Einordnung der Freilassung des "Ex-Terroristen" Chr. Klar

Meinungen und Erfahrungen zu unserer wichtigsten politischen Aussage.

Einordnung der Freilassung des "Ex-Terroristen" Chr. Klar

Beitragvon Santo » Fr 23. Jan 2009, 17:35

Beitrag vom 05.12.2008, 17:20 Uhr; Rechtspolitische Einordnung der Freilassung des "Ex-Terroristen" Christian Klar

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Hier ist wieder sehr gut zu erkennen, wie in der deutschen Rechtsprechung mit zweierlei Maß gemessen wird, oder könnte man vielleicht schizoide Tendenzen vermuten? Letzteres überlasse ich den dafür zuständigen Experten.

Bei Mehrfachmördern mit "lebenslanger" Haftstrafe, wobei schon der faktisch unsinnige Begriff "lebenslang" dazu führt, dass man das System eigentlich nicht ernst nehmen kann, beruft sich das Bundesverfassungsgericht auf Art.1 des Grundgesetzes und dessen Grundsatz zur Unantastbarkeit der Menschenwürde. Man ist dort der Auffassung, dass es gegen die Menschenwürde verstoße, jemanden tatsächlich bis an sein faktisches Lebensende eingesperrt zu lassen.
Zusätzlich existieren reihenweise Urteile deutscher Gerichte, in welchen Täter zu Bewährungsstrafen und/oder unbedeutenden Geldstrafen verurteilt wurden, die Menschen, beispielsweise im Straßenverkehr, getötet haben oder deren Opfer ihr Leben lang unter schwersten Traumata zu leiden haben werden, also eigentlich kein lebenswertes Leben mehr führen können, wie beispielsweise Vergewaltigungs- oder andere Opfer von Gewalttaten.

Hier stellt sich ganz klar die Frage:
Was ist mit der Menschenwürde der Opfer? Scheinbar haben die nach Ansicht der Rechtsprechung keine, oder zumindest weniger als die Täter... Möglicherweise hat es sich ja auch noch nicht zu allen Richtern herumgesprochen, dass Art.1 GG (Grundgesetz) für alle(!) gilt...
Solange in diesem Land offensichtlich Täterschutz vor Opferschutz rangiert, dürfte man eigentlich ger nicht von einem Rechtsstaat sprechen. Das derartige Messen mit zweierlei Maß, bei dem dann sogar noch die Rechtsbrecher eine klare Bevorteilung erfahren, widerspricht aller deutlichst rechtsstaatlichen Grundsätzen... Was daraus abzuleiten ist braucht wohl nicht mehr gesondert erwähnt zu werden.

Und übrigens, wo sind denn all die Medienvertreter, die ansonsten zu allem unbedeutenden Unfug "ihren Senf beitragen", wenn es um die sachgerechte Aufklärung der Bevölkerung bei diesen Misständen geht? Was ist mit der journalistischen Informationsverpflichtung und dem Berufsethos, oder ist letzterer vielleicht gar ein Mythos?
Wir müssen die Veränderung sein, die wir in der Welt sehen wollen.

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Re: Einordnung der Freilassung des "Ex-Terroristen" Chr. Klar

Beitragvon AlexRE » Fr 23. Jan 2009, 18:37

@Santo

Das geht auf`s Bundesverfassungsgericht zurück, nicht auf den BGH. Hier kopiere ich für die an dem Thema Interessierten einen Auszug meines Beitrages zu dem Thema vom Artikel 1 - thread auf diesem Forum herüber. Ich habe dort das richtungweisende Urteil des BVerfG verlinkt:
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http://www.servat.unibe.ch/law/dfr/bv045187.html

Randziffer 191 des Textes:

"Bei der Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der lebenslangen Freiheitsstrafe hat sich insbesondere unter dem Gesichtspunkt des Art. 1 I GG und des Rechtsstaatsprinzips gezeigt, daß ein menschenwürdiger Vollzug der lebenslangen Freiheitsstrafe nur dann sichergestellt ist, wenn der Verurteilte eine konkrete und grundsätzlich auch realisierbare Chance hat, zu einem späteren Zeitpunkt die Freiheit wiedergewinnen zu können; denn der Kern der Menschenwürde wird getroffen, wenn der Verurteilte ungeachtet der Entwicklung seiner Persönlichkeit jegliche Hoffnung, seine Freiheit wiederzuerlangen, aufgeben muß. Um diese Aussicht, die den Vollzug der lebenslangen Strafe nach dem Verständnis der Würde der Person überhaupt erst erträglich macht, in einer Weise abzusichern, die verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht, genügt das Institut der Begnadigung allein nicht."

Bei besonders gefährlichen Schwerkriminellen bleibt zum Schutz der Allgemeinheit daher nur die letzte Möglichkeit der Sicherheitsverwahrung NACH Ende der Bestrafung. Die Bestrafung muss aber auf jeden Fall irgendwann ein absehbares Ende haben, das erfordert der absolute Schutz der Menschenwürde.
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Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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Re: Einordnung der Freilassung des "Ex-Terroristen" Chr. Klar

Beitragvon Santo » Fr 23. Jan 2009, 19:43

Beitrag vom 05.12.2008, 20:02 Uhr; RE: Rechtspolitische Einordnung der (damals) bevorstehenden Freilassung des "Ex-Terroristen" Christian Klar

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In meinem Eingangsbeitrag hatte sich, wie von Alex richtig bemerkt und dankenswerter Weise angemerkt, eine freudsche Fehlleistung meinerseits eingeschlichen. Selbstverständlich war es das Bundesverfassungsgericht, welches den Grundsatz der Menschenwürde in beschriebener Weise konkretisierte.

Leider hat auch Alex bei seiner Darlegung in seinem letzten Beitrag nur die Menschenwürde der Täter beachtet und keinerlei Berücksichtigung der Würde der Opfer einbezogen ...
Das kann und darf es in einem Rechtsstaat nicht geben...
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Re: Einordnung der Freilassung des "Ex-Terroristen" Chr. Klar

Beitragvon AlexRE » Fr 23. Jan 2009, 20:10

Santo hat geschrieben:Leider hat auch Alex bei seiner Darlegung in seinem letzten Beitrag nur die Menschenwürde der Täter beachtet und keinerlei Berücksichtigung der Würde der Opfer einbezogen ...
Das kann und darf es in einem Rechtsstaat nicht geben...


Das war ja nur ein kurzer Einwand aus gegebenem Anlass (BVerfG statt BGH). Das Problem der Kollision der höchstrangigen Verfassungsrechtsgüter der Täter und der Opfer habe ich auf dem eigens dafür eingerichteten thread umfassend dargestellt:


viewtopic.php?f=7&t=8
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Re: Einordnung der Freilassung des "Ex-Terroristen" Chr. Klar

Beitragvon DJ_rainbow » Di 27. Jan 2009, 08:52

Hier ist eins besonders interessant:

Wäre die Bundesrepublik das gewesen, wofür Herr K. sie hielt und immer noch hält (von Vernunft keine Spur), hätte sich die Frage "Freilassung nach 26 Jahren Haft - ja oder nein?" gar nicht erst gestellt. Ja besser noch, es hätte für ihn NIE 26 Jahre Hotel auf Steuerzahlerkosten gegeben.

Sondern eine Exekution.

Insofern sollte er schon so langsam in der Realität ankommen....
In der Demokratie mästen sich Sozialisten in Parlamenten. Im Sozialismus hungern Demokraten in Zuchthäusern und Arbeitslagern.

Modi bei http://www.radio-xtream.de

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