Grade auf dem
Querdenkerforum geschrieben:
Helmut Krause hat geschrieben:Könnte es sein, dass in der Kette Ihrer „Voreigentümer“ bzw. an deren Beginn Raubritter standen oder Könige, die sich eingebildet haben, Gott hätte Ihnen Ihr Grundstück geschenkt?
Was irgendwann in Kriegszeiten oder unter mittelalterlichem Fehderecht den Besitzer gewechselt hat und in einer nachfolgenden Friedensordnung (= Rechtsordnung) dem neuen Besitzer als Eigentum zugeordnet wurde, kann man im Nachhinein schlecht in Frage stellen, ohne den durch das neue Recht gesicherten Frieden zu gefährden. In dem Zusammenhang erinnere ich auch an die vielzitierten "Ergebnisse des zweiten Weltkriegs", die man trotz teilweise grob völkerrechtswidriger Verschiebung von Grenzen und auch privatrechtlicher Veränderung von Besitz- und Eigentumsverhältnissen schlechterdings nicht in Frage stellen darf, ohne einen neuen Krieg zu riskieren, der im fortgeschrittenen Atomwaffenzeitalter das Ende der Menschheit bedeuten könnte.
Für unsere heutigen globalen Refeudalisierungserscheinungen sind vorrechtliche Raubzüge aber auch nicht das ideale Beispiel. Eine wirklich zutreffende historische Parallele kann m. M. n. nur das hier sein:
Das bäuerliche Besitzrecht wurde in verschiedenen Landesteilen zu einem bedeutungslosen Scheinrecht. Zugleich drückte man die Masse der Bauern zu Leibeigenen oder genauer zu Gutsbehörigen bzw. Gutsuntertanen oder Erbuntertanen herab, d. h. die Bauern wurden erblich mit einem Rittergut verbunden, durften dies ohne Erlaubnis nicht verlassen und konnten mit demselben veräußert werden. Es entstand eine neue, angeblich von jeher bestandene Leibeigenschaft. Die von den Bauern zu tragenden Lasten, namentlich die Frondienste, wurden von fest angesetzten zu unbemessenen Pflichten.
Quelle:
WikipediaNicht die Turbulenzen einer vorrechtlichen Zeit bzw. einer kriegerischen Zeit zwischen verschiedenen Rechtsordnungen bestimmen die großen Eigentums- und Besitzverschiebungen unserer Zeit, sondern der
Verrat an der bestehenden Ordnung. Die neuzeitlichen Bauernleger haben mit Ludwig Erhards sozialer Marktwirtschaft und dem Grundgesetz ("Sozialstaatsprinzip, Sozialpflicht des Eigentums") so wenig zu tun wie die Bauernleger aller Epochen mit den seinerzeitigen Rechtsordnungen, nämlich gar nichts.
Verrat ist aber ein besonderes, ein einzigartiges Gift für den Frieden. Das hat die Geschichte aller Bauernleger in allen Epochen bewiesen.
"Better an open enemy than a false friend".
Mit einem besiegten Feind (Ex - Kommunisten) kann man Frieden schließen und einen gemeinsamen Neuanfang wagen. Das ist mit Verrätern nicht möglich.
Zwei Begriffe, die heutzutage nur wenige juristische Laien richtig einordnen können, wird in der nächsten oder übernächsten Generation jedes Schulkind ganz genau kennen:
"Wegfall der Geschäftsgrundlage" und "Vertrag zu Lasten Dritter".
Die neuen Feudalherren sind im Begriff, ihr Eigentumsrecht zu verwirken. Die Klugen unter ihnen wissen das auch, sonst würden Leute wie Warren Buffet und auch ein paar reiche Deutsche keine höheren Steuern für Superreiche fordern. Die wissen genau, dass sie sehr viel zu verlieren haben.