Aktuelles:_Thema_des Tages

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Re: Aktuelles:_Thema_des Tages

Beitragvon DJ_rainbow » So 20. Dez 2009, 15:58

Vielleicht sollte man diese schwerstkriminellen und äußerst gefährlichen "Menschen" (Unmenschen trifft es bei denen viel besser!) in die unmittelbare Nähe des EuGHMR zwangsumsiedeln?

Da wären dann Unmenschen unter sich, die sog. Richter könnten dann die Nachbarschaft dieser Unmenschen genießen.
In der Demokratie mästen sich Sozialisten in Parlamenten. Im Sozialismus hungern Demokraten in Zuchthäusern und Arbeitslagern.

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Re: Aktuelles:_Thema_des Tages

Beitragvon Uel » So 20. Dez 2009, 16:57



Erst einmal bin erstaunt, dass die Ypsilanti-Zeitung derart geadelt wird, dass hier auf dem Forum mehrfach daraus zitiert wird. :shock: ___________________________________________________________________________

Genauso gut wie ein Mensch, der kein Autokonstrukteur ist, durchaus die Qualität eines Autos beurteilen kann, genauso kann ein Laie das Endprodukt der Juristerei, die Gerechtigkeit beurteilen, der Weg dorthin ist für den Normalbürger zu Recht völlig uninteressant.
Juristen mögen aus taktischen Gründen ja 10 000 Begriffe für Sicherungsverwahrung erfinden, für den Täter und die Bevölkerung ist und bleibt es Strafe. Der lebt ja nicht in einem Luxushotel unter Hausarrest sondern sitzt weiterhin in seiner schäbigen Zelle. Wenn es anders sein sollte, so lasse ich mich gern eines Besseren belehren.

In dem hier verhandelten Fall hat der Täter >>>noch nicht einmal jemanden umgebracht<<<, wenn ich die Pressemitteilungen richtig gedeutet habe, und er soll also event. lebenslänglich eingesperrt bleiben, wohingegen Mörder nach 10 -15 Jahren wieder auf die Allgemeinheit losgelassen werden. Ein merkwürdiges Gerechtigkeitsverständnis, was uns da Juristen zumuten. Ich dachte es geht da zugunsten des Angeklagten im Zweifelfall bei der guten alten Justitia.

Das besonders in einer Zeit, da gerade Psychologen mit Gefälligkeitsgutachten überführt wurden, Gefängniswärter offenbar gekauft werden können und wir bei der Entmündigung von alten Menschen durch staatliche Stellen die absonderlichsten Horrorgeschichten von der Presse berichtet bekommen. Letzte Woche wurde gerade in den USA der Weltrekord für das längste Einsperren von Unschuldigen >>verbessert<<. Gerade mal 20 Jahre ist erst das willkürliche Einsperren und Zumessen von Haftbedingungen auf deutschem Boden vorbei und wir erlauben uns wieder Laxheiten beim Einsperren von Menschen?

Nur ein ordentliches Gericht darf die Macht haben, die Freiheit zu entziehen und es hat dann die kompletten Bedingungen der Strafe am Ende des jeweiligen Verfahrens zu verkünden. Mit nachlegen und doppelt bestrafen ist dann später Nichts mehr.

Nur dieses Gericht darf später eine Sicherheitsverwahrung aussprechen, aber nur wenn es sie vorher als Teil der Strafe in Aussicht gestellt hat. Und es hat die Objektivität und Professionalität der dann Beteiligten auch zu überprüfen. Denn einfache Querulanten und Sturköppe sind schon immer die Lieblingsopfer der Gefangenenbürokratie gewesen, wohingegen sich smarte, anpassungsfähige Täuscher auch dort schnell einen >>gewissen Respekt<< erwerben.

Wenn deutsche Richter Jahrzehnte lang Fehler aus Laxheit gemacht haben, wenn Bundesverfassungsrichter die Folgen ihrer Lebensperspektivtheorie für Mörder nicht schlüssig hinsichtlich der Auswirkungen des Bevölkerungsschutzes durchdacht haben, dann kann man doch nicht dafür das europäische Menschenrechtsgericht haftbar machen. Der deutsche Eiertanz entsteht doch nur, weil man angeblich wegen der Lebensperspektive nicht >>echt lebenslang<< einsperren kann. Wenn man ein Wort im Sinne von Neusprech verwendet und sich was in die Tasche lügt muss man sich nicht wundern, wenn irgendwann die Rechnung präsentiert wird. Dann muss man selbst Schwerverbrechern Schadensersatz leisten.

Bundesjustizministerium: "Eine zentrale Rolle wird dabei die Frage spielen, wie auf rechtsstaatlicher Grundlage der notwendige Schutz der Bevölkerung vor notorisch gefährlichen Straftätern sichergestellt werden kann".
An sich ganz einfach: Durch Freiheitsentzug und nötigenfalls einem "echten" lebenslänglich, aber wenn man den Bedenkenträgertenor dieser Antwort richtig deutet, so wird es wieder eine komplizierte, unpraktikable Lösung deutscher Juristen.
Liebe Grüße
von Uel

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Re: Aktuelles:_Thema_des Tages

Beitragvon AlexRE » So 20. Dez 2009, 17:32

Uel hat geschrieben:Bundesjustizministerium: "Eine zentrale Rolle wird dabei die Frage spielen, wie auf rechtsstaatlicher Grundlage der notwendige Schutz der Bevölkerung vor notorisch gefährlichen Straftätern sichergestellt werden kann".
An sich ganz einfach: Durch Freiheitsentzug und nötigenfalls einem "echten" lebenslänglich, aber wenn man den Bedenkenträgertenor dieser Antwort richtig deutet, so wird es wieder eine komplizierte, unpraktikable Lösung deutscher Juristen.



Das ist eben gerade nicht einfach, wenn man die Sicherungsverwahrung zu einer Strafart erklärt, dann kann man keinen noch so gefährlichen Verbrecher wirklich lebenslänglich von der Öffentlichkeit und von seinen nächsten Opfern ausschließen. Die Sicherungsverwahrung ist aber keine Strafe, die Voraussetzungen sind ganz andere und das weitere Vorliegen dieser Voraussetzungen (Gefährlichkeit) wird auch alle 2 Jahre durch psychologische Gutachten überprüft, jedenfalls ab dem 10. Jahr SV.

In der Regel werden die SV`ler auch in gesonderten Trakten in Haftanstalten untergebracht und haben Privilegien im Vergleich zu echten Strafgefangenen. Dass es praktisch sehr schwierig ist, den grundsätzlich nicht zulässigen Strafcharakter der SV weiter zu minimieren, kann kein Jurist und kein Politiker der Welt so gut beurteilen wie die GG - Aktivierer. Stell`Dir mal vor, Berufspolitiker würden sich mit diesem Thema so zwischen die Stühle setzen wie wir. Da lassen sie tunlichst die Finger von.
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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Re: Aktuelles:_Thema_des Tages

Beitragvon Uel » Di 22. Dez 2009, 14:50


>>>Ich bin doch sehr erstaunt Uel, dass nach Deiner Auffassung scheinbar erst jemand sterben soll, bis es zu einer Sicherungsverwahrung kommen darf.<<<


Ich bin ebenfalls erstaunt, Santo: Natürlich muss erst was passieren, denn soviel ich weiß, haben wir Gott sei Dank keine profilaktische Justiz, Gedankenpolizei gab es wie ich mich erinnere im Sciencefiction. Natürlich ist es tragisch, wenn man erst nach der Tat eingreifen kann, aber da wir nun mal alle nicht Gedanken lesen und in die Zukunft schauen können, so sind den Menschen natürliche Grenzen gesetzt. Nur nach der Tat kann man urteilen und da zeigt sich’s, ob man entschieden urteilen will.

Was man nicht kann, ist immer wieder für die gleiche Tat urteilen, weil man zu feige oder zu lax war, eine der Tat angemessene Verurteilung rechtzeitig beim Ende des Prozesses zu Wege zu bringen.

Man sollte sich auch nicht der Illusion hingeben, man könne Bewertungskriterien entwickeln und Fachpersonal heranbilden, die die Zukunftsdeuterei ausreichend sicher leisten könnten, es bleiben immer reichliche Risiken, fragt sich nur, wer die verantworten will. Da könnte man mal Qualitätsmanagement einführen, Richter die xy Rückfall(r)taten wegen ungeeigneter Verurteilungen zu verantworten haben werden finanziell und beruflich zurückgestuft.

Im übrigen halte ich das auch für ein unzulässiges Delegieren von Verantwortung der Richterschaft auf ihre Nachfolger. Wenn die Richterschaft meint, brutalste Straftäter wieder auf die Gesellschaft zwecks deren Selbstverwirklichung loszulassen, so sollten sie auch dafür Verantwortung übernehmen und sich nicht hinter Psychologen, Therapeuten ect. verstecken.

Das Einzige, an dem man sich sicher orientieren kann ist die Tat. Ihre Schwere muss mit dem Sicherheitsbedürfnis der Öffentlichkeit abgewogen werden. Ein Gericht kann doch nicht mit Hilfe der Krücke Sicherungsverwahrung die Entscheidung auf die Zukunft vertagen. Sicherheitsbedürfnis statt Strafe oder Rache, das sollte das wesentliche, legitime Interesse der Öffentlichkeit sein. Wenn es diese Krücke nicht mehr gäbe, wären die Richter gezwungen. bei Prozessende eine ausreichende Verurteilung zu finden.

Ich halte die Kombination sicherheitsorientierte Verurteilung und eine ausgeklügelte Begnadigungspraxis für wesentlich besser als laxe Verurteilung und ein dann nötiges permanentes Überprüfen der Sicherungsverwahrung. Bei Begnadigungen bleibt man jedenfalls immer Herr des Verfahrens.
Liebe Grüße
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Re: Aktuelles:_Thema_des Tages

Beitragvon AlexRE » Di 22. Dez 2009, 15:17

Uel hat geschrieben:Das Einzige, an dem man sich sicher orientieren kann ist die Tat. Ihre Schwere muss mit dem Sicherheitsbedürfnis der Öffentlichkeit abgewogen werden. Ein Gericht kann doch nicht mit Hilfe der Krücke Sicherungsverwahrung die Entscheidung auf die Zukunft vertagen. Sicherheitsbedürfnis statt Strafe oder Rache, das sollte das wesentliche, legitime Interesse der Öffentlichkeit sein. Wenn es diese Krücke nicht mehr gäbe, wären die Richter gezwungen. bei Prozessende eine ausreichende Verurteilung zu finden.

Ich halte die Kombination sicherheitsorientierte Verurteilung und eine ausgeklügelte Begnadigungspraxis für wesentlich besser als laxe Verurteilung und ein dann nötiges permanentes Überprüfen der Sicherungsverwahrung. Bei Begnadigungen bleibt man jedenfalls immer Herr des Verfahrens.



Streiche "Begnadigung" und setze "Rechtsanspruch" (auf vorzeitige Entlassung nach einer positiven forensischen Begutachtung), dann wird aus Deinen Vorstellungen für eine geradlinigere Rechtspraxis vielleicht ein Schuh. Wenn man die Begriffsfuchserei um die Sicherungsverwahrung für die gefährlichsten Verbrecher einstellte und statt dessen sehr hohe Zeitstrafen von 50 oder gar mehr Jahren einführte, dann würde so ein Rechtsanspruch auf regelmäßige psychologische Überprüfungen nach den ersten 25 Jahren mit der gesetzlich garantierten Chance auf vorzeitige Entlassung möglicherweise mit Artikel 1 GG vereinbar seien.

Eine irgendwie geartete Begnadigungspraxis reicht wegen der mangelnden Rechtsverbindlichkeit nicht dafür aus, das habe ich auf dem eingestellten "Insel - thread" mehrfach erklärt. Da ist die Rechtsprechung des BVerfG eindeutig.
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Re: Aktuelles:_Thema_des Tages

Beitragvon Uel » Di 22. Dez 2009, 15:30

...so langsam fühle ich mich etwas verstanden .... ;)
Eine irgendwie geartete Begnadigungspraxis reicht ...nicht aus


genau, man sollte das >>>irgendwie<<< genau regeln, denke dann kommt man dem Ziel näher. Wenn statt des Popanz >>lebenslänglich<<< größere Jahreszahlen ständen, wär das wohl auch zielführender.

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Re: Aktuelles:_Thema_des Tages

Beitragvon AlexRE » Di 22. Dez 2009, 17:59

Uel hat geschrieben:...so langsam fühle ich mich etwas verstanden .... ;)


Das freut mich ;)
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Re: Aktuelles:_Thema_des Tages

Beitragvon DJ_rainbow » Di 22. Dez 2009, 20:31

Es geschehen noch Zeichen und Wunder.

Es wird spannend bei der Justiz, der Hure der Mächtigen: Das BVerfG hat erneut gegen den EuGHMR entschieden, zumindest erst mal eine Einstweilige Anordnung versagt.

Zitat:
"2. Die im Hinblick auf das Kammerurteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 17. Dezember 2009 (Beschwerde Nr. 19359/04) gebotene Folgenabwägung führt zur Ablehnung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung."

Quelle: http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20091222_2bvr236509.html
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Re: Aktuelles:_Thema_des Tages

Beitragvon Uel » Mi 23. Dez 2009, 11:26



Genau, DJ,

wie wir hier schon vermuteten: Es wird spannend, denn nach dem Urteil muss man das Ganze neu sortieren. Eine Chance auf Besserung besteht dann ja doch noch, denn die Hoffnung stirbt zuletzt.

...war mein letzter Beitrag vor Weihnachten, daher:

Allen GG-aktivlern wünsche ich eine frohe Weihnacht und einen guten Rutsch in ein glückliches Jahr 2010.

Man liest sich dann hoffentlich wieder mit neuem Elan im neuen Jahr.
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Re: Aktuelles:_Thema_des Tages

Beitragvon AlexRE » Mi 23. Dez 2009, 11:46

Das waren jetzt sage und schreibe 19 Beiträge zu dem EuGHMR - Urteil auf diesem thread. Weitere Beiträge bitte ich auf dem gerade angelegten thread zu diesem Thema zu schreiben, damit die Rubrik "Thema des Tages" weiterhin aktuellen Meldungen vorbehalten bleibt:

EuGHMR zur Sicherungsverwahrung in Deutschland

Uel hat geschrieben:Allen GG-aktivlern wünsche ich eine frohe Weihnacht und einen guten Rutsch in ein glückliches Jahr 2010.

Man liest sich dann hoffentlich wieder mit neuem Elan im neuen Jahr.



Ich schließe mich an und wünsche auch Dir ein frohes Fest und viel Glück und Gesundheit für Dich und Deine Lieben im neuen Jahr.
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