maxikatze hat geschrieben:Ist also nicht mehr gültig (?), steht aber trotzdem noch und ist somit auch nicht aus der Welt.
Ich habe zu keiner Zeit gelesen oder gehört, dass die Klausel definitiv nicht gültig ist oder ersatzlos gestrichen wurde.
In einem Focus-Interview aus der Zeit 3 Jahre nach der Wiedervereinigung, da waren die 2 plus 4 Gespräche längst beendet und unterzeichnet, wurde direkt nach dieser Feindstaatklausel gefragt.
Darin heisst es:FOCUS: Wird bei der Revision der UNO-Charta die Feindstaatenklausel wegfallen, die sich allein gegen Deutschland und Japan richtet?
Butros-Ghali: Ich bin der Auffassung, daß diese Klausel überaltert ist. Für mich gibt es keinen Zweifel, daß die Feindstaatenklausel für ein Land in dem Moment hinfällig ist, da es Mitglied der UNO wird. Für mich ist also ganz klar, daß diese Klausel wegfällt.
http://www.focus.de/politik/ausland/int ... 42166.html
Und sind das etwa keine diplomatischen Unannehmlichkeiten, wenn wir von der NSA als ein Angriffsziel betrachtet werden?
Die ehemaligen Feindstaaten des 2. Weltkriegs können mit der Klausel nichts mehr anfangen, weil sie im Atomwaffensperrvertrag und im 2 + 4 - Vertrag auf alle Rechte daraus verzichtet haben:
http://de.wikipedia.org/wiki/UN-Feindstaatenklausel
Das ist mit "obsolet" gemeint.
Dass Deutschland für die NSA ein Angriffsziel ist, hat nichts mit der Feindstaatenklausel zu tun. Für die sind fast alle Staaten auf der Welt ein Angriffsziel, auch Verbündete des 2. Weltkriegs wie Russland.