Bürger bald völlig schutzlos? - Weg in die Selbstjustiz?

Hier wird das Problem des zunehmend mangelhaften Schutzes der Bürger vor Gewalttaten und dessen verfassungsrechtliche Relevanz erörtert. (Artikel 1 Abs. 1 Satz 2 GG)

Re: Bürger bald völlig schutzlos? - Weg in die Selbstjustiz?

Beitragvon AlexRE » Fr 4. Feb 2011, 13:43

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Santo hat geschrieben:Endlich meldet sich auch mal ein Prominenter zu Wort, der die Zeichen der Zeit erkannt zu haben scheint. Zwar beschränkt sich das statement auf den Bereich des sicher in diesem Zusammenhang vorrangigen Strafrechts, doch ist das, unabhängig davon was man persönlich von einer seitens Herr Schweiger geforderten Meldepflicht für Sexualstraftäter hält, schon einmal ein Ansatz zu einer öffentlichen Diskussion, die in größerem Ausmaß als bisher längst überfällig war...

http://www.bild.de/BILD/unterhaltung/TV/2011/02/03/til-schweiger-wut-bei-markus-lanz/reaktionen-der-user.html

Es sei an dieser Stelle deutlich darauf hingewiesen, dass die Mängel der Durchführung eines grundsätzlich weniger schlechten Systems als es scheint, durch dessen Verantwortliche, sich auch auf andere Rechtsgebiete erstrecken. Wie ich schon an anderer Stelle bemerkt habe, ist schon seit längerer Zeit eine eindeutige Tendenz zu erkennen, die es ermöglicht, dass Charaktere mit dissozialen Verhaltensweisen und einer ebensolchen Grundeinstellung durch Politiker und Justizvertreter eindeutig Bevorzugung erfahren gegenüber denjenigen, die Leistungsbereitschaft und "Rechtstreue" zeigen, soweit man von Letzterem sprechen kann.
Das ist eines Rechtsstaats unwürdig und nährt die These, dass Deutschland sicher kein Rechtsstaat in der von Politikern und "Lobbyisten" propagierten Form darstellt, sondern bestenfalls dann einer ist, wenn man die Definition des Begriffs darauf reduziert, dass das Land über eine formalrechtliche Ordnung verfügt...

Was den Punkt "wie es voran gehen soll" betrifft so möchte ich ein jahrtausende altes Zitat anbringen, das es besser nicht treffen könnte.


Der Anfang aller Ordnung besteht darin den Dingen ihren richtigen Namen zu geben.
Kon Fu Tse (Auch Konfuzius, chinesischer Philosoph und Staatsmann)

Solange man in Deutschland nicht die ungeschminkte Wahrheit sagen darf ohne radikalen Spektren zugeordnet oder anderswie diskriminiert oder angefeindet zu werden, dürfen wir alle nur dem Untergang dieser Republik beiwohnen.
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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Re: Bürger bald völlig schutzlos? - Weg in die Selbstjustiz?

Beitragvon AlexRE » Fr 4. Feb 2011, 13:47

Santo hat geschrieben:Endlich meldet sich auch mal ein Prominenter zu Wort, der die Zeichen der Zeit erkannt zu haben scheint. Zwar beschränkt sich das statement auf den Bereich des sicher in diesem Zusammenhang vorrangigen Strafrechts, doch ist das schon einmal ein Ansatz zu einer öffentlichen Diskussion, die in größerem Ausmaß als bisher längst überfällig war...

http://www.bild.de/BILD/unterhaltung/TV/2011/02/03/til-schweiger-wut-bei-markus-lanz/reaktionen-der-user.html

(...)

Solange man in Deutschland nicht die ungeschminkte Wahrheit sagen darf ohne radikalen Spektren zugeordnet oder anderswie diskriminiert oder angefeindet zu werden, dürfen wir alle nur dem Untergang dieser Republik beiwohnen.


Mir ist schon öfter aufgefallen, dass T. Schweiger ziemlich unerschrocken ist, seine eigene Meinung völlig frei von PC - Beklemmungen äußert und konsequent den aufrechten Gang übt. So hat er z. B. die ziemlich perfide angelegte Rolle des deutschen Bösewichts in Spielbergs Monumentalfilm "Saving Private Ryan" in einer Art und Weise abgelehnt, die Spielberg veranlasst haben soll, ihn achtkantig aus seiner Villa zu schmeißen. #zwinker#

Das Thema "Meldepflicht für Kinderschänder" ist aber ganz ungeachtet des anerkenneswerten Mutes von Schweiger sehr heikel. In England ist schon einmal bei einem Brandanschlag auf das Haus eines völlig Unbeteiligten, der zufällig denselben Vor- und Nachnamen hatte wie ein öffentlich gemeldeter Triebtäter, der Betroffene getötet worden.

Unter Berücksichtigung aller denkbaren Riskiken der Meldepflicht erscheint mir eine lebenslängliche Sicherungsverwahrung ohne Strafcharakter schon beinahe als ein milderes Mittel als die Freilassung und Publizierung des Namens und der Adresse des Triebtäters. Wie auch immer, auch nur ein einziges neues Opfer eines freigelassenen Triebtäters zu riskieren, ist für mich die einzige nicht diskutable Lösung. Das meine ich auch aus verfassungsrechtlicher Sicht, die politisch Verantwortlichen sollten sich den Art. 1 GG mal von Anfang bis Ende ganz genau durchlesen und ohne ideologische Denkblokaden über die Bedeutung des gesamten Wortlautes nachdenken, da steht nicht nur etwas über die Unantastbarkeit der Menschenwürde erwischter Verbrecher.
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Re: Bürger bald völlig schutzlos? - Weg in die Selbstjustiz?

Beitragvon AlexRE » Mo 7. Feb 2011, 11:34

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Santo hat geschrieben:Die Folgenden Zitate bekam ich von einer ebenfalls persönlich betroffenen Bekannten gemailt. Diese, ihre Korrektheit einmal unterstellt, entlarven schonungslos, was in diesem Land tatsächlich stattzufinden scheint und vor allem in welchem ungeheuerlichen Ausmaß.

"Sat.1 Forum > Ratgeber & Magazine > Akte 20.11
Wer hat Erfahrungen mit Hauptamtlichen Betreuern

24.01.2011, 20:35
richter63
Foren-Neuling Registriert seit: 15.07.2009
Beiträge: 7

Selbst die Presse hat Angst zu berichten!
--------------------------------------------------------------------------------
Siehe dazu auch westpol vom 28.11.2010
Mächtige Betreuer, hilflose Angehörige Aussage von Richtern in Ruhe.:
'Wenn ich an meinen Beruf zurück denke, dann überkommt mich tiefer Ekel vor meinesgleichen', Richter in Ruhe Frank Fahsel Stuttgart.
Verfassungsrichter a.d. Pr. Willi Geiger Karlsruhe in der Deutschen Richterzeitung, 9/ 1982 s. 325, 'In Deutschland kann man ebenso gut würfeln, statt einen Prozess zu führen'. Dazu noch die Aussage von Pr.Dr.jur Bernd-Rüdiger Sonnen, Strafrechtler von der Uni Hamburg: 'Es gibt im Betreuungsrecht dieses Dreieckverhältnis, an dem beteiligt sind Vormundschaftsrichter, die entscheiden! Dann gehört dazu ein Gutachter über Notwendigkeit der Betreuung und die dritte Position in diesem Dreieck wird dann wahrgenommen von der Betreuerin oder Betreuer.
Und wenn diese Drei, die sich ja nun verständigt haben, wenn die zusammen halten, dann wird man an dieser Situation tatsächlich - rechtlich wäre es theoretisch möglich - tatsächlich kaum noch etwas ändern können'
.
E-Mail (bernd-ruediger.sonnen@jura.uni-hamburg.de)

Mfg. Ein ohnmaechtiger Vater eines Betreuten"

Quelle:
http://forum.sat1.de/showthread.php?t=9394&page=2

Anscheinend unfassbare Zustände im Betreuungsbereich. Besonders dramatisch stellt sich die Lage dar, betrachtet man sich die Daten der Aussagen, welche bis ins Jahr 1982 zurückreichen. Hat sich seither irgendwetwas geändert? Wohl kaum. Es dürfte sich eher noch weiter verschlimmert haben. Was also können Betroffene tun? Der juristische Weg scheint verschlossen. Was bleibt ist die MACHT DES FAKTISCHEN, wie in vielen anderen Rechtsbereichen auch.
Nach und nach werden Bürger in nahezu allen Lebensbereichen, vorrangig die Schwächsten, dazu gezwungen, sich auf andere Art ein menschenwürdiges Überleben zu sichern.
Einige Deutsche Politiker echauffieren sich öffentlich über Zustände in anderen Ländern, doch sind diese und, wie es scheint, auch nicht wenige Juristen anscheinend weder bereit noch dazu in der Lage 'vor der eigenen Haustür' ihren Pflichten nachzukommen. Man muss sich die Frage stellen: Ist das jetzt einfach nur extrem peinlich oder bereits kriminell? Fakt ist jedenfalls: Es hat(te) zunächst Folgen für Einzelne und immer mehr für das ganze Land...
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Re: Bürger bald völlig schutzlos? - Weg in die Selbstjustiz?

Beitragvon Ricarda » Mo 7. Feb 2011, 13:37

In dem Dreieck wird noch der Verfahrenspfleger vergessen, der vermeintliche Interessenvertreter des zu Betreuenden bei Einrichtung und Erweiterung einer Betreuung. Oft genug sind es jahrelange eingespielte Teams von Richtern und Verfahrenspflegern - ich kenne zwei Fälle, bei denen Richter ihre Lebensabschnittsbegleiter zu Verfahrenspflegern gemacht haben -, die gemeinsam "Rechtsstaatlichkeit" als Laienschauspiel inszenieren.

Ich weiß von vereinzelten Fällen, bei denen Verfahrenspfleger sich rausgelehnt haben. Ein Kollege von mir hat als Verfahrenspfleger herausgearbeitet, dass der Betreuer, der die geschlossene Unterbringung durchsetzen wollte, die Unwahrheit gesagt hat, der Psychiater ein Gefälligkeitsgutachten erstattet hat und der Richterin alles egal war. Die hat vergeblich versucht, den Verfahrenspfleger zu bremsen. Der wurde dann nicht mehr bestellt.

Im Betreuungsbereich geht es nur noch um Effektivität. Die, die mal etwas anderes wollten zerbrechen, brennen aus und werden als Versager definiert.
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Re: Bürger bald völlig schutzlos? - Weg in die Selbstjustiz?

Beitragvon AlexRE » Mi 9. Feb 2011, 13:21

Santo hat geschrieben:
Ricarda hat geschrieben:In dem Dreieck wird noch der Verfahrenspfleger vergessen, der vermeintliche Interessenvertreter des zu Betreuenden bei Einrichtung und Erweiterung einer Betreuung. Oft genug sind es jahrelange eingespielte Teams von Richtern und Verfahrenspflegern - ich kenne zwei Fälle, bei denen Richter ihre Lebensabschnittsbegleiter zu Verfahrenspflegern gemacht haben -, die gemeinsam "Rechtsstaatlichkeit" als Laienschauspiel inszenieren.

Ich weiß von vereinzelten Fällen, bei denen Verfahrenspfleger sich rausgelehnt haben. Ein Kollege von mir hat als Verfahrenspfleger herausgearbeitet, dass der Betreuer, der die geschlossene Unterbringung durchsetzen wollte, die Unwahrheit gesagt hat, der Psychiater ein Gefälligkeitsgutachten erstattet hat und der Richterin alles egal war. Die hat vergeblich versucht, den Verfahrenspfleger zu bremsen. Der wurde dann nicht mehr bestellt.

Im Betreuungsbereich geht es nur noch um Effektivität. Die, die mal etwas anderes wollten zerbrechen, brennen aus und werden als Versager definiert.


Vielen Dank für den ergänzenden Beitrag Ricarda. Dieser belegt eindrucksvoll, dass das Ganze sogar noch weitere Kreise zieht als bisher angedeutet.
Effektivität zu Lasten rechtsstaatlicher Grundsätze ist genau das, was ganz sicher nicht eintreten durfte und ein deutliches Bild davon vermittelt, dass auch in diesem Bereich der Rechtsstaat, zumindest in der von Politikern propagierten Form, bereits zu einem Mythos verkommen ist. Man kann es nicht oft genug wiederholen: Deutschland ist nur noch dann als Rechtsstaat anzusehen, wenn man dessen Definition darauf reduziert, dass es sich dabei um ein Staatsgebilde handelt, welches über eine formalrechtliche Ordnung verfügt. Alles darüber hinaus Gehende dürfte bereits schwer zu begründen sein.
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Re: Bürger bald völlig schutzlos? - Weg in die Selbstjustiz?

Beitragvon Ricarda » Mi 9. Feb 2011, 13:59

Ich beschäftige mich sehr intensiv mit der Frage. Ich bin eine von den Betreuern, die ausgebrannt sind und nicht mehr können. Es gibt in der Tat noch sehr viele Aspekte, die bisher nicht angesprochen wurden. Auch ich meine, dass es weit schlimmer als bisher bekannt ist.

Zum Beispiel gibt es im neuen FamFG eine Bestimmung, die es erlaubt, jemanden, der die Mitwirkung am Betreuungsverfahren verweigert, bis zu drei Monate geschlossen unterzubringen, um ihn hinsichtlich der Frage, ob er eine Krankheit oder Behinderung im Sinne des Betreuungsrechts hat und ob er über einen freien Willen verfügt, begutachten zu können. Diese Freiheitsbeschränkung ist unterhalb der Grenze akuter Eigen- und/oder Fremdgefährdung zulässig. Ich halte das für verfassungswidrig.

Das Kriterium des freien Willens, mit dem man eine Betreuung ablehnen kann, ist völlig ungeeignet. Meines Erachtens müsste, da das BverfG das Recht auf Krankheit gewährt hat, der nachhaltige artikulierte Wille verbunden mit sachgerechter Gegenwehr ausreichen.
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Re: Bürger bald völlig schutzlos? - Weg in die Selbstjustiz?

Beitragvon Santo » Di 12. Apr 2011, 16:52

Im folgenden Video ist zu sehen, wie ein mehrfach bestohlener Café-Besitzer den Täter selbst ermittelt indem er eine heimliche Videoaufnahme anfertigt, diese in sein Facebook-Portal setzt und so die Identität des Täters ermitteln kann, bevor er diesen bei der Polizei anzeigt.
Nun wird selbstverständlich gegen das Diebstahls-Opfer ermittelt, welches nur der notwendigen Konsequenz des umfassenden Versagens in Deutschland nachgegangen ist und seine Rechte selbst geschützt hat, die von den Verantwortlichen anscheinend schon lange nicht mehr ausreichend geschützt werden, insbesondere im Bereich der Gewaltkriminalität.
In Deutschland hat es den deutlichen Anschein, als wenn schon des längeren Kriminalität nicht mehr bekämpft, sondern nur noch verwaltet wird. Um so unglaublicher der Auftritt eines LKA-Beamten aus Düsseldorf, der sich doch tatsächlich vor die Kameras stellt um zu verlautbaren, dass sie doch die Experten seien, die sich um Derartiges kümmern sollten und dies nicht Bürgersache sei...
Doch wo sind diese angeblichen Experten, wenn es darum geht Internetseiten zu schließen oder zu löschen auf denen bereits Kinder gemobbt werden? Wo sind die Experten, wenn es darum geht, dass bereits Kinder im Internet dazu erzogen werden sich anderen gegenüber asozial, feige und kriminell zu verhalten, der perfekte Einstieg in eine asozial-kriminelle Karriere...? Wo sind solche Experten, wenn Existenzen durch Verleumdungen ausgelöscht werden, die man so gerne als harmlose Privatklagedelikte abtut und das Verfahren gerne mal nach kurzerzeit einstellt, ohne überhaupt ermittelt zu haben?
Sicher ist, wie schon des öfteren klargestellt, Selbstjustiz nicht der richtige und letztendlich ganz sicher nicht der "heilbringende" Weg. Doch kann man in einer Gesellschaft, in der der Bürger nicht mehr ausreichend Schutz durch die Verantwortlichen erfährt, welche ihren Verpflichtungen nicht nur nicht in ausreichendem Maß nachkommen, sondern Bürger geradezu dazu zwingen illegal zu handeln um deren eigene Existenz zu sichern, beziehungsweise sich vor Kriminalität zu schützen, etwas anderes erwarten. Wer vor laufenden Kameras vollmundig verkündet, ein Experte zu sein hat erst einmal den Beweis anzutreten, dass er seinen Verpflichtungen voll umfänglich und qualitativ hochwertig nachkommt...
Doch genau an der Stelle gibt es mehr als genug Zweifel...

Leider hat sich die Tenzdenz herauskristallisiert, dass man, wenn man sich schon nicht in ausreichendem Maß um die Kriminellen kümmert, man wenigstens dem allein gelassenen, sich wehrenden Bürger gegenüber die (schwindende) Staatsmacht mehr als deutlich demonstriert. Welch ein Armutszeugnis...


Zum Video:
http://www.sat1.de/ratgeber_magazine/ffs/video/clips/clip_der-broetchendieb_170972/
Wir müssen die Veränderung sein, die wir in der Welt sehen wollen.

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Re: Bürger bald völlig schutzlos? - Weg in die Selbstjustiz?

Beitragvon AlexRE » Mi 13. Apr 2011, 09:33

Vom privaten Forum hierher kopiert:

PeterS hat geschrieben:Das ist das Problem der Profis. Wenn man sie braucht, sind sie nicht da und wie schon das öffentliche Interesse bekundet ist es ja auch "nur" ein Brötchendieb. Da lohnt für die Profis die Überwachung nicht.

Hauptsache vor der Botschaft der Türkei in Düsseldorf auf der Cecilien-Allee steht eine Dauerbesatzung des Schützenvereins Blau-Weiß-Düsseldorf. Sollte einer der Beamten in der winterlichen Eiseskälte sich in sein Fahrzeug setzen, wird er von einem netten Denunzianten angezeigt. Alles schon dagewesen.

Ich kann den Cafe-Besitzer verstehen, mir kommt schon wieder die Galle hoch. Der Mann ist beklaut worden und das Gutmenschentum hat nur wieder Sorge um den armen Täter.

Wäre ich König von Deutschland, würde ich meinem Fürst von Düsseldorf anweisen den Brötchendieb eine Woche an den Pranger zu hängen und gut ist.
Danach geht der Dieb seine Brötchen kaufen wie jeder andere normale Mensch.


PeterS hat geschrieben:Wäre ich König von Deutschland, würde ich meinem Fürst von Düsseldorf anweisen den Brötchendieb eine Woche an den Pranger zu hängen und gut ist.


Das wäre bei einem Brötchendieb auch dann unverhältnismäßig, wenn ein Pranger grundsätzlich rechtsstaatlich darstellbar wäre, ist also nicht ernsthaft diskutierbar.

Eine ganz andere Frage ist die der Abwehr schwerwiegender Gefahren z. B. für Kinder durch Pädophile. Aber selbst da riskiert ein Sender wie RTL 2 trotz Unterstützung durch eine Ministergattin mit seinem Format "Tatort Internet", zu Schadensersatz und Schmerzensgeld verurteilt zu werden:

http://www.lto.de/de/html/nachrichten/1727/Man-kann-nur-noch-die-Scherben-zusammenkehren/

http://www.spiegel.de/kultur/tv/0,1518,722714,00.html
Der Stuttgarter OB Rommel:

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Mythos Rechtsstaat

Beitragvon Santo » Mo 25. Apr 2011, 14:27

Der folgende Fall demonstriert eindrucksvoll die Ohnmacht eines angeblichen Rechtsstaats und das anscheinende Unvermögen und/oder den Unwillen seiner Vertreter dessen Regeln durchzusetzen, natürlich auf Kosten der betroffenen Bürger, die sich der Kriminalität und den Staatsvertretern hilflos ausgeliefert sehen:

"Gewalttäter bedroht Familie
Wir haben Angst!

Von C. WEINGÄRTNER und F. SCHNEIDER 20.04.2011, 23.41Uhr

Weil die Polizei sie nicht vor einem Gewalttäter beschützen kann, verschanzt sich eine Familie seit sechs Wochen in ihrem Haus.

Ibbenbüren – Mutter Susanne (44) und Vater Uwe (44) müssten eigentlich bei der Arbeit sein, die Töchter Saskia (11) und Sophie (14) in der Schule.

Doch die Familie aus Ibbenbüren (NRW) sitzt schwer bewaffnet zu Hause.

Eltern und Kinder sagen: „WIR HABEN ANGST! TODESANGST VOR EINEM SCHWERVERBRECHER! UND NIEMAND KANN UNS HELFEN!“

Seit sechs Wochen verschanzt sich Familie D. im Eigenheim, verlässt das Haus nur noch in Notfällen und mit Gaspistolen.

Die Mädchen wurden sogar von der Schule freigestellt! Behörden geben ihnen zwangsfrei!

Die Vorgeschichte: Susanne D. pflegt seit Jahren eine wohlhabende, ältere Dame. Als deren mehrfach vorbestrafter Sohn Martin M. (40) verdächtigt wird, sie zu misshandeln, kommt die Frau ins Heim.

Doch auch dort lässt Martin M. nicht von ihr ab, bedroht die Pfleger.

Seine Mutter zieht um. Familie D. kennt die Adresse, Martin M. nicht. Susanne D.: „Er will an ihr Geld, bedroht uns und unsere Kinder, um an sie ranzukommen!“

Anfang des Jahres zeigt Uwe D. den Erpresser an, erwirkt eine einstweilige Verfügung: Martin M. darf seiner Familie nicht näher als 20 Meter kommen.

Doch daran hält sich der Kriminelle nicht, immer wieder steht er vor dem Einfamilienhaus, donnert und rüttelt nachts an Türen und Fenstern. Staatsanwalt Stefan Lechthape (55): „Wir dürfen den Verstoß gegen die Auflagen nur mit Geldstrafen ahnden. Auch die Drohungen reichen nicht für einen Haftbefehl.“

Dabei verfügt der Mann über eine lange Akte, saß bereits wegen Körperverletzung mit Todesfolge im Knast, wurde erst im März erneut zu 18 Monaten Haft verurteilt!

Nur weil er in Berufung ging, ist er noch immer auf freiem Fuß.

„Wir nehmen die Bedrohung sehr ernst, sind regelmäßig bei der Familie“, sagt Polizeihauptkommissar Jochen Laschke (52).

Uwe D. ist trotzdem krank vor Sorge: „Der Mann ist eine tickende Zeitbombe! Es kann doch nicht sein, dass er erst hinter Gitter kommt, wenn uns etwas passiert ist!“"

Quelle:
http://www.bild.de/news/inland/stalking/gewalttaeter-bedroht-familie-17527648.bild.html[b]

Kommentar:
Vorab sei bemerkt: Das ist eines Rechtsstaats unwürdig...
Hier erkennt man wieder einmal überdeutlich eine erhebliche Schwachstelle (von mittlerweile sehr vielen) des angeblichen Rechtsstaats. Bei § 241 StGB (http://dejure.org/gesetze/StGB/241.html), der strafbaren Bedrohung, handelt es sich lediglich um ein Vergehen, das grds. allein keine Haft ermöglicht. Es wird den Vorgaben entsprechend mit Verbrechen gedroht und die Betroffenen müssen sozusagen tatenlos darauf warten bis tatsächlich das angedrohte Verbrechen begangen wird, dass der vormals Drohende in Haft genommen werden kann... Ergo sind wider einmal diejenigen, zu deren Schutz die Staatsvertreter verpflichet sind, den Kriminellen faktisch ungeschützt ausgeliefert. Wie schon erwähnt, erscheint das eines Rechtsstaats unwürdig...
Wir müssen die Veränderung sein, die wir in der Welt sehen wollen.

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Re: Mythos Rechtsstaat

Beitragvon AlexRE » Mo 25. Apr 2011, 15:22

Santo hat geschrieben:
Der folgende Fall demonstriert eindrucksvoll die Ohnmacht eines angeblichen Rechtsstaats und das anscheinende Unvermögen und/oder den Unwillen seiner Vertreter dessen Regeln durchzusetzen, natürlich auf Kosten der betroffenen Bürger, die sich der Kriminalität und den Staatsvertretern hilflos ausgeliefert sehen:

(...)

Anfang des Jahres zeigt Uwe D. den Erpresser an, erwirkt eine einstweilige Verfügung: Martin M. darf seiner Familie nicht näher als 20 Meter kommen.

Doch daran hält sich der Kriminelle nicht, immer wieder steht er vor dem Einfamilienhaus, donnert und rüttelt nachts an Türen und Fenstern. Staatsanwalt Stefan Lechthape (55): „Wir dürfen den Verstoß gegen die Auflagen nur mit Geldstrafen ahnden. Auch die Drohungen reichen nicht für einen Haftbefehl.“

(...)

Quelle:
http://www.bild.de/news/inland/stalking/gewalttaeter-bedroht-familie-17527648.bild.html


Irgendetwas muss da falsch oder unvollständig dargestellt sein, entweder ist das Kontaktverbot inzwischen abgelaufen oder der Aggressor hat nicht in der beschriebenen nachhaltigen Weise dagegen verstoßen. Die gesetzliche Regelung ist eindeutig, sie hätten ihn unter den beschriebenen Umständen in Ordungshaft nehmen müssen, da so ein asozialer Typ wohl kaum Zehntausende Euro Ordnungsgeld für etliche Zuwiderhandlungen auf den Tisch legen konnte:


§ 890 Erzwingung von Unterlassungen und Duldungen.

(1) Handelt der Schuldner der Verpflichtung zuwider, eine Handlung zu unterlassen oder die Vornahme einer Handlung zu dulden, so ist er wegen einer jeden Zuwiderhandlung auf Antrag des Gläubigers von dem Prozessgericht des ersten Rechtszuges zu einem Ordnungsgeld und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, zur Ordnungshaft oder zur Ordnungshaft bis zu sechs Monaten zu verurteilen. Das einzelne Ordnungsgeld darf den Betrag von 250 000 Euro, die Ordnungshaft insgesamt zwei Jahre nicht übersteigen.

(2) Der Verurteilung muss eine entsprechende Androhung vorausgehen, die, wenn sie in dem die Verpflichtung aussprechenden Urteil nicht enthalten ist, auf Antrag von dem Prozessgericht des ersten Rechtszuges erlassen wird.

(3) Auch kann der Schuldner auf Antrag des Gläubigers zur Bestellung einer Sicherheit für den durch fernere Zuwiderhandlungen entstehenden Schaden auf bestimmte Zeit verurteilt werden.


http://dejure.org/gesetze/ZPO/890.html
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