Caloderma hat geschrieben:Arbeitslose müssen nicht jede Stelle annehmen, die das Jobcenter ihnen anbietet. Verstößt ein Vertrag gegen das Arbeitsrecht, darf man Nein sagen - ohne dass die Sozialleistungen deshalb gekürzt werden, wie das Sozialgericht Gießen befand.
http://www.n-tv.de/ratgeber/Hartz-IV-Em ... 80501.html
Ähm hierzu müsse man erstmal pauschal fragen, woran erkennt ein Laie, was gegen das Arbeitsrecht verstösst ?
Wenn er die Rechtswidrigkeit nicht bemerkt, muss er die Stelle annehmen, das ist doch klar. Wenn er dann später bemerkt, dass etwas nicht in Ordnung ist, ist eben das Arbeitsgericht zuständig.
Übrigens hätte sich auch das Sozialgericht theoretisch auf den Standpunkt stellen können, dass der Arbeitslose auch einen Vertrag mit erkannten rechtswidrigen Klauseln erst einmal hätte unterzeichnen müssen, um dann später eine korrekte Überstundenberechnung einzuklagen. Das Thema wird vermutlich noch mehr Sozialgerichte beschäftigen und irgendwann über die Instanzen gehen.