Während der aktuellen Kältephase werden im "sozial"demokratischen Hamburg Obdachlose aus Bahnhöfen vertrieben, obwohl die Zahl der Notunterkünfte den Bedarf unterschreitet:
OBDACHLOSE IN DER HANSESTADT
Kaltherziges Hamburg
Ein Youtube-Video macht auf die unerträgliche Lage von Obdachlosen in der Hansestadt aufmerksam. Trotz öffentlichkeitswirksamer Aktionen von Stadt und Deutscher Bahn müssen sie in überfüllten Notunterkünften auf dem Boden schlafen und werden vom Hauptbahnhof vertrieben.
http://www.fr-online.de/panorama/obdach ... 34990.html
(...)
Das Video:
[youtube]http://www.youtube.com/watch?v=7LiJ6W4LT60[/youtube]
Am Ende des Videos ist von rechtlichen Schritten gegen die Bahn die Rede. Damit ist dieses Urteil des BVerfG gemeint:
http://www.fr-online.de/panorama/obdach ... 34990.html
Danach unterliegt ein privatwirtschaftlich verfasstes Unternehmen, das sich im überwiegenden Eigentum der öffentlichen Hand befindet, immer noch einer unmittelbaren Grundrechtsbindung. Die Deutsche Bahn AG steht im Alleineigentum der Bundesrepublik Deutschland:
http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Bahn
In der oben verlinkten Entscheidung des BVerfG ging es um die Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit der Beschwerdeführerin, während im Falle der Obdachlosen das Recht auf Freizügigkeit und die allgemeinen Persönlichkeitsrechte aus Art 1 und 2 GG im Vordergrund stehen. Bis eine unmittelbar auf die Situation der Obdachlosen anwendbare höchstrichterliche Entscheidung vorliegt, wird es voraussichtlich noch einige Kältetote geben.