Schäuble prüft Millionen-Angebot

Meinungen und Erfahrungen zu unserer wichtigsten politischen Aussage.

Re: Schäuble prüft Millionen-Angebot

Beitragvon Uel » Mo 8. Feb 2010, 15:56


PS.:
Kleine Anfrage an Juristen:


Können illegale Daten überhaupt gestohlen werden? ;)
Kann überhaupt jemand an illegal erworbene oder illegal angelegte Daten so was wie Schutzrechte wegen Urheberschaft anmelden? Hat der Kinderpornofilmer so was wie Urheberrechte gegenüber dem Staat, außer seiner Täterschaft? Hat der Schwarzbrenner von Musik so etwas wie Urheberrechte über seine Schwarzbrenn-CD? Hat der Schweizer Bankangestellte, dem bekannt ist, dass sein Gegenüber ein deutscher Staatsbürger ist und nur aus dem Grunde vor ihm sitzt, um in seinem Heimatland den Staat um Steuern zu betrügen, hat der über seine angelegten Daten eine Art schützenswerte Urheberschaft? Wann werden illegal angelegte Daten legal?
Sind der Schweiz die deutschen Gesetze für diese in die Schweiz durchreisenden deutschen Staatsbürger nicht bekannt.

Wieso gibt die Schweiz mittlerweile Riesenvermögen von afrikanischen Diktatoren den nachfolgenden Regierungen zurück? Doch wohl nicht, weil der Diktator seine Verbrechen in der Schweiz begangen hat, sondern in seinem Heimatland. Ich dachte immer, die Schweiz sei ein Rechtstaat, der nicht mit 2erlei Maß richtet! Ich denke, es geht hier allein um wirtschaftlichen und politischen Opportunismus. Widerstand gegen die USA und bei ehemaligen Diktatoren ist Imageschädigend, aber da Kleinvieh bekanntlich auch sehr viel Mist machen kann, kann man es ja mal bei Deutschland mit der alten Nazi-Keule versuchen: Schutz des Eigentums von (Steuer)Flüchtlingen vor dem bösen Staat. :lol:
Liebe Grüße
von Uel

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Re: Schäuble prüft Millionen-Angebot

Beitragvon AlexRE » Mo 8. Feb 2010, 16:48

Uel hat geschrieben:Können illegale Daten überhaupt gestohlen werden? ;)
Kann überhaupt jemand an illegal erworbene oder illegal angelegte Daten so was wie Schutzrechte wegen Urheberschaft anmelden?




Bankdaten fallen ganz sicher nicht unter das Urhebergesetz, das geht aus der Formulierung von § 1 UrhG deutlich hervor:

§ 1 Allgemeines

Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe dieses Gesetzes.


Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__1.html

An Daten kann man auch keinen Diebstahl begehen, weil es sich nicht um fremde Sachen im Sinne des § 242 StGB handelt. Strafbar kann nur die unbefugte Entnahme selbst sein, das kommt darauf an, ob der Entnehmer eine Vertrauensposition missbraucht oder technische Mittel zur Überwindung von Sicherungen angewendet hat.

Hehlerei durch die deutschen Behörden ist übrigens rein rechtstechnisch gesehen auch nicht einschlägig, da geht es auch nur um Sachen wie beim Diebstahl. Der Begriff "Hehlerei" wird in der gegenwärtigen Diskussion eher als eine Art Ableitung aus dem Strafrecht verwendet, um die angebliche Unmoral und politische Illegitimität des Vorgehens der deutschen Behörden zu begründen.
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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Re: Schäuble prüft Millionen-Angebot

Beitragvon AlexRE » Do 11. Feb 2010, 01:16

Bild :lol:
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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