Der Anlass für den Befangenheitsantrag und die Begründung sind allerdings ziemlich schwach:
Der Prozess war bereits kurz nach Beginn aufgrund des Befangenheitsantrags unterbrochen und nach 20 Minuten wieder fortgesetzt worden. Hintergrund des Antrags ist, dass Götzl eine Durchsuchung auch aller Verteidiger vor jedem Prozesstag angeordnet hat - im Gegensatz etwa zu den Vertretern der Bundesanwaltschaft. Das sei eine bewusste Diskriminierung der Verteidiger, heißt es in dem Antrag.
Als sachlicher Grund für die Ungleichbehandlung dürfte da schon ausreichen, dass die Verteidiger unmittelbaren Kontakt zu den Angeklagten haben und die Vertreter der Bundesanwaltschaft nicht. Das Risiko, dass sich ein verkappter Sympathisant der mutmaßlichen Terroristen unter den beteiligten Juristen befindet und vielleicht Waffen schmuggeln könnte, beschränkt sich demnach auf die Verteidiger.
Wie auch immer - jedenfalls hat der Antrag erst einmal eine Unterbrechung des Prozesses bis zum 14. Mai bewirkt:
Das Münchner Oberlandesgericht (OLG) hat den NSU-Prozess wegen der nötigen Entscheidung über Befangenheitsanträge bis zum 14. Mai unterbrochen. Das sagte der Vorsitzende Richter Manfred Götzl am Montag.
http://www.faz.net/aktuell/politik/nsu- ... 74124.html