Kd.-Nr. XXX
Ihr Schreiben vom 19.06.2009: Elektronische Gesundheitskarte
Hier: Ablehnung meines Antrags auf Befreiung von der EGK-Pflicht
Sehr geehrter Herr [...],
gegen den mir heute unter o. g. Zeichen zugegangenen Bescheid lege ich fristgemäß und unter Einhaltung der Formvorschriften
Widerspruch
ein.
Begründung:
Die Rechtsgrundlage, nach der Sie die EGK ins System drücken wollen, ist verfassungswidrig: § 291a SGB V ist nicht vereinbar mit dem Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG (BVerfG: Volkszählungsurteil vom 15.12.1983, 1 BvR 209, 269, 362, 420, 440, 484/83, sowie Urteil vom 27.02.2008, 1 BvR 370, 595/07).
Hinsichtlich der datenschutzrechtlichen Fragwürdigkeit des Vorhabens, der ungenügenden Vorkehrungen gegen den Missbrauch der Sozialdaten, der verfassungswidrigen Intransparenz, der fehlenden Aufklärung, der fehlenden Beratung und der verfahrensrechtlichen Bedenklichkeit verweise ich auf den bisherigen Schriftverkehr, sämtliche dort genannten Gründe sind Bestandteil dieses Widerspruchs.
Ich fordere Sie daher auf,
1. den o. g. Bescheid aufzuheben,
2. auf die Ausgabe der EGK und das Sammeln der Daten zumindest vorläufig (bis zur höchstrichterlichen Klärung) zu verzichten,
3. endlich meine bisher in rechts- und verfassungswidriger Art und Weise ignorierten Fragen zu beantworten (Sie finden diese übrigens in meinem Schreiben vom 03.06.2009) und
4. endlich die bereits mehrfach angeforderten Auskünfte nach § 83 Abs. 1 SGB X i. V. m. § 19 Abs. 1 BDSG vollumfänglich zu übermitteln.
Als Frist für die Bearbeitung dieses Widerspruchs habe ich den 15.07.2009 notiert, nach fruchtlosem Fristablauf behalte ich mir weitere rechtliche Schritte ausdrücklich vor.
Mit freundlichen Grüßen
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