Gast hat geschrieben:Urteil: Abgeordnete keine normalen Steuerzahler
Steuerfreie Aufwandspauschale rechtens
Abgeordnete bleiben keine normalen Steuerzahler - zum Teil jedenfalls. Laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts müssen Mitglieder des Bundestages auch künftig ihre monatliche Abgeordnetenpauschale von knapp 4.000 Euro nicht versteuern.
Angestellte wollten Gleichbehandlung
Abgeordnete des Bundestages erhalten eine monatliche Kostenpauschale in Höhe von 3.969 Euro. Dieser Betrag macht etwa ein Drittel ihrer gesamten Bezüge aus und ist steuerfrei. Arbeitnehmer können berufsbedingte Aufwendungen über den Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 920 Euro hinaus dagegen nur in der tatsächlich angefallenen Höhe von den Steuern absetzen. (...)
Es gebe zwar eine Ungleichbehandlung, diese sei jedoch sachlich gerechtfertigt, entschieden nun auch die Verfassungsrichter. (...)
Aktenzeichen
2 BvR 2227/08)
Quelle und restlicher Inhalt: http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/26/0,3672,8100346,00.html
Dann ist es kein Wunder das die so an ihren Stühlen kleben. Wer möchte da nicht den Job wechseln u. Abgeordneter werden?
Ich hatte hier noch keinen thread zu Art. 3 GG gesehen und finde, das Thema passt gut hierher.