
(...)
Der Rechtsstreit des rauchenden Rentners hatte bereits im Vorfeld große Aufmerksamkeit erregt. Regionale Raucherinitiativen erhoben Adolfs zur Symbolfigur im Kampf gegen Einschränkungen für Raucher. Im Gespräch mit stern.de hatte Adolfs angekündigt, "notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht" zu gehen.
Das Amtsgericht entschied am Mittwoch zugunsten der Vermieterin. Die fristlose Kündigung wurde bestätigt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Az.: 24 C 1355/13).
(...)
Der Amtsrichter hatte ja schon die Prozesskostenhilfe für den Beklagten abgelehnt, obwohl er gegen die BGH - Rechtsprechung urteilen wollte. Den PKH - Beschluss hat ihm das Landgericht um die Ohren gehauen und dem Urteil wird es ebenso ergehen. Ich glaube nicht, dass sich das BVerfG mit dieser Sache befassen muss. Dass die von dem Amtsrichter vorgenommene Rechtsgüterabwägung unvertretbar ist, wissen auch die Instanzgerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit.
Mich würde einmal interessieren , ob der Gleichbehandlungsgrundsatz noch gewahrt ist!
gruß horst
Eine Träne zu trocknen ist ehrenvoller als Ströme von Blut zu vergießen.
Lord George Gordon Noel Byron
Gesund bleiben !
Gruß Staber
Lord George Gordon Noel Byron
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Gruß Staber
Re: Raucher die Wohnung gekündigt
Der Gleichheitsgrundsatz besagt das hier:Staber hat geschrieben:Hi Alex!
Mich würde einmal interessieren , ob der Gleichbehandlungsgrundsatz noch gewahrt ist!
gruß horst
http://www.rechtslexikon.net/d/gleichhe ... ndsatz.htmDer G. bedeutet aber nicht, dass alle Menschen absolut gleiche Rechte und Pflichten hätten. Vielmehr gebietet er, natürliche Unterschiede zu beachten und zu berücksichtigen, da sonst die totale Gleichheit wegen der vorgegebenen Unterschiede (z.B. hinsichtlich Begabung, Vermögen, Herkunft) letztlich in eine totale Ungleichheit Umschlägen würde. Der G. verlangt daher vom Staat, Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln.
Ich glaube eher nicht, dass Raucher Gleichbehandlung mit Nichtrauchern im Mietrecht verlangen könnten, wenn das die entscheidende Rechtsgrundlage in diesem Streit wäre. Das ist sie aber nicht.
Hier geht es um den besonderen Schutz der Wohnung nach Art. 13 GG, der mit den Persönlichkeitsrechten der Mitmieter und dem Eigentumsrecht des Vermieters abzuwägen ist - und zwar in diesem Fall zugunsten des Mieters, wie sich in der Berufungsinstanz herausstellen wird.
Der Stuttgarter OB Rommel:
Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
Re: Raucher die Wohnung gekündigt
AlexRE hat geschrieben:Der Gleichheitsgrundsatz besagt das hier:Staber hat geschrieben:Hi Alex!
Mich würde einmal interessieren , ob der Gleichbehandlungsgrundsatz noch gewahrt ist!
gruß horst
http://www.rechtslexikon.net/d/gleichhe ... ndsatz.htmDer G. bedeutet aber nicht, dass alle Menschen absolut gleiche Rechte und Pflichten hätten. Vielmehr gebietet er, natürliche Unterschiede zu beachten und zu berücksichtigen, da sonst die totale Gleichheit wegen der vorgegebenen Unterschiede (z.B. hinsichtlich Begabung, Vermögen, Herkunft) letztlich in eine totale Ungleichheit Umschlägen würde. Der G. verlangt daher vom Staat, Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln.
Ich glaube eher nicht, dass Raucher Gleichbehandlung mit Nichtrauchern im Mietrecht verlangen könnten, wenn das die entscheidende Rechtsgrundlage in diesem Streit wäre. Das ist sie aber nicht.
Hier geht es um den besonderen Schutz der Wohnung nach Art. 13 GG, der mit den Persönlichkeitsrechten der Mitmieter und dem Eigentumsrecht des Vermieters abzuwägen ist - und zwar in diesem Fall zugunsten des Mieters, wie sich in der Berufungsinstanz herausstellen wird.
Danke für die Auskunft!
Gruß aus Bremen
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Gruß Staber
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Re: Raucher die Wohnung gekündigt
maxikatze hat geschrieben:AlexRE hat geschrieben:Komisch, der Richter sieht gar nicht wie ein Vollpfosten aus:
http://www.express.de/duesseldorf/richt ... 03620.html
So können Äußerlichkeiten täuschen ...40 Jahre wohnt er in seinem kleinen Apartment für 350 Euro Warmmiete. Zeit seines Lebens rauchte er auch dort – nicht mal eine Schachtel am Tag. Plötzlich flatterte ihm eine Räumungsklage ins Haus.
Mehr als seltsam, dass dem Vermieter erst jetzt auffällt und stört, dass der Mieter raucht. Da steckt was anders dahinter - garantiert.
Wer ist denn dieser "nette" Vermieter? - Ich benutze sonst keine oder kaum Anglizismen, aber dem wünsche ich einen "Shitstorm"
Meine Meinung muss ich inzwischen ändern, weil ich nicht wusste, dass der Mieter seine Wohnung lüftet, in dem er die Tür aufmacht und nicht die Fenster.
Und genau deswegen haben sich die anderen Mieter beim Vermieter beklagt. Gespräche und Bitten mit dem Raucher haben nichts gebracht, deswegen ging die Sache vor Gericht.
Ich habe auch nicht allzu viel für militante Nichtraucher übrig, aber ich denke, aus reiner Schikane wurde dem Mieter nicht gekündigt.
Wir wissen, sie lügen.
Sie wissen, dass sie lügen.
Sie wissen, dass wir wissen, dass sie lügen.
Wir wissen, dass sie wissen, dass wir wissen, dass sie lügen.
Und trotzdem lügen sie weiter.
* * *

Sie wissen, dass sie lügen.
Sie wissen, dass wir wissen, dass sie lügen.
Wir wissen, dass sie wissen, dass wir wissen, dass sie lügen.
Und trotzdem lügen sie weiter.
* * *
