von PeterS » Sa 13. Aug 2011, 13:00
Es könnte sein, daß der Status der gleiche sein wird wie bei den meisten staatlichen, halbstaatlichen und pseudostaatlichen Stellen zur Forderung nach Ausfüllen von Vordrucken. Man kann, man muß aber nicht.
Die einzigen, die bislang eine rechtmäßige Forderung stellen, sind m.W.n. die Finanzbehörden, dort gibt es eine Auskunftspflicht.
Peter-Alexander von der Marwitz von der Deutschland-Debatte hatte mir geraten, vor Ausfüllen von Formularen die Kostenübernahme für das Ausfüllen von der fordernden Stelle sicherzustellen.
Ich habe das vor einigen Wochen bei der IHK gemacht, die ein fünfseitiges Blabla von mir als Unternehmer ausgefüllt haben wollte. Denen habe ich einen Kostenvoranschlag geschickt mit dem Hinweis, daß ein sorgfältiges Ausfüllen, Lesen der Beschreibung, Kontrolle und Verifikation der Daten sicherlich 2 Stunden á EUR 100,-- in Anspruch nehmen würde. Nach Eingang der Zahlung zzgl. der gültigen MwSt. würden sie binnen einer Woche ihre Formulare ausgefüllt wiederbekommen.
Bis jetzt habe ich noch nichts gehört und konnte auch keinen Zahlungseingang feststellen...
Wehrt Euch, wenn nicht jetzt, wann dann?
Politik ist vor allem die Kunst, die Bevölkerung so schnell über den Tisch zu ziehen, daß die Menschen denken, die dabei entstehende Reibungshitze sei Nestwärme.