von AlexRE » Mo 8. Feb 2010, 16:48
Uel hat geschrieben:Können illegale Daten überhaupt gestohlen werden?
Kann überhaupt jemand an illegal erworbene oder illegal angelegte Daten so was wie Schutzrechte wegen Urheberschaft anmelden?
Bankdaten fallen ganz sicher nicht unter das Urhebergesetz, das geht aus der Formulierung von § 1 UrhG deutlich hervor:
§ 1 Allgemeines
Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe dieses Gesetzes.
Quelle:
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__1.htmlAn Daten kann man auch keinen Diebstahl begehen, weil es sich nicht um fremde Sachen im Sinne des § 242 StGB handelt. Strafbar kann nur die unbefugte Entnahme selbst sein, das kommt darauf an, ob der Entnehmer eine Vertrauensposition missbraucht oder technische Mittel zur Überwindung von Sicherungen angewendet hat.
Hehlerei durch die deutschen Behörden ist übrigens rein rechtstechnisch gesehen auch nicht einschlägig, da geht es auch nur um Sachen wie beim Diebstahl. Der Begriff "Hehlerei" wird in der gegenwärtigen Diskussion eher als eine Art Ableitung aus dem Strafrecht verwendet, um die angebliche Unmoral und politische Illegitimität des Vorgehens der deutschen Behörden zu begründen.
Der Stuttgarter OB Rommel:
Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.