Strafrecht: Als Zeuge lügen lohnt sich nicht!
http://stscherer.wordpress.com/2012/08/ ... ich-nicht/
.....Dieser tat unwissend: er sei zwar in der Wohnung gewesen und habe die Beleidigungen sehr wohl gehört, aber wer da jetzt beleidigt habe, das wisse er nicht; es sei wohl eine Frau gewesen, schon etwas älter, nur den Namen kenne er nicht, ihr Spitznamen sei allerdings
“Susi”. Ansonsten könne er leider nicht weiterhelfen.
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Die Ermittlungen der Polizei verliefen aufgrund dieser höchst bemerkenswerten Aussage zunächst im Sande – doch nach einigen Wochen meldete sich ein Zeuge: ja, er wisse, wer die Beleidigerin sei, und durch seine Angaben konnte die Polizei sie nun doch ausfindig machen. Diese wiederum war sehr überrascht, denn eine Anzeige hätte sie doch erwartet, deswegen habe sie dem Vermieter sofort noch in der Nacht ihre Daten gegeben, um zu signalisieren, dass er dann nicht ohne Unterstützung dastehe, wenn die Polizei ihn befragen würde.
( tztz....nicht in der Nacht, erst viel, viel später )
Nun, die Sache könnte jetzt ziemlich dumm für den Vermieter laufen. Ich habe ihn jedenfalls in der Beratung darauf hingewiesen, dass da für ihn durchaus das Risiko besteht, wegen Strafvereitelung gemäss §258 StGB belangt zu werden. Sicherlich, sieht man sich einmal den Strafrahmen der Beleidigung an und die übrigen Voraussetzungen, unter denen diese verfolgt wird, dann war die Gefahr einer empfindlichen Sanktion für die Beleidigerin von Anfang an relativ gering. Und so könnte man durchaus annehmen, eine solche “Vergesslichkeit” im Rahmen der Zeugenaussage während der Ermittlungen werde schon nicht so schlimm sein – zumal dann, wenn selber der Meinung ist, der Beleidigte solle sich nicht so anstellen, solche Beleidigungen seien doch heute gang und gäbe.
Die Beleidigungen, "Schnucki" sind von dir provoziert worden und wenn es DIR TATSÄCHLICH um den Winkeladvokaten geht,
was ich sowieso nicht glaube, dann hättest du dieses Wort im Vorfeld nicht gegen dich selbst und schon gar nicht gegen einen eigentlich von dir geschätzten Anwalt ( Der Erfinder der Erfinderin...) verwenden dürfen.
Oder denkst du, du bist draussen, weil eine Beleidigung erst dann zur Beleidigung wird, wenn ein Gericht dieses so beschliesst?
Du meinst, ein Datum würde dich retten???
Muss dich enttäuschen, denn du kommst in dieser Angelegenheit nur dann einen Schritt weiter, wenn du eine Beleidigung IM EIGENTLICHEN SINNE und nicht auf §§§ reduziert, erfassen kannst!
Beleidigungen sind zwar gesetzlich geregelt, aber es entscheidet immer noch ein Gericht darüber, wie erhaben es über jegliche §§§ auch zum Vorwurf der
"dümmlich schauenden, abgetakelten, faltenüberschminkten Abschlussballkönigin" steht.
( Nicks kann man nicht beleidigen?)
Wenn schon keine Blümchen,
dann tue mir doch bitte den Gefallen und sei ein guter Verlierer und unterlasse deine spärlichen Versuche, Moral neu definieren zu wollen !!!
Dem Vermieter ist jedenfalls inzwischen ziemlich unwohl in seiner Haut – und ich hoffe für ihn, dass die Strafverfolgungsbehörden beide Augen zumachen und übersehen, wie “vergesslich” er bei seiner Aussage war…
ich allerdings kann jedem in einer solchen Situation nur raten, spätestens dann, wenn er als Zeuge angehört wird, lieber bei der (vollen) Wahrheit zu bleiben – und seine eigenen moralischen Wertungen aussen vor zu lassen.
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Ich hoffe für dich, dass du dich von doppelten Maßstäben befreien kannst und nicht deine eigenen persönlichen Befindlichkeiten zur Grundlage eines jeden Prozesses machst.
Auch wenn sie noch so humorvoll in eine Geschichte verpackt sind. Schliesslich stand ja eine Steffi auch mal in deiner Gunst. Nur
weil es jetzt gegen dich geht oder du es so empfindest ( hier frage dich mal WARUM ) ändert das aber nichts an einem Sachverhalt,
der nicht über persönliche Animositäten entschieden werden darf.
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http://www.youtube.com/watch?v=M5TfGYSQPxc[/youtube]