In der Pause kommt es zum Streit. Eine Mitschülerin: „Er sagte zu Jennifer: Du kommst mit auf den Kiez und gehst für mich auf den Strich.“ Jennifer weigert sich, das Paar streitet sich heftig. Polizei-Sprecher Andreas Schöpflin: „Er stieß sie zu Boden, trat und würgte sie. Dabei wurde sie schwer verletzt.“
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Rückblick: Am 12. Juni vergangenen Jahres schnorren Berhan I. und sein Kumpel Onur K. (17) auf dem Bahnhof Harburg Dachdecker Thomas M. um 20 Cent an. Als der 44-Jährige den Jugendlichen kein Geld gibt, schlagen sie ihn zu Boden, treten dann auf ihr wehrloses Opfer ein. Thomas M. stirbt drei Wochen später. Berhan I. soll der Haupttäter gewesen sein.
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• Die Beisitzende Richterin schaffte es nicht, wegen der Aschewolke rechtzeitig aus dem Spanien-Urlaub zum Prozess zu kommen – obwohl sie vier Tage Zeit hatte.
• Der neue Prozess wird zu spät terminiert – weil eine weitere Beisitzende Richterin ihren Urlaub nicht verschieben wollte.
• Jetzt war die Sechs-Monats-Frist überschritten. Beginnt ein Prozess nicht nach spätestens einem halben Jahr, müssen die Inhaftierten freigelassen werden. So auch Berhan I. und sein Kumpel Onur K.
Quelle: bild.de siehe auch mopo.de
Das ist nicht der erste Fall, in dem ein des Mordes oder Totschlags dringend Tatverdächtiger wegen Überschreitung der maximal zulässigen Dauer der U-Haft vor Prozessbeginn freigelassen werden musste. Diesmal wurde dadurch eine junge Frau einem Verbrechen ausgesetzt. Sie ist ganz eindeutig ein Justizopfer.
Es wird höchste Zeit, dass derartiges Staatsunrecht Gegenstand eines Staatshaftungsprozesses wird.