von DJ_rainbow » Do 26. Mär 2009, 12:37
Uel schrieb woanders und wird hier wohl bald geschrieben haben:
Liebe Leute,
wer von Euch kann in folgende Sache politische und volkswirtschaftliche Klarheit bringen:
Zum Wochenende meldete meine Gemeinde stolz ihre wirtschaftlichen Zahlen (1,50 € Schulden gegenüber 950,00 € pro Einwohner vergleichbarer Gemeinden in NRW). Dabei wurde kommentiert, dass diese insoweit ungünstiger ausgefallen seien, da die Gemeinden in diesem Rechnungsjahr vom kameralen auf das bilanzielle Rechnungswesen habe umstellen müssen. Dabei seien auf die Vielzahl von Immobilienobjekte im Gemeindebesitz hohe Abschreibungen durchgeführt worden.
Meine Frage: ist es nach dieser Methode günstiger für die Gemeinde-Bilanzen, möglichst wenig Immobilienbesitz zu haben, besteht also ein gewisser Privatisierungsdruck? Selbst der Wiki-Artikel hat zwar gewisse Vermutungstendenzen bei mir gestärkt, aber nicht wirklich Klarheit geschaffen.
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Der Unterschied ist wie folgt: Beim kameralistischen Verfahren werden sämtliche Vermögensgegenstände nur zum historischen Anschaffungswert bilanziert, die Unternehmensbilanz hingegen muss dem "Prinzip der kaufmännischen Vorsicht" folgen, nach dem zum Stichtag auch die Marktpreise am Einkaufs- und am Verkaufsmarkt zu berücksichtigen sind ("strenges Niederstwertprinzip"). Der niedrigste dieser 3 Preise ist anzusetzen - liegt er unter den historischen Anschaffungskosten, ist eine Abwertung erforderlich, sonst geht die Bilanzgleichung (Summe der Aktiva = Summe der Passiva) nicht mehr auf.
Es ist aber "nur" ein Einmal-Effekt im Jahr der Umstellung, da ja ab dem Folgejahr schon der bilanzielle Ansatz als Ausgangswert berücksichtigt wird.
In der Demokratie mästen sich Sozialisten in Parlamenten. Im Sozialismus hungern Demokraten in Zuchthäusern und Arbeitslagern.
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