AlexRE hat geschrieben:maxikatze hat geschrieben:Alex schrieb:Herr Professor Dreier hatte das Problem durchaus zutreffend dargestellt. Das Aufopfern des entführten Kindes, um die Menschenwürde des Entführers nicht verletzen zu müssen, ist ein gleich schwerer Eingriff in den Kernschutzbereich des Artikel 1 GG wie die Folter.
Hast du einen Link dazu? Ich habe noch nichts von dem Prof. Dreier gehört. Du kannst es ja dann in den Daschner-Strang posten.
Habe ich gemacht:
https://grundgesetzaktiv.de/phpBB3/view ... 42#p144742
Danke
