Wenn die Kirchen Mitgliedsbeiträge einziehen, dann kann ihnen der Staat in nichts mehr reinreden, weil sie durch Artikel 4 GG geschützt sind.
Ich halte die Kirchensteuer und die Einbindung der Kirchen in staatliche Aufgaben (Schulen, Kindergärten sowie die Aufgaben von Caritas und Diakonie) für eine "Umarmungsstratetgie". So ist gewährleistet, dass die Kirchen wegen ihrer finanziellen Abhängigkeit vom Staat keine Anstalten machen, mit einer sehr grossen Zahl von Mitgliedern ( = Wählern) ein eigenes politisches Süppchen zu kochen und sich in die Politik einzumischen.
Auch wenn es paradox klingt: Die spezielle Art von Einbindung der Kirchen in staatliche Aufgaben soll offenbar gerade der Trennung von Staat und Kirche dienen.
Je mehr die in Geschäftsbeziehungen zum Staat eingebunden sind, desto weniger Spielraum haben sie für politisch störende Positionierungen zu gesellschaftspolitischen Themen.