maxikatze hat geschrieben:Aber für heute interessiert mich nur das Urteil im Fall der im letzten Jahr erstochenen Mitarbeiterin des Arbeitsamtes Neuss.
Lebenslänglich wegen Mordes:
Urteil zu Mord in Neuss
Lebenslange Haft für Jobcenter-Mörder von Neuss
(...)
Das Urteil vom Freitag entspricht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Anwälte von Eltern, Ehemann und Sohn des Opfers hatten als Nebenkläger ebenfalls die Höchststrafe beantragt. Dagegen hatten die Verteidiger die Tat nicht als Mord, sondern als Körperverletzung mit Todesfolge oder Totschlag gewertet. In beiden Fällen wären 15 Jahre Haft die Höchststrafe.
(...)
http://www.focus.de/panorama/welt/urtei ... 54099.htmlIm Fernsehen hieß es (auf den online - Portalen der Zeitungen derzeit noch nicht zu lesen), dass das Gericht das Mordmerkmal "Heimtücke" als verwirklicht ansieht.
Ich bin da etwas skeptisch, weil man dazu die Arglosigkeit des Opfers und die daraus resultierende Wehrlosigkeit bewusst ausnutzen muss. Dafür sehe ich das Motiv (Rache, weil die Behörde angeblich mit seinen persönlichen Daten Geld verdient hat, ohne ihm was abzugeben) als "sonstigen niedrigen Beweggrund" im Sinne des Mord - § 211 StGB an.
Heutzutage muss man m. M. n. Gerichten durchaus zutrauen, dass sie das tatsächlich vorliegende Mordmerkmal verleugnen, um nichts zu präjudizieren, was ihre Spielräume in zukünfigen Verfahren einschränkt, aber den Mörder trotzdem nicht mit einem Totschlag davonkommen lassen wollen und deshalb ein anderes Mordmerkmal an den Haaren herbeiziehen. Die Heimtücke ist insoweit das sinnloseste und missbrauchsgeneigteste Mordmerkmal.